Kind: Zu hohes (Kapital) einkommen - Folgen? Ideen??

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

bernau
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Kind: Zu hohes (Kapital) einkommen - Folgen? Ideen??

Beitrag von bernau » 28.02.2010, 11:00

ch habe folgende Frage:
Ich bin in der GKV, habe meine Familie mitversichert.

Zur Ausbildungsvorsorge habe ich letztes Jahr fuer mein Kind ein Wertpapierdepot eingerichtet, dafuer Aktien gekauft.

Diese Aktien sind dann ganz stark gestiegen (freu!), aber ich habe nun Angst, dass sie fallen und moechte sie verkaufen. Allerdings wuerde mein Kind dann einen Gewinn von 10.000 Euro machen - was natuerlich supertoll ist. Aber: Dann wuerde es ja "eigenes Einkommen" haben und ich habe gelesen, dass ich das Kind dann privat bzw. separat versichern muss. Meine Fragen:

1. Stimmt das? Muss ich solches "Einkommen" bei der GKV melden?
2. Wenn dann naechstes Jahr kein Einkommen mehr besteht (dass ueber der 4000 Euro Grenze liegt) ist es dann automatisch wieder bei mir mitversichert?
3. Wie waere es denn, wenn ich die Aktien erst im Dezember verkaufe, wenn es dann keinen Krankheitsfall gab, ist es ja eigentlich egal, und im naechsten Jahr waere mein Kind ja bei mir wieder normal versichert?
4. Ich will unbedingt schnellstmoeglich verkaufen, aber natuerlich die Kosten und den Aufwand fuer die separate Versicherung vermeiden - gibt es einen Tipp, was ich da tun kann?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.02.2010, 12:27

Hallo,
wenn es wirklich zweifelsfrei feststeht dass das Kind diese Kapitalerträge erzielt und es nicht nur so ist, dass das Kind z.B. erst ab einem gewissen Alter oder bei Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung dasrüber verfügen darf, dann wird auch der Familienhilfeanspruch danach beurteilt und das Kind muss ggf. selbst versichert werden - ansonsten gilt der Ertrag als Einkommen des Vaters/Mutter.
Was die Rückkehr in die Familienversicherung angeht, so entsteht der Anspruch mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
Verkaufstag der Aktien unsw..
Gruß
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 28.02.2010, 13:25

Hallo czauderna,

bist Du sicher, dass der FAMI-Anspruch dadurch gefährdet seien könnte? Es handelt sich bei dem Gewinn doch nicht um eine regelmäßige Einnahme.


MfG
ratte1

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.02.2010, 14:32

Hallo,
ich denke, die Erträge werden genauso wie Zinsen auf die einzelnen Monate verteilt - kann da auch falsch liegen, glaube ich aber eher nicht.
Gruß
Czauderna

bernau
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Beitrag von bernau » 28.02.2010, 15:07

Hallo
Ich glaube auch, dass die Pflicht zur eigenen Versicherung des Kindes ENTSTEHT, wenn der Ertrag realisiert wird.
Allerdings frage ich mich - da es ja EINMALIG ist - wielange diese Pflicht dann gilt?!
Fuer mich waere es logisch, wenn sie nur in dem Jahr gilt, in dem der Ertrag angefallen ist. Danach ja nicht mehr.
Daher meine Idee, das Jahresende zur Not abzuwarten, wenn es keine Erkrankungen gab dann im Dezember zu verkaufen. Dann wuerde das ja kaum im Nachhinein eine Versicherungspflicht ausloesen (es gab ja auch keine Ansprueche gg. die Versicherung), Und in 2011 waere mein Kind wieder/weiter normal versichert....

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.02.2010, 16:46

nicht versichert sein, geht auf keinen Fall.


In Deutschland muss (seit 01.04.2007) jeder versichert sein.
Bürgersversicherungl.

Realisier doch einfach diese Jahr Gewinne von höchstens (mtl. Grenzwert 365 x 12 = 4380 + Sparerpauschbetrag 801) = 5181 EUR.

Und im nächsten Jahr nochmals den Rest.

Dann ist alles gut.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 28.02.2010, 21:01

Hallo czauderna,

ich glaube nicht, dass diese einmalige Zahlung die Familienversicherung beeinflusst. Auf wie viel Monate würdest Du die Zinsen denn umgelegt wollen? Wenn Du diese - wie bei Auszahlung einer Lebensversicherung auf 120 Monate umlegst, wäre der Betrag ja deutlich unter 400,- EURO.

Jedenfalls eine spannende Frage.

MfG
ratte1

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.02.2010, 23:05

Im Hinblick auf das BSG-Urteil zum Thema Abfindungen bin ich der Meinung, dass es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt und deshalb keinen Einfluss auf die Familienversicherung hat. Etwas anderes sind die dann aus der erneuten Geldanlage (wahrscheinlich weniger risikoreich 8) ) erzielten Zinsen.

