Einstellung Krankengeld
Moderator: Czauderna
Einstellung Krankengeld
Hallo
Seit dem 1. Januar 2011 bin ich im Krankenstand und beziehe seit dem Mitte Februar 2011 von der Krankenkasse Krankengeld. Letztes Jahr bin ich am Knie operiert worden und davon sind noch Folgeerscheinungen wie Thrombose , Ödem und CRP-Wert sind noch sehr hoch und habe Schmerzen ohne Ende
Jetzt meine Frage, die Krankenkasse hat die Arztberichte zum MDK geschickt zur Prüfung und das MDK der Krankenkasse teilte mit einer Stellungnahme mit, das ich Mitte Februar 2011 meiner Arbeit wieder nachgehen sollte und somit die Zahlung eingestellt wird.
Wie kann der MDK eine Stellungnahme abgeben, ohne das er mich gesehen oder untersucht hat?
Gruß Urmelchen
Seit dem 1. Januar 2011 bin ich im Krankenstand und beziehe seit dem Mitte Februar 2011 von der Krankenkasse Krankengeld. Letztes Jahr bin ich am Knie operiert worden und davon sind noch Folgeerscheinungen wie Thrombose , Ödem und CRP-Wert sind noch sehr hoch und habe Schmerzen ohne Ende
Jetzt meine Frage, die Krankenkasse hat die Arztberichte zum MDK geschickt zur Prüfung und das MDK der Krankenkasse teilte mit einer Stellungnahme mit, das ich Mitte Februar 2011 meiner Arbeit wieder nachgehen sollte und somit die Zahlung eingestellt wird.
Wie kann der MDK eine Stellungnahme abgeben, ohne das er mich gesehen oder untersucht hat?
Gruß Urmelchen
Aktenlagegutachten des MDK und Krankengeldeinstellung
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo Urmelchen,
ja, die Kasse kann aufgrund eines MDK-Gutachtens bzw. einer Stellungnahme
die Krankengeldzahlung einstellen. Es bleibt dem MDK. überlassen ob er einen Patienten körperlich untersuchen will oder ob er sich mit den ihm vorliegenden
Unterlagen zufrieden gibt. Es liegt demnach am Patienten und an seinen behandelnden Ärzten immer die aktuellsten Befundberichte parat zu haben.
Da es der Datenschutz (zu Recht) verhindert dass die Krankenkassen selbst
keine Befundberichte anfordern dürfen sondern nur als Mittler zwischen Arzt/Patient und MDK in dieser Hinsicht fungieren kommt es leider oft dazu dass dem MDK keine "passenden" Unterlagen vorliegen und es wird immer erst im Widerspruchsverfahren seitens der Ärzteschaft konkret was Beurteilung von
Arbeitsunfähigkeit angeht. Insofern hat Machts Sinn schon recht - im eigenen Interesse sollte schon im Vorfeld einer MDK-Einschaltung alles "wasserdicht" sein.
Gruss
Czauderna
ja, die Kasse kann aufgrund eines MDK-Gutachtens bzw. einer Stellungnahme
die Krankengeldzahlung einstellen. Es bleibt dem MDK. überlassen ob er einen Patienten körperlich untersuchen will oder ob er sich mit den ihm vorliegenden
Unterlagen zufrieden gibt. Es liegt demnach am Patienten und an seinen behandelnden Ärzten immer die aktuellsten Befundberichte parat zu haben.
Da es der Datenschutz (zu Recht) verhindert dass die Krankenkassen selbst
keine Befundberichte anfordern dürfen sondern nur als Mittler zwischen Arzt/Patient und MDK in dieser Hinsicht fungieren kommt es leider oft dazu dass dem MDK keine "passenden" Unterlagen vorliegen und es wird immer erst im Widerspruchsverfahren seitens der Ärzteschaft konkret was Beurteilung von
Arbeitsunfähigkeit angeht. Insofern hat Machts Sinn schon recht - im eigenen Interesse sollte schon im Vorfeld einer MDK-Einschaltung alles "wasserdicht" sein.
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,
ich habe heute mit meinem Arzt gesprochen, er meinte ich sollte darauf Widerspruch einlegen und da er ab morgen 1 Woche im Urlaub ist sollte ich mich dann ab 14.03 wieder bei ihm melden. da der Auszahlschein bis 14.03. von ihm ausgestellt wurde.
Das glaube ich nicht das das mein Dok gemacht hat und MDK gebeten hat.
Danke für die Genesungsünsche
Könnte es möglich sein, das sich mein Arbeitgeber eingemischt hat und den MDK beauftragt hat und die Krankheit anzweifelt .
LG
Urmelchen
ich habe heute mit meinem Arzt gesprochen, er meinte ich sollte darauf Widerspruch einlegen und da er ab morgen 1 Woche im Urlaub ist sollte ich mich dann ab 14.03 wieder bei ihm melden. da der Auszahlschein bis 14.03. von ihm ausgestellt wurde.
Das glaube ich nicht das das mein Dok gemacht hat und MDK gebeten hat.
Danke für die Genesungsünsche
Könnte es möglich sein, das sich mein Arbeitgeber eingemischt hat und den MDK beauftragt hat und die Krankheit anzweifelt .
LG
Urmelchen
Danke Machts Sinn für Deine ausführliche Antwort.
Ich muß jetzt erst abwarten bis ich es schriftlich im Briefkasten habe, denn gestern rief mich die Bearbeiterin der KK an, und teilte mir das vorerst mündlich mit,
Meinst du das Rundschreiben:
http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben49.pdf
LG
Urmelchen
Ich muß jetzt erst abwarten bis ich es schriftlich im Briefkasten habe, denn gestern rief mich die Bearbeiterin der KK an, und teilte mir das vorerst mündlich mit,
Meinst du das Rundschreiben:
http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben49.pdf
LG
Urmelchen
Hallo,Urmelchen hat geschrieben:Danke Machts Sinn für Deine ausführliche Antwort.
Ich muß jetzt erst abwarten bis ich es schriftlich im Briefkasten habe, denn gestern rief mich die Bearbeiterin der KK an, und teilte mir das vorerst mündlich mit,
Meinst du das Rundschreiben:
http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben49.pdf
LG
Urmelchen
versuchen kannst, nein, solltest du es auf jeden Fall - nur, mach dir
hinsichtliches dieses Schreibens nicht allzuviel Hoffnungen. Es gibt wegen dieses Schreibens nur zwei denkbar Möglichkeiten - entweder die Kasse lässt sich dadurch beeidnrucken (einschüchtern) und handelt entsprechend oder die Kasse, da kommt es entscheidend darauf an um was für eine Kasse es sich handelt, interessiert dieses Schreiben nicht die Bohne.
Viel Erfolg und Gruss
Czauderna