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Verfasst: 04.07.2011, 23:18
von ZigZag
Bei der Teilhabe habe ich einen Anwalt - zumindest wurde vor zwei Jahren die Klage vom Anwalt eingereicht und seitdem ist da tote Hose.
Anfang Mai hieß es, "dass das Gericht demnächst Beweisanordnung" erlassen will, aber seitdem..... nix mehr gehört.

Das Problem mit der HWS besteht seit 2005 und seitdem bin ich damit immer wieder krankgeschrieben, war zwei Mal zur Reha, wurde begutachtet, weitergereicht, als Simulant abgestempelt, etc. Ich bin nervlich inzwischen ziemlich am Ende.

Selbst kündigen darf ich lt. AA nicht, da sonst eine Sperre droht - da ich aber eine Schwerbeschädigung inkl. Gleichstellung habe, kündigt meine Firma aber auch nicht.

Eine andere Anstellung ist lt. AA aber so gut wie unmöglich, weil ich durch die vielen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt im Grunde keine Chancen habe, denn Jobs, die alle Einschränkungen berücksichtigen gibt es eigentlich gar nicht. Aber das spielt ja keine Rolle.
Die DRV widerum ist der Meinung, dass doch alles Super wäre - es geht mir doch blendend....

Wegen des Widerspruchs für den Rentenantrag und auch wegen der KG-Geschichte jetzt habe ich morgen Termin bei einem Anwalt. Mal sehen was dabei rauskommt.

Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.
In 2006 auf Anraten des Integrationsfachdienstes. Von der DRV nach einem Jahr abgelehnt, Widerspruch ebenfalls abgelehnt.
Ich bin zwar lt. deren Gutachtern für meinen Beruf nicht mehr einsetzbar, das interessiert die DRV aber nicht. Klage läuft seit Sommer 2009
Rente beantragt.
Im Januar diesen Jahres, mal wieder auf Anraten des Integrationsfachdienstes, eben weil die Aussteuerung vor der Tür stand und sich am Gesundheitszustand ja nichts geändert hat. Von der DRV abgelehnt, Widerspruch läuft.
Der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt.
Zum Einen Zwangsläufig, weil ausgesteuert, zum Anderen, weil ich schon gerne arbeiten würde - die Frage ist nur: Was kann ich mit diesen Einschränkungen noch machen?
Eine Umschulung hätte mir die Arbeitsagentur schon in 2006 gezahlt, die sind aber leider nicht für mich zuständig, sondern eben die DRV (die ja alles ablehnt).
Weiterhin arbeitsunfähig.
Ich wäre derzeit nicht arbeitsunfähig krankgeschrieben, wenn ich mir nicht bei einem unglücklichen Sturz das Hndgelenk gebrochen hätte, was operiert werden mußte und nur sehr langsam heilt.
Und DAS hab ich garantiert nicht mit Absicht getan.

Du kannst mir glauben: ICH habe mir das SO garantiert nicht ausgesucht!

Ach so: Bevor jemand mit Sozialverbänden um die Ecke kommt - ich war im VdK.... und kann absolut NICHTS positives berichten. Die haben nicht einen Finger krumm gemacht - aber Beiträge kassieren konnten sie immer pünktlich.

Und jetzt verrate mir, wie ich bei dem Durcheinander
a) eine klare Linie ziehen
und
b) dabei nicht irgendwann durchdrehen soll?!

Verfasst: 05.07.2011, 07:39
von sven211
Sorry,, klare Linie fährt hier deine KK zu Recht, denn sie kann von durchgehender AU ausgehen.

Du stehst ja immer noch im Arbeitsverhätnis und mit Ende des KG endete deine AU NICHT, denn wenn es so wäre würdest du deiner berufl, Tätigkeit wieder gemäß Arbeitsvertrag nachgehen müssen (arbeitsvertragliche Pflicht) und das tust du nicht ...

weil du für diese Tätigkeit auch ohne AU-Besch. arbeitsunfähig bist.

dein Rentenantrag ist ein weiteres Indiz dafür.

Ach ja und möglich Sperrzeit ist dafür keine Ausrede, denn man kann auch sein AV aus gesundheitlichen Gründen kündigen bzw. aufheben ohne eine Sperrfrist zu erhalten

Verfasst: 05.07.2011, 08:11
von ZigZag
sven211 hat geschrieben:Sorry,, klare Linie fährt hier deine KK zu Recht, denn sie kann von durchgehender AU ausgehen.

