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Verfasst: 13.07.2010, 18:16
von Jana123
lt. Landesverwaltungsamt war/ist das eine staatlich anerkannte Schule für Rettungsassistenten aber keine Berufsfachschule.
Die Krankenkasse fragte ob es eine staatlich anerkannte Schule ist....
darauf kam die Antwort ja dann der Studententarif.
(dachte der ging nur bei Berufsfachschulen oder Fachschulen???)
Wer weiss die Antwort hierzu???
Verfasst: 08.08.2010, 21:35
von Jana123
Also wäre es u berechnen nach der KVdS als freiwilliges Mitglied???
Danke euch.
Jana
Verfasst: 09.08.2010, 05:07
von RHW
Hallo Jana,
entsprechend des Gesetzestextes ist eine Einstufung als Fachschüler nicht möglich, wenn es weder eine Fachschule noch eine Berufsfachschule ist.
Es besteht dann eine freiwillige Mitgliedschaft, bei der alle Einnahmen (auch die BU-Rente) beitragspflichtig sind. Der Beitrag beträgt -einkommensabhängig - dann mindestens 140 Euro mtl..
Wenn die Krankenkasse (irrtümlich) den Begriff weiterfasst und hier auch den Fachschülertarif (einkommensunabhängige Beiträge wie bei versicherungspflichtigen Studenten) ansetzt, würde ich mich nicht beschweren.
Gleichzeitig würde ich eine Reserve bilden, falls die Kasse ihren Irrtum bemerkt (ggf. auch durch Feststellung der Aufsichtsbehörde). Die niderigeren Beiträge sind nicht zum Nachteil der jeweiligen Krankenkasse, sondern aufgrund des Gesundheitsfonds zum Nachteil der Gesamtheit aller gesetzlichen Krankenkassen.
Gruß
RHW
Verfasst: 09.08.2010, 19:02
von Jana123
Der Beruf "Rettungsassisten" wird lt. AA an Brufsfachschulen ausgebildet.
Verstehe nicht wie es dann keine BFS sein soll/kann ??!!
Verfasst: 09.08.2010, 19:21
von RHW
Hallo,
dann sehe ich folgende Möglichkeiten:
- beim Landesverwaltungsamt
- bei der Arbeitsagentur
- bei der Schule
oder
- in einem "Schulforum"
nachfragen.
Oder die Fachschülerbeiträge zahlen und die Sache auf sich beruhen lassen.
Gruß
RHW
Verfasst: 10.08.2010, 19:31
von Hucky
Rettungsassistenten besuchen doch i.d.R. eine Einrichtung zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse. Aus meiner Sicht müsste Ansprcuh auf den Fachschülertarif bestehen. Fürmich isst die Sache eindeutig.
Wie auch RHW empfehle ich Dir eine entsprechende Klärung.
VG
Hucky
Verfasst: 12.08.2010, 19:58
von Jana123
Habe bei LVA mal angemailt.
Antwort: bei der von Ihnen angesprochenen Ausbildung handelt es sich nicht um eine Berufsfachschule. Die Ausbildung erfolgt über das Sozialministerium und unterliegt nicht dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Aber vlt. ne Fachschule ???
Steig nicht mehr da.
Habe mal bei ner anderen KK nachgefragt.
Die meinten es kann zum Tarif der KVdS (freiwillig) versichert werden.
Verfasst: 12.08.2010, 20:04
von Jana123
und das steht auf der Seite vom Arbeitsamt.....
Rettungsassistent/in
Die Ausbildung im Überblick
Rettungsassistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen .
Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
Verfasst: 13.08.2010, 17:24
von Hucky
Klasse Aussage vom Ministerium
Ist irgendiwe logisch, dass es nicht dem Schulgesetz unterliegt. Ist ja auch eine Berufsausbildung. Das tut ja schon weh.
Du besuchst eine Fachschule für Rettungsassistenten und hast damit Anspruch auf die Einstufung als Fachschülerin im Sinne des § 240 SGB V. Auf diese Einstufung unbedingt bestehen. Immerhin würde es eine anderer KK auch so handhaben.
Viel Erfolg
Hucky
Verfasst: 14.08.2010, 12:19
von Jana123
Danke ersteinmal.
Ich werde wenn auch auf den "Fachschultarif" bestehen.
M.E. kann es doch auch nichts anderes sein.
Die Aussage vom LVA ist nen Witz.
Eine Frau am Telefon meinte das die schule "eine staatlich anerkannte Schule für Rettungsassistenten ist" !!!
Aber der Begriff "nur Schule" ist ja auch toll definiert oder???
Verfasst: 15.08.2010, 12:46
von Jana123
Traurig wenn die keine ahnunh haben oder?????
Verfasst: 15.08.2010, 16:21
von Hucky
ja, leider. Oder es liegt an einer unzureichenden Schulung zum Thema.
Bin mal gespannt wie das endet.
Verfasst: 15.08.2010, 18:32
von Jana123
aber ich denke mal ne Fachschule muß es doch mindestens sein.
Was denn sonst???
Und auch die zweite kasse sagte mir Freitag telefonisch...es kann der Schultarif angeboten werden !!! (IKK)