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Verfasst: 09.09.2009, 19:17
von Jonas
krümel2007 hat geschrieben:und rückwirkend wird dich keine PKV nehmen..
Warum sollten sie dies nicht tun? Schließlich kriegen sie ja 6 Monatsprämien extra usw.

Aber gut mal sehn ob hier doch noch jemand aus der PRAXIS was dazu sagen kann...

Verfasst: 09.09.2009, 21:13
von Rentner
Hallo Jonas,

erst mal die rechtliche Situation:

nachdem deine letzte Versicherung bei der GKV war, mußt du dich aufgrund der Pflichtversicherung der Nichtversicherten auch dort wieder versichern, was bedeutet die Beiträge sind nachzubezahlen. Die GKV wird dich wohl aus wirtschaftlichen Gründen allerdings nicht dazu zwingen, daß du dich ein Jahr rückwirkend versicherst, da die Beiträge aus Erfahrung meist nur schwer zu bekommen sind.

Grundsätzlich gilt jedoch, die können dich zwingen die Beiträge zu bezahlen, nur ob sie´s tun, ist eine andere Frage.

Somit bekommst du keine Kündigungsbestätigung für den regulären Wechsel. Nun, die PKV nimmt dies oft nicht so genau, so daß du grundsätzlich durchaus zur PKV gehen kannst.

Als Selbstständiger hat man, wie du richtig schreibst durchaus die Wahl, nur eben nicht nach einem Jahr. Selbstständige sind selbstständig - auch bei den Pflichten.

Wenn du schreibst, dich könne niemand zwingen Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen, da dies nicht richtig, da du im Falle einer schweren Erkrankung oder Unfall die Kosten für die Behandlung selbst nicht mehr aufbringen kannst und somit wird für der Steuerzahler verpflichtet. Genau deswegen gibts die Pflichtversicherung - GKV oder PKV - diese Wahl hattest du - im September 2008.

Was ich nicht verstehe, weshalb die ARGE die Gewerbeabmeldung verlangt, ich kenne einige die selbstständig und ALG II Empfänger sind. Mit welcher Begründung wird dies erwartet ?

Das Schreiben der GKV über Ende der Versicherung bedeutet nur, das die Versicherung endete. Du hast doch hiermit gewußt, keinen Versicherungsschutz mehr zu haben, regiert hast du nicht. Selbstständig sein heißt eben auch selbstständig sein.

Nun noch zur PKV. Hast du schon mal versucht, dich zu versichern. Die PKV hat eine gemeinsame Datenbank in der alle vermerkt sind, die schon mal gekündigt wurden, wird folglich wohl schwer werden einen günstigen Versicherungsschutz zu bekommen.

Einfach mal einen Antrag stellen, vielleicht klappt´s ja

Viel Glück

Verfasst: 13.09.2009, 09:27
von Joachim Röhl
@Jonas, falls Du wie beschrieben Mitte Dreißig und fit bist, kostet eine einfache Private Krankenversicherungen (ohne Wahlarzt, GOÄ/Z bis zum 2,3fachen Satz, Zahnersatz bis 60%) um die 150€ mit einer Selbstbeteiligung von jährlich 300€ oder ganze 220€ dann allerdings ohne Selbstbeteiligung. Das leidige Thema "Pflicht zur Versicherung" (http://www.pkv.de/positionen/gesundheit ... sicherung/) ist genug diskutiert, mögliche Konfrontationsstartegien werden jedoch kaum öffentlich publiziert, denn "kaum hat einer mal ein bissel was, gleich gibts welche, die ärgert das" sprachs schon Wilhelm Busch.
Was also tun? Du stellst bei 2-3 Gesellschaften unverbindliche Vorabanfragen begleitet von einem aussagekräftigen Anschreiben des Vermittlers an die entsprechenden Antragsabteilungen. Nach spätestens einer Woche hast Du die Antworten auf dem Tisch.
Wann endete die letzte GKV? