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Verfasst: 17.10.2011, 23:09
von Lady Butterfly
Er wurde in seiner Abteilung gemobbt, nicht nur von den Kollegen und Kolleginnen aondern auch von seinem direkten Vorgesetzten. Da es sich um ein größeres Unternehmen handelte
haben wir damals den Betriebsrat eingeschaltet und dieser hat den Vorgesetzten des Vorgesetzten meines Bekannten mal aufgesucht. Danach ging es eigentlich
ziemlich schnell - Versetzung meines Bekannten in eine andere Abteilung und Abmahnung für den Vorgesetzten weil er nicht nur zugelassen sondern auch aktiv mitgemobbt hat. Wie geschrieben - ein Einzelfall und ich bin mir auch sicher, dass er allein nicht sich so gewehrt hätte. Ist schon sehr lange her.
Ich wollte mit meiner Geschichte eigentlich nur aufzeigen, dass so eher solche Konflikte gelöst werden als eine Arbeitsunfähigkeit auf Dauer, die eigentlich niemandem etwas bringt - drei Wochen AU. - weg vom Konflikt, dann wieder an den Arbeitsplatz und alles fängt wieder von vorne an, womöglich noch schlimmer als vorher - wo endet so etwas ??
Beim Verlust des Arbeitsplatzes - und wer einmal wegen Mobbing seinen Arbeitsplatz verloren hat, egal ob gekündigt wurde und man selbst gekündigt hat, der ist geprägt.
Hallo Czauderna
ich denke, es ist auch maßgeblich, wie lange das Mobbing andauert - wenn jemand so lange die Zähne zusammenbeißt, bis wirklich gar nix mehr geht und Symptome vorliegen, wie BEK-Frust sie beschreibt, dauert der "Heilungsprozess" wahrscheinlich auch dementsprechend länger - und es ist vielleicht auch eine länger dauernde Psychotherapie oder gar eine stationäre Therapie notwendig, um den Heilungsprozess zu unterstützen. Dann dauert die AU natürlich auch dementsprechend lange.
wenn jemand sich bereits zu Beginn wehrt/mit dem Betriebsrat spricht/um seine Versetzung bittet, reicht vielleicht auch eine einfache Versetzung aus, ein neuer Vorgesetzter und neue Kollegen, und die Sache ist ausgestanden.
wie so häufig kommt es wohl auf den Einzelfall an....
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 18.10.2011, 10:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 18.10.2011, 11:00
von Machts Sinn
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Verfasst: 18.10.2011, 16:06
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
ja, natürlich gibt es die und für die Kassen aucxh ein weites Betätigungsfeld. Das Problem ist eben nur, dass sich die Arbeitgeber sperren, und je kleiner ein Betrieb ist um so weniger das Interesse
an dieser Art der Prävention. Ich selbst bin aktiv in diesem Bereich nicht tätig, von daher fehlen mir die Praxis-Kenntnisse.
Ich weiss vom Hören-Sagen und vnm Austausch mit Kollegenen anderer Kassen, dass die Themen Bewegung, Entspannung, Ernährung
da diejenigen sind, welche auch umgesetzt werden.
Vielleicht sagen mal andere Kassen-AM. etwas zu diesem Thema.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.10.2011, 18:21
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich kenne leider keinen Fall, wo man als Krankenkasse wirklichen Zugang zum Arbeitgeber über das SGB IX bekommen hätte.
Für mich persönlich ist das ein WischiWaschiGesetz, wo die Betriebe sich
a) ein paar Sternchen für Aktionen anheften können
b) eine Vereinbarung auf dem Papier haben und ein paar Maßnahmen durchführen um dann beim Arbetisgericht die Kündigung auch wirklich durchzukriegen
c) es wenigstens versuchen, aber an den Kosten irgendwann scheitern.
Ich persönlich sehe es nicht als Aufgabe der Kasse sich hier aufzudrängen. Tatsächliche Beratung und Hilfe gibt es in den Fällen mit Arbeitsplatzkonflikten (Integrationsamt, Stelle beim Land, Vermittlung von Beratungsangeboten usw.), aber die Kassen können den Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch nicht lösen.
Und meist kennen wir ja auch nur die eine Version der Geschichte. Und da ist man wieder bei der individuellen Wahrnehmung. Ein engagierter Betrieb mit Eingliederungsmanagement kann ja auch einen Mediator engagieren und eine Lösung anstreben. Ein solches Gespräch kann der Arbeitnehmer auch während der AU wahrnehmen.
LG, Fee
Verfasst: 18.10.2011, 20:47
von BEK-Frust
Ich habe zusammen mit einer Kollegin einen Anwalt eingeschaltet. Unserem Ex- Chef ist das aber scheinbar auch egal, da er auf keinen Brief usw. reagiert.
Das zermürbt mich zusätzlich auch wenn das eigentlich über einen Anwalt läuft. Wenn man seine Papiere nicht erhält und vom neuen Arbeitgeber deshalb noch zuhören bekommt, das es kein Geld gibt weil man wegen Steuer usw.. ja falsche angaben gemacht haben kann ist das nicht so toll.
Es kommt wie es kommen soll.
Gruß
BEK-Frust
Verfasst: 19.10.2011, 17:24
von optimist
Hallo zusammen,
beziehe mich auch auf czaudernas Artikel. Ich bin jetzt im 12 Monat AU. Diagnose:psychiatrische Erkrankung gegenwärtig depressiv, Mobbing Situation am Arbeitsplatz. Habe vor 1 Monat erst mit der Verhaltenstherapie begonnen.
Ich habe im August in einem Widerspruch auf die Rehaaufforderung auch mitgeteilt, dass nach meinem subjektiven Empfinden die Konfliktahftigkeit am Arbeitsplatz zur erneuten AU geführt hat. Dieses hat auch mein Arzt per Attest bescheinigt. Jetzt frage ich mich inwieweit meine KK da aktiv wird? Bin jetzt zur Untersuchung beim MdK (Zweitgutachten) einbestellt. Meine KK meint nach Aktenlage dass ich erwerbsgemindert bin und ich doch eine Rente beantragen sollte innerhalb der Frist. Habe aber einen Rehaantrag gestellt um weiterhin KG Anspruch zu haben. Es steht auch eine Wiedereingliederung im November an. Bin gespannt wie es weitergeht?
Ich aber habe das Gefühl, als würde die KK auf meinen Einwand des Konfliktes Am Arbeitsplatzes nicht eingeht. Zumindest habe ich von denen keine Nachfrage oder ähnliches erhalten.
Wünsche allen eine erfolgreiche Woche.
Optimist
Verfasst: 19.10.2011, 18:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 19.10.2011, 18:09
von BEK-Frust
Hallo,
so ich habe jetzt nochmal mit meiner KK gesprochen. Habe die Sachlage nochmal dagestellt.
Jetzt bin ich wieder schlauer und weiß das ich nicht hängen gelassen werde.