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Verfasst: 04.03.2011, 14:35
von Urmelchen
Hallo Machts Sinn und Czauderna,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde dieses Rundschreiben mit angeben beim Widerspruch. Die gesamte AU ist ja vom 03.01. und davon hat der Arbeitgeber 42 Tage gezahlt und ab 13.02. hat erst die Zahlung der KK eingesetzt, ist das nicht einwenig früh wenn sich da der MDk schon einschaltet. ....dachte immer nach 60 oder 70 Tagen , oder zählen da auch die AU-Tage mit, die der Arbeitgeber schon gezahlt hat.
LG
Urmelchen
Verfasst: 04.03.2011, 14:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.03.2011, 15:01
von Urmelchen
Hallo Machts Sinn,
ja ich würde ja gerne arbeiten gehen und mit diesen Schmerzen und schlechten Blutwerten, wo ich immer müde bin, kann ich auch im Moment nicht arbeiten gehen.
Hatte vor und bin optimistisch, das ich im April wieder arbeiten gehen kann, der schlimme ist nur der lange Anfahrtsweg zur Arbeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, was so schlaucht.
Gruß Urmelchen
Verfasst: 04.03.2011, 15:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.03.2011, 15:31
von Urmelchen
Vilen Dank für den ausführlichen Bericht.
Gruß
Urmelchen
Verfasst: 07.03.2011, 20:12
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Urmelchen,
Die Entscheidung über die AU richtet sich nach dem Beurteilungsmaßstab aus den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien:
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen. Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. Es ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben - also auch zu berücksichtigen, dass der lange Anfahrtsweg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlaucht.
Die Feststellungen darüber treffen die Ärzte.
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
nur als Verständnisfrage - du hast diesen Beitrag doch nicht zitiert ??
wen ja - steht da tatsächlich dieser Satz so drinne :
"Es ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben - also auch zu berücksichtigen, dass der lange Anfahrtsweg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlaucht. "
Wenn du nicht zitiert hast, dann beruhigt mich das sehr, handelt es sich dann doch um deine Auslegung der Richtlinien.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.03.2011, 20:37
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.03.2011, 21:18
von Taita
Hallo Urmelchen,
mir ging es letzten August auch so. Ich bekam die Mitteilung, dass ich aufgrund der Beurteilung des MDK ab Anfang September wieder arbeitsfähig wäre und damit nicht nur das Krankengeld, sondern auch die Versicherung endet. Ich legte Widerspruch ein, da sich der MDK nur auf ein einziges Untersuchungsergebnis berufen hat, welches gar nicht im Zusammenhang meiner AU stand. Ich bekam eine Vorladung zur einer persönlich Untersuchung beim MDK, wo dann auch alle Krankenunterlagen berücksichtigt wurden. Man sollte dann natürlich auch alles mitbringen, was man selbst, bzw. der/die behandelnde/n Arzt/Ärzte haben.
Der MDK bestätigte den Widerspruch und teilte der KK gleichzeitig mit, das bis zum Ende der Krankengeldzahlung keine weiteren Untersuchungen angebracht wären und man mich für erwerbsunfähig halten würde.
Also wenn du der Meinung bist, dass dem MDK nicht alle Akten vorlagen bei der Beurteilung, würde ich an deiner Stelle auch Widerspruch einreichen und diesen entsprechen begründen. Das muss keine ausführliche Beschreibung deines Gesundheitszustandes sein. Es genügt völlig, wenn du deine behandelnden Ärzte angibts und diese in dem Schreiben gleichzeitig von der Schweigepflicht entbindest, so dass der MDK sich die entsprechenden Ergebnisse dort anfordern kann.
Die Krankenkassen versuchen natürlich immer, sich der lästigen Krankengeldzahlungen zu entledigen. Im Grunde verständlich, für den Betroffenen aber unter Umständen eine Katastrophe.
In meinem Fall werde ich dazu aufgefordert, ständig einen Reha-Antrag nach dem anderen einzureichen. Die KK hofft, dass auf diesem Weg einer der Anträge in einen Rentenantrag umgewandelt wird und ab diesem Zeitpunkt dann die ARGE für mich zahlen muss.
Also wenn du begründeten Widerspruch gegen den Entscheid der KK hast, solltest du diesen auch schriftlich einlegen.
Verfasst: 07.03.2011, 21:37
von Czauderna
Taita hat geschrieben:Hallo Urmelchen,
mir ging es letzten August auch so. Ich bekam die Mitteilung, dass ich aufgrund der Beurteilung des MDK ab Anfang September wieder arbeitsfähig wäre und damit nicht nur das Krankengeld, sondern auch die Versicherung endet. Ich legte Widerspruch ein, da sich der MDK nur auf ein einziges Untersuchungsergebnis berufen hat, welches gar nicht im Zusammenhang meiner AU stand. Ich bekam eine Vorladung zur einer persönlich Untersuchung beim MDK, wo dann auch alle Krankenunterlagen berücksichtigt wurden. Man sollte dann natürlich auch alles mitbringen, was man selbst, bzw. der/die behandelnde/n Arzt/Ärzte haben.
Der MDK bestätigte den Widerspruch und teilte der KK gleichzeitig mit, das bis zum Ende der Krankengeldzahlung keine weiteren Untersuchungen angebracht wären und man mich für erwerbsunfähig halten würde.
Also wenn du der Meinung bist, dass dem MDK nicht alle Akten vorlagen bei der Beurteilung, würde ich an deiner Stelle auch Widerspruch einreichen und diesen entsprechen begründen. Das muss keine ausführliche Beschreibung deines Gesundheitszustandes sein. Es genügt völlig, wenn du deine behandelnden Ärzte angibts und diese in dem Schreiben gleichzeitig von der Schweigepflicht entbindest, so dass der MDK sich die entsprechenden Ergebnisse dort anfordern kann.
Die Krankenkassen versuchen natürlich immer, sich der lästigen Krankengeldzahlungen zu entledigen. Im Grunde verständlich, für den Betroffenen aber unter Umständen eine Katastrophe.
In meinem Fall werde ich dazu aufgefordert, ständig einen Reha-Antrag nach dem anderen einzureichen. Die KK hofft, dass auf diesem Weg einer der Anträge in einen Rentenantrag umgewandelt wird und ab diesem Zeitpunkt dann die ARGE für mich zahlen muss.
Also wenn du begründeten Widerspruch gegen den Entscheid der KK hast, solltest du diesen auch schriftlich einlegen.
Hallo,
sehr schöner Beitrag dem ich in fast allen Punkten zustimmen kann - bis auf eine Sache - Krankengeldbezieher sind nicht lästig und werden auch nicht so empfunden - ich denke, dass ich das für die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schreiben kann, die tagtäglich mit Krankengeldbeziehern zu tun haben.
Sicher, manchesmal hat man es nicht leicht mit dem anderen, ob als Kunde oder als Kundenbetreuer, aber lästig, lästig ist was anderes - aber das gehört nicht hieher.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.03.2011, 00:36
von Urmelchen
Hallo
vielen Dank für Eure Antworten und ich werde jetzt auch Widerspruch einlegen da ich aufgrund meiner Schmerzen und Werte noch nicht arbeitsfähig bin.
LG
Urmelchen
Verfasst: 21.03.2011, 14:53
von Urmelchen
Hallo
Jetzt melde ich mich mal wieder und wollte Euch mitteilen, das ich Widerspruch eingelegt habe. Habe von meiner Krankenkasse auch von einem meiner behandelnden Ärzte einen Bericht als Anlage bekommen, wo darin steht, das „keine leistungseinschränkenden Befunde für Bürotätigkeit entgegen ständen“.
Das größte Problem ist ja zur Zeit noch die lange Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch die lange sitzende Tätigkeit.
Seit letzter Woche ist bei mir noch die Erkrankung Gürtelrose hinzugekommen und ich habe auch meiner Krankenkasse noch eine ausführliche Begründung meine Widerspruchs und ein ärztliches Attest meines Hausarztes geschickt.
Ich habe am 14. März meiner KK einen neuen Auszahlschein geschickt und habe aber nur Krankengeld bis 11.03.2001 gezahlt bekommen (Samstag und Sonntag wurde nicht gezahlt)
Ich hoffe das die Bearbeitung meines Widerspruchs sich nicht so lange in die Länge zieht und ich mein Krankengeld ab 12.03.2011 noch gezahlt bekomme.
Gruß Urmelchen
Verfasst: 28.03.2011, 13:14
von Urmelchen
Muß mich nochmal melden, wenn jetzt die Krankenkasse es dem MDK noch einmal vorlegt zur Prüfung und eine weitere Zahlung ab dem 12.03 ablehnt, was wäre denn da zu machen.
Eine Möglichkeit wäre evt. das mein Arzt ab dem 12.03. eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hätte anstatt des Auszahlscheines, da ja auch eine neue Krankheit (Gürtelrose) hinzugekommen ist.
Für Antworten wäre ich dankbar.