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Verfasst: 02.03.2010, 22:09
von ratte1
@freiwillig

Ich kapier das nicht :oops:

Wo steht denn da, dass und wie ggf. ein einmaliger Veräußerungsgewinn als regelmäßges Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist?

MfG
ratte1

Verfasst: 02.03.2010, 22:38
von heinrich
ich versteh die aussage auch nicht,


bin aber auch der auffassung, dass so etwas überhaupt kein veräußerungsgewinn ist

Verfasst: 05.03.2010, 09:08
von sven211
natürlich ist es ein veräußerungsgewinn wenn ich aktien zu einem höheren preis als der kaufpreis + kosten verkaufe

http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_V ... ch%C3%A4ft

ob es als regelmäßiges einkommen zählt? ich denke eher nein

Verfasst: 06.03.2010, 01:10
von freiwillig
out

Verfasst: 06.03.2010, 11:30
von heinrich
hallo "freiwillig"

meine Meinung:
in beiden Fällen: KEIN FAMI Anspruch

Wie siehst Du es denn ?