GKV

bernau
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Beitrag von bernau » 01.03.2010, 15:11

Nein, nicht-versichert sein geht nicht. Ist klar. Was ich meinte war, dass wir alle natuerlich in der GKV sind.
Wenn jetzt aber keine Erkrankung vorliegt in 2010, verkaufe ich die Aktien am Jahresende - ohne das Kind privat zu versichern.
Dann ist es ja fuer die GKV "egal".
Und 2011 sind die Einnahmen ja geringer, also koennte ich zur Not dies auch nachweisen...

Den Gewinn aufzusplitten auf mehrere Jahre ist natuerlich bloed, weil ich dann ja noch 3 Jahre oder so warten muss, bis die letzten Aktien verkauft sind... (Jedes Jahr ca. 4000 sind okay - bei aktuell 10000 Gewinn...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.03.2010, 15:26

Hallo, ich habe mich noch einmal mit der Materie beschäftigt und bin zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei Steigen der Aktienkurse um eine Kapitalvermehrung handelt und nicht um Erträge die der Beitragspflicht unterliegen, denn im Umkehrfall könnten die Aktien im Wert auch sinken
und dann wär auch das Grundkapital im Extremfall weg.
Das ist bei normalen Kapitalerträgen nicht der Fall - wenn es keine Zinsen gibt ist auch nichts beitragspflichtig.
Auf die Familienversicherung besehen würde ich nun sagen, es handelt sich nicht um laufende Einkünfte.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 01.03.2010, 23:32

seh ich anders,

beim verkauf ist es ein ertrag, der dann wenn man es noch in die steuererklärung eintragen MÜSSTE, auch in diesem Jahr des verkaufes auch erscheinen würde.

mir scheint, dass hier niemand von uns in der FAMI-Abteilung tatsächlich praktisch arbeitet (ich ja auch nicht)

wie werden die Kollege dies werten. Wie wurde es bisher gewertet, wenn es im STB stand.

Könnt ja mal fragen: geteilt durch 12 und das war es. Also KEINE FAMI für das ganze Jahr.

Die sache mit der regelemäßigkeit. na ja BSG zu den Abfindunge aus 10/2007 bekannt.

Die Geldanlage hat aber einen anderen Charakter. Wird wohl auch wieder neu angelegt. Mtl Zufluss, zweimotlicher, halbjährlicher, jährlicher
: wo soll da die Grenze gem,acht werden.


ALSO: es kann verschiedene Auffassungen geben.

Fragesteller sei nicht feige: Frage DEINE KK.

Alles andere nutzt nichts

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.03.2010, 00:29

Hallo Heinrich,
ich will auch gerne erklären wie zu meiner "Sinneswandlung" kam.
In der Aufstellung der beitragspflichtigen Einnahmen taucht nirgendwo die Kapitalsteigerung durch Aktienwerterhöhung auf, deshalb mein Schluss.
Dass das Aktienpaket im Wert von (Beispiel) innerhalb eines Jahres steigt sagt noch nix über den "Ertrag" aus, denn innerhalb von Tagen kann der Wert auch wieder fallen und selbst wenn zum richtigen Zeitpunkt das Aktienpaket wieder verkauft wird dann bleibt nach dem Verkauf statt des Grundkapitals eben ein erhöhtes Kapital.
Letztendlich gebe ich dir aber recht, entscheiden muss das die betreffende Kasse.
Gruß
Czauderna

bernau
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Beitrag von bernau » 02.03.2010, 07:20

Also eine SteuerERKLAERUNG ist fuer das Kind ja nicht noetig. Auch liegt eine sog. NV Bescheinigung vor, d.h. dass die Ertraege unter 8000 Euro oder so pro Jahr sein muessen.
Das waere ja noch okau, dann realisiere ich halt nur 7800 oder so.
Klar, danach bleibt das Geld bei dem Kind und soll auch Zinsen bringen - aber eben deutlich weniger als diesen "Ausnahmeertrag".
Es wundert mich schon, dass haeufiger auf das "Problem" zu hoher Ertraege und dann die daraus resultierende separate Versicherungspflicht hingewiesen wird, das aber der Fall, dass dieser Ertrag nur einmal ist, anscheinend so selten ist....

heinrich
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Beitrag von heinrich » 02.03.2010, 09:01

nein nein und nochmals nein,

alles über 5181 EUR ist zuviel.


Alles über 801 EUR ist dem Grunde nach steuerpflichtig, auch wenn die Besteuerung erst ab 7800 oder 8000 beginnt.

Da es nicht mehr in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden muss, müsste es von Dir in einer formularmäßigen Selbstauskunft eingetragen werden (Familienfragebogen).

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 02.03.2010, 10:57

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.04.2010, 01:28, insgesamt 1-mal geändert.

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