Seite 2 von 2
Verfasst: 02.03.2010, 22:09
von ratte1
@freiwillig
Ich kapier das nicht
Wo steht denn da, dass und wie ggf. ein einmaliger Veräußerungsgewinn als
regelmäßges Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist?
MfG
ratte1
Verfasst: 02.03.2010, 22:38
von heinrich
ich versteh die aussage auch nicht,
bin aber auch der auffassung, dass so etwas überhaupt kein veräußerungsgewinn ist
Verfasst: 05.03.2010, 09:08
von sven211
natürlich ist es ein veräußerungsgewinn wenn ich aktien zu einem höheren preis als der kaufpreis + kosten verkaufe
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_V ... ch%C3%A4ft
ob es als regelmäßiges einkommen zählt? ich denke eher nein
Verfasst: 06.03.2010, 01:10
von freiwillig
out
Verfasst: 06.03.2010, 11:30
von heinrich
hallo "freiwillig"
meine Meinung:
in beiden Fällen: KEIN FAMI Anspruch
Wie siehst Du es denn ?