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Verfasst: 09.06.2011, 20:47
von Schmarotzer,der
Vielleicht sollte man an dieser Stelle auch mal darauf hinwiesen, dass der MDK nicht nur über Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit entscheidet, sondern auch medizinische Stellungnahmen/Gutachten zu zB.
- Heilmittelversorgung
- Hilfsmittelversorgung
- Kurmaßnahmen
- Arzneitmittelversorgung
- "außergewöhnlichen" Behandlungen
- Pflegeeinstufung
usw.
abgibt.

MDK als Allrounder

Verfasst: 10.06.2011, 18:09
von Machts Sinn
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MDK - nicht unfehlbar !

Verfasst: 24.09.2011, 19:34
von Machts Sinn
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Verfasst: 25.09.2011, 13:03
von Czauderna
Hallo,
ja klar, auch beim MDK gibt es Fehler, und aufgrund dieser Fehler werden dann auch die Kassen bei entsprechendem Klageverfahren dazu verurteilt dass zu leisten was vorher aufgrund der MDK-Gutachten abgelehnt wurde.
Nur, welche Schlussfolgerung sollen wir aus diesen beiden Beispielen ziehen ??
Abschaffen des MDK ?? - Was wäre die Alternative ?? - was wäre eine neutrale Alternative und wie, bzw. wer finanziert diese ?? (zwei unabhängige Gutachter bedeutet oft auch zwei unterschiedliche Gutachten)
Eine Antwort wäre - die Kassen zahlen einfach alles was die behandelnden Ärzte verordnen bzw. was die Versicherten wollen und die Ärzte verordnen - dann benötigen wir keine Gutachter, sparen dier Kosten dafür und auch die Klageverfahren vor deutschen SG-Gerichten werden auf "0" gesenkt - denn wenn ja alles bezahlt wird, gibt es auch keine Klagen mehr.
Ich denke, wer kritisiert und meint mit "Einzelurteilen" argumentiert, der sollte auch
eine Alternative aufzeigen, die eine umfassende "Neutralität" beinhaltet und den Faktor "menschliches Fehlverhalten" ausschließt.
Ich verteidige mit Sicherheit nicht dem MDK. bzw. das System des MDK. mit allen Mitteln, aber ich wehre mich (wie immer übrigens), dagegen dass eine
Verallgemeinerung vorgenommen wird und vor allem, dass die Mär über die
gezielte Zusammenarbeit zwischen Kassen und MDK zum Nachteil der
Versicherten verbreitet wird in diesem Forum.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.09.2011, 11:03
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.09.2011, 14:06
von GerneKrankenVersichert
Wenn du hier schon Urteile als Beweis zitierst, achte doch darauf, dass du sie nicht sinnentstellend wiedergibst. In Hessen wurde die Krankenkasse abgewatscht, da sie das Krankengeld einstellte, obwohl der MDK Arbeitsunfähigkeit bescheinigte.

Verfasst: 26.09.2011, 16:15
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
doch, es sind "Einzelfälle" - und wenn du noch 100 weitere Urteile dazu finden solltest - im Verhältnis zur Gesamtzahl der Entscheidungen aufgrund von MDK-Gutachten (Stellungnahmen) bleiben sie es auch.

Du hast auch meine Frage nicht beantwortet - was wäre die Alternative zum MDK ??
Braucht es überhaupt eine "Begutachtung" oder sollten alle "strittigen"
Sachen direkt vor Gericht geklärt werden ??
In diesem Zusammenhang wäre es mal interessant die Zahl der
abgewiesenen Klageanträge bei den SG. in Deutschland zu veröffentlichen
oder die Zahl der Fälle, bei denen die Kläger schlicht und einfach verloren haben - nur so - wegen der Ausgewogenheit. Das will aber sicher keiner hier lesen, oder ??
Was ist mit den Sachen, die eine Kasse ggf. aus Kostengründen ablehnen möchte aber durch das MDK-Gutachten daran gehindert wird ??
Ich betone wiederholt dass jeder Fall für sich gesehen mit Sicherheit das
richtige Urteil bekommen hat, dies aber kein Indiz dafür ist, dass der
MDK. auf breiter Basis "kassenfreundlich" begutachtet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.09.2011, 17:06
von röschen
Auch ein Einzelfall: Ich fand den Fallmanager meiner Kasse nur ätzend. Die Ärztin beim MDK allerdings völlig okay. Hat sich auch recht einfühlsam bemüht, mir die Entscheidung für einen Rentenantrag nahezulegen. Diese Entscheidung war zwar richtig, ist aber sehr schwierig, wenn man sich als Patient noch ein halbes Jahr vorher 100 % fit gefühlt hatte und plötzlich behindert ist (und das hat entgegen der Meinung mancher KK-Mitarbeiter nichts mit dem höheren Krankengeld zu tun).

Verfasst: 27.09.2011, 07:49
von Czauderna
Hallo röschen,
da stimme ich Ihnen 100%ig zu - nicht immer steht der finanzielle Aspekt im Vordergrund - plötzlich mit der Tatsache konfrontiert zu werden
"Renter" zu sein, womit an sich u.U. erst in zig Jahren beschäftigt hätte, das will und muss erst verarbeitet werden - wer da im Fallmanagement nicht über die notwendige Sensibilität verfügt und diese Umstände berücksichtigt ist ein "Verwalter" und kein "Manager und Berater".
Eine Frage der "Qualifikation" für einen solchen Job.
Gruss
Czauderna

Qualitätsmanagement bei MDK und Krankenkassen !

Verfasst: 29.09.2011, 17:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.09.2011, 07:56
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,

das mit dem "Qualitätsmanagement", da stimme ich dir zu - daran muss gearbeitet werden (gilt übrigens für alle Bereiche in unserem Lande).
Jetzt hast du bereits drei "Baustellen" - deine Kasse, das BVA und jetzt den MDK. - klar, rein vom Grundthema her besteht da ein Zusammenhang, aber trotzdem betrifft es drei verschiedene Institutionen.
Logischeerweise muesstest du nun noch zwei weitere aufmachen - die Gerichtsbarkeit und natürlich die Politik nicht zu vergessen (grins).
Gruss
Czauderna

"Dauerbaustelle" Gesundheitswesen

Verfasst: 07.10.2011, 11:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.10.2011, 13:04
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
wohl wahr gesprochen bzw. geschrieben - eine "Dauerbaustelle" - da stimme ich dir vorbehaltlos zu - ich hatte meinen Beitrag auch mehr
scherzhaft gemeint - wenn ein Schert in diesem Zusammenhang überhaupt noch erlaubt ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.10.2011, 17:49
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2011, 18:13
von Czauderna
Hallo,

vielleicht sollte an dieser Stelle der Diskussion noch einmal klargestellt werden, dass
nicht der MDK die entscheidende Instanz ist, sondern die Krankenkasse.
Dass sich die Kassen bei ihren Entscheidungen sehr stark an den MDK-Gutachten oder Stellungnahmen orientieren, das ist der Tatsache geschuldet, dass die Kassen.Mitarbeiter eben keine Mediziner sind.
Es ist also nicht automatisch so, dass die Kasse so entscheiden muss wie der MDK das möchte.
Dass es eine "Begutachtungsstelle" geben muss, ich denke, das ist unbestritten ??
Die Frage ist nur -Quis custodiet ipsos custodes ?
Gruss
Czauderna