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Verfasst: 22.12.2011, 10:43
von Bully
Czauderna hat geschrieben: Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflege der Kontakthistorie auch ordnungsgemäss vorgenommen wird - nur so klappt
das auch.
Hallo,

ordnungsgemäss, jo, das liegt ja dann im Ermessensspielraum des jeweiligen
MA.
auf der anderen Seite, sind meiner Meinung nach, angefertigte Gesprächsnotizen / Protokolle im Bereich der Urkunden anzusiedeln,
(verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierung),
und gehören zu den Akten.
Wenn diese im nachhinein vernichtet werden,
spricht man dann vom Verwahrungsbruch.

Gruß Bully

Verfasst: 22.12.2011, 12:57
von Czauderna
Bully hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflege der Kontakthistorie auch ordnungsgemäss vorgenommen wird - nur so klappt
das auch.
Hallo,

ordnungsgemäss, jo, das liegt ja dann im Ermessensspielraum des jeweiligen
MA.
auf der anderen Seite, sind meiner Meinung nach, angefertigte Gesprächsnotizen / Protokolle im Bereich der Urkunden anzusiedeln,
(verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierung),
und gehören zu den Akten.
Wenn diese im nachhinein vernichtet werden,
spricht man dann vom Verwahrungsbruch.

Gruß Bully
Hallo,
ja, so ist es - alles, was fallbezogen mit dem Versicherten besprochen wird,
wird in der Akte festgehalten und ist dann Bestandteil der Akte, also auch im Rahmen von Widerspruchsverfahren oder Klage-Verfahren.
Sicherlich es aber auch so, wie du es schon geschrieben hast - entscheiden ist die Tatsache, stimmt das auch alles was da in der Akte steht mit dem tatsächlichen Gesprächsinhalt überein. Also ich halte es so, nicht immer, aber immer dann, wenn ich der Meinung bin, dass es wirklich immens wichtig für alle Beteiligten ist, dass ich dem Kunden anbiete unsere Gespräch und dessen Inhalt (Ergebnis) kurz, schriftlich bestätige.
Wie gesagt, das ist nicht die Regel, aber es hat mir bzw. uns, schon in einigen Fällen für alle lästige, Nachfragen und Wiederholungsrücksprachen erspart.
Gruss
Czauderna