Du stehst ja immer noch im Arbeitsverhätnis und mit Ende des KG endete deine AU NICHT, denn wenn es so wäre würdest du deiner berufl, Tätigkeit wieder gemäß Arbeitsvertrag nachgehen müssen (arbeitsvertragliche Pflicht) und das tust du nicht ...

weil du für diese Tätigkeit auch ohne AU-Besch. arbeitsunfähig bist.

dein Rentenantrag ist ein weiteres Indiz dafür.

Ach ja und möglich Sperrzeit ist dafür keine Ausrede, denn man kann auch sein AV aus gesundheitlichen Gründen kündigen bzw. aufheben ohne eine Sperrfrist zu erhalten
Lt. Auskunft Krankenkasse gestern spielt die Art der Tätigkeit keine Rolle.
Die gehen davon aus, dass ich für ALLE Tätigkeiten AU wäre - und das stimmt nunmal nicht!

Lt. Ausunft Arbeitsamt spielt es sehr wohl eine Rolle und sollte ich mein Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen selbst kündigen, droht mir eine Sperre.
Wer hat nun recht? Du, oder die MA vom Arbeitsamt (3 an der Zahl, die mir diese Auskunft gegeben haben)?

Verfasst: 05.07.2011, 09:03
von sven211
die vom AA haben eindeutig unrecht:

guckst du z.B. hier unter Was ist eigentlich bei einer Kündigung wegen Krankheit zu beachten?


und dass du weiter AU bist für die Tätigkeit des AV steht außer Frage, da du deine Tätigkeit nicht wieder aufgenommen hast, oder welche Begründung hast du deinem AG gegenüber dafür abgegeben???

Verfasst: 05.07.2011, 09:29
von ZigZag
Moin,

das Problem dabei ist, dass die DRV, als "mein Ansprechpartner", weiterhin darauf pocht, dass ich vollzeit Einsatzfähig bin!
Lt. denen sind sämtliche "gesundheitliche Baustellen" rein psychisch bedingt und ich wäre gar nicht krank. Das habe ich sogar schriftlich.
Und genau DAS ist das Problem.
Selbst ein GdB wird von denen völlig ignoriert.
Da ich einerseits gesundheitliche Einschränkungen habe, die auch eine Vermittlung sehr schwer bis unmöglich machen, aber andererseits lt. Kostenträger ja völlig gesund sein soll (was die auch schriftlich dem AA mitgeteilt haben, was der MD des AA zwar als Unsinn abtut, was mir aber leider nichts nutzt) - beißt sich hier die Katze in den Schwanz.
Ich habe mehrere Gutachten die bescheinigen, dass ich für bestimmte Arbeiten nicht mehr einsatzfähig bin (und die sind inzwischen drei Jahre alt und es hat sich in den Jahren ja nichts gebessert!), und Schreiben von der DRV, die allen Gutachtern widersprechen und alle Argumente mit einem Handstreich vom Tisch wischen.
Und damit KANN ich nicht kündigen, ohne eine Sperrzeit in Kauf nehmen zu müssen!

Sorry, aber ich denke schon, dass da die vom AA wußten wovon sie reden.

Ich bin nervlich völlig am Ende, weil dieses Theater jetzt schon seit Jahren so geht!

Nachtrag:
Ein Kündigung durch den AG ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich, und diese wird wohl nicht gegeben (bedingt durch die Größe des Unternehmens).

So, du bist dran....

Verfasst: 05.07.2011, 10:49
von sven211
Sorry, aber du bringst mir hier zu viele Sachen durcheinander.

Du willst EM-Rente -> findest dich aber arbeitsfähig -> um KG zu erhalten

... schon mal sehr widersprüchlich

Der KK kann es völlig egal sein, warum und wegen welcher anderen Anträge bei anderen Leistungsträgern du dein AV nicht beenden willst.

Du kannst nicht an allen "Fronten" Arbeitsamt, RV-Träger, KK die für dich bestmöglichste Konstellation wählen, dich aber dann wundern, dass nicht alles oder schlimmer noch garnichts bewilligt wird

ich seh dass so, du bist auf Dauer AU für deinen derzeitigen, Job, KG ist durch leistungsablauf vorbei und du bist weiter AU, deshalb hast du auch einen Rentenantrag etc. gestellt

Die KK lehnt zu Recht erneuten KG-Anspruch ab, da keine Arbeitsfähigkeit für 6 Monaten bestand (maßgebend ist hier das aktuelle Beschäftigungsverhältnis)

Du bringst hier so viel" unsinniges" und wunderst dich, dass nicht alles nach deinen Wünschen funktioniert ...

Von mir gibt es zu dem Thema nichts mehr zu sagen

PS: GdB hat nicht mit Erwerbsfähigkeit zu tun ... es gibt viel mit GdB 100% und die gehen jeden Tag 8 Stunden auf Arbeit und leisten einen guten Job (z.B. rollstuhlpflichtige Personen)

... also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen

Verfasst: 05.07.2011, 11:11
von ZigZag
sven211 hat geschrieben:Sorry, aber du bringst mir hier zu viele Sachen durcheinander.

Du willst EM-Rente -> findest dich aber arbeitsfähig -> um KG zu erhalten

... schon mal sehr widersprüchlich
Auf Anraten des Integrationsfachdienstes eingereicht, denn die Widersprüche kommen von der DRV, nicht von mir.
Da ich lt. DRV 100% gesund bin, andererseits aber ihre eigenen Gutachter diverse Einschränkungen zugrunde legen.... WER widerspricht sich?
Ich? Oder liegt das Problem hier vielleicht gar nicht bei mir?
Der KK kann es völlig egal sein, warum und wegen welcher anderen Anträge bei anderen Leistungsträgern du dein AV nicht beenden willst.
Hä?
Du kannst nicht an allen "Fronten" Arbeitsamt, RV-Träger, KK die für dich bestmöglichste Konstellation wählen, dich aber dann wundern, dass nicht alles oder schlimmer noch garnichts bewilligt wird
ICH versuche inzwischen einfach nur noch zu überleben - denn dieser Kampf an allen Fronten ist nicht auf meinem Mist gewachsen!
Wenn das AA als Leistungsträger zuständig wäre, hätte ich 2008 eine Umschulung bekommen und wäre jetzt vermutlich irgendwo arbeiten - die sind aber (leider) nicht zuständig.
Ich hatte die Zusage schon als es hieß: Nein, geht nicht, die DRV ist zuständig.
ich seh dass so, du bist auf Dauer AU für deinen derzeitigen, Job, KG ist durch leistungsablauf vorbei und du bist weiter AU, deshalb hast du auch einen Rentenantrag etc. gestellt
Wir werden sehen. Angeblich bin ich doch für ALLE Berufe mit Einschränkungen einsatzfähig, meine Meinung über meinen eigenen Gesundheitszustand zählt doch überhaupt nicht!
Übrigens habe ich auch vom MDK schriftlich, dass ich mit Einschränkungen vollzeit Arbeitsfähig wäre.
Die KK lehnt zu Recht erneuten KG-Anspruch ab, da keine Arbeitsfähigkeit für 6 Monaten bestand (maßgebend ist hier das aktuelle Beschäftigungsverhältnis)
Auch das werden wir sehen
Du bringst hier so viel" unsinniges" und wunderst dich, dass nicht alles nach deinen Wünschen funktioniert ...
Würdest du DAS mal der DRV mitteilen bitte, denn diese "Unsinnigkeiten" sind das Resultat dessen, was die DRV daraus gemacht hat - GEGEN die Aussage MDK, MD des AA, ihrer eigenen Gutachter....

Als "Unsinnig" empfinde ich es z.B., wenn in einem Reha-Abschlußbericht einer DRV-eigenen Klinik in einem Satz steht, "Dass folgende Einschränkungen zu beachten sind (stehen weiter oben)", und gleich im nächsten Satz steht, dass der Beruf des Programmierers leidensgerecht sei"!
DAS ist unsinnig, oder wie steht es im Gutachten des MD des AA: "Die Einschätzung der DRV ist wenig realitätsbezogen" (steht wortwörtlich so da!)

ICH kämpfe an allen Fronten, weil mir inzwischen gar nichts anderes mehr übrig bleibt!
Von mir gibt es zu dem Thema nichts mehr zu sagen

PS: GdB hat nicht mit Erwerbsfähigkeit zu tun ... es gibt viel mit GdB 100% und die gehen jeden Tag 8 Stunden auf Arbeit und leisten einen guten Job (z.B. rollstuhlpflichtige Personen)

... also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen
Wenn bei einer Rentenablehnung im Bescheid steht, dass ein GdB nicht gegeben ist, dann finde ich das schon relevant, weil es einfach gelogen ist.

Ich habe nicht behauptet, dass der GdB etwas mit der Erwerbsfähigkeit zu tun hat - das warst du.

Klar, wenn ich den Mist hier nicht selbst mitmachen müßte, ich würde das auch nicht glauben, wenn es mir jemand erzählen würde!
Ist aber leider Tatsache!

Verfasst: 05.07.2011, 12:24
von sven211
komplizierte Geschichte, doch das Thema war "neuer KRANKENgeldsnpruch?" und das ist ein Forum zur Krankenversicherung.

Zu dem Thema ist meinerseits alles gesagt ... kein neuer KG-Anspruch!

Alles Gute für dich bezüglich deiner Erkrankung.

Verfasst: 05.07.2011, 12:40
von ZigZag
Danke dir.

Nochmal bzgl. KG-Anspruch (stimmt, das war das Thema):
Wenn ich lt. AA nach der Aussteuerung nach §117 eingestuft bin, also kein Nahtlosigkeitsfall bin, dann bin ich doch ganz regulär arbeitslos und auch arbeitssuchend. So bin ich da ja auch gemeldet, steht so auch in der Eingliederungsvereinbarung, die ich unterschreiben mußte (10 Bewerbungen im Monat, Eigenbemühungen nachweisen, etc.)

Du hast schon recht, wenn du schreibst, dass ich da so ziemlich alles in einen Topf werfe - aber machen das andere (in diesem Fall die KK) nicht auch?

Denn entweder bin ich krank, dann wäre ich aber nicht vermittelbar (was ich aber lt. AA bin, lt. KK aber nicht) - oder eben nicht (was ich lt. AA bin, lt. KK aber schon)

Ich blicke nicht mehr durch :(

Verfasst: 05.07.2011, 13:33
von GerneKrankenVersichert
Wie bereits geschrieben, der Knackpunkt ist das noch bestehende Arbeitsverhältnis.

Du schreibst von "einem großen Arbeitgeber". Ist denn dort keine Umbesetzung möglich? Und wenn nicht, welchen Sinn macht es dann, an einem Arbeitsverhältnis festzuhalten, wenn du dort doch nie mehr arbeiten können wirst?

Nochmal mein Tipp: Wende dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht. Auch ich bin der Meinung, dass eine Sperrfrist in deinem Fall nicht zwingend ist. Bei diesen vielen Baustellen muss ein Fachmann ran, der auch Einblick in alle Unterlagen hat.

Verfasst: 05.07.2011, 17:50
von ZigZag
Hallo,

war beim Anwalt - der blickt auch nicht durch und muß sich da erstmal durcharbeiten.
Aber er sagt auch, dass es SO einfach wohl nicht ist, wie die KK sich das denkt.
Du schreibst von "einem großen Arbeitgeber". Ist denn dort keine Umbesetzung möglich? Und wenn nicht, welchen Sinn macht es dann, an einem Arbeitsverhältnis festzuhalten, wenn du dort doch nie mehr arbeiten können wirst?
Eine Umsetzung ist leider nicht möglich, weil alles 100%ige Computerarbeitsplätze sind. Ein Verweis auf eine andere Stelle ist leider nicht möglich (alles schon ausprobiert).
Dass die mich noch nicht gekündigt haben liegt wohl zum Einen an der Gleichstellung - die werden mich so leicht wohl nicht los.
Zum Anderen vermutlich auch daran, dass ich denen für die "Behindertenquote" gut in den Kram passe.

Ich habe den Anwalt vorhin mal gefragt bzgl. Eigenkündigung.
Er meinte, dass ich da erstmal beim AA nachfragen soll, ob ich das Problemlos machen kann - aber das hatte ich ja schon mehrfach und da hieß es ja immer, dass das eben nicht ohne Sperrfrist geht.
Also werde ich wohl morgen mal wieder zum AA wackeln und da nochmal nachfragen.

Verfasst: 05.07.2011, 18:54
von sven211
Für einen KG-Anspruch ist es mit der Eigenkündigung zu spät!!!

Und um zum Ausgangsproblem zurückzukommen und warum die KK auch Recht hat.

Warum hat dich dein AG nicht schon lange fristlos gekündigt wegen monatelangen Fernbleiben von der Arbeit???

Kann es sein du hast dich dort alles ARBEITSUNFÄHIG entschuldigt???

Weil lfd. Rentenantrag o.ä. ist kein Grund zum Fernbleiben von der Arbeit ;-))))

Verfasst: 05.07.2011, 19:50
von ZigZag
Krankmeldungen hat mein AG komischerweise schon seit Jahren nicht mehr bekommen - interessiert aber auch niemanden.
Ich hatte damals von denen die Info: Wenn im KG, dann keine Krankmeldung an den AG. Dann ausgesteuert und beim AG nachgefragt und die Info:
Keine Krankmeldung erforderlich, weil ja in der Fa. nicht einsetzbar.

Tja, jetzt, wo du so fragst.... wundert es mich auch, dass die nie ne Krankmeldung sehen wollten.
Andererseits aber auch wieder nicht, denn wie geschrieben:
Durch die Geichstellung bin ich ja für die "Behindertenquote" gut, denn auf dem Papier bin ich ja nunmal noch dort angestellt.
Und ich koste sie ja kein Geld, von daher ist es denen vermutlich ziemlich egal, ob mein Vertrag noch besteht oder nicht.
Es kommt ein Mal im Jahr die Nachfrage wie es geht, wie der Stand der Dinge ist und damit ist das Thema erledigt.
Es gibt intern keinen leidensgerechten Arbeitsplatz und damit ist für meinen AG das Thema wohl "durch", denn sie können mich nicht einsetzen.

Die Eigenkündigung dreht sich jetzt auch nicht um das derzeitige KG-Theater.
Das war jetzt mal die Nachfrage, ob das überhaupt gehen würde und eben auch da die Auskunft:
Fragen Sie beim AA nach - und das hatte ich ja nun schon mehrfach und bekam immer die gleiche Auskunft.

Verfasst: 06.07.2011, 13:51
von GerneKrankenVersichert
ZigZag hat geschrieben:Hallo,

war beim Anwalt - der blickt auch nicht durch und muß sich da erstmal durcharbeiten.
Aber er sagt auch, dass es SO einfach wohl nicht ist, wie die KK sich das denkt.
Du schreibst von "einem großen Arbeitgeber". Ist denn dort keine Umbesetzung möglich? Und wenn nicht, welchen Sinn macht es dann, an einem Arbeitsverhältnis festzuhalten, wenn du dort doch nie mehr arbeiten können wirst?
Eine Umsetzung ist leider nicht möglich, weil alles 100%ige Computerarbeitsplätze sind. Ein Verweis auf eine andere Stelle ist leider nicht möglich (alles schon ausprobiert).
Dass die mich noch nicht gekündigt haben liegt wohl zum Einen an der Gleichstellung - die werden mich so leicht wohl nicht los.
Zum Anderen vermutlich auch daran, dass ich denen für die "Behindertenquote" gut in den Kram passe.

Ich habe den Anwalt vorhin mal gefragt bzgl. Eigenkündigung.
Er meinte, dass ich da erstmal beim AA nachfragen soll, ob ich das Problemlos machen kann - aber das hatte ich ja schon mehrfach und da hieß es ja immer, dass das eben nicht ohne Sperrfrist geht.
Also werde ich wohl morgen mal wieder zum AA wackeln und da nochmal nachfragen.
Sorry, aber für mich hört das sich nicht nach einem Fachanwalt an. Der schickt seine Klienten nicht zum AA, um nachzufragen, sondern weiß auf Anhieb, was zu machen ist. Du brauchst einen ausgewiesenen Spezialisten, keinen Anwalt, der meint, sich neben den üblichen Scheidungssachen mal kurz ins Sozialrecht einarbeiten zu können. Seine Aussagen machen mich sehr skeptisch, ob du da gut beraten wirst.

Verfasst: 06.07.2011, 14:31
von ZigZag
Also der nennt sich "Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht", von daher bin ich davon ausgegangen, dass der doch wissen sollte, wovon er redet?

Begründung der KK ist allerdings eh noch nicht, obwohl fest zugesagt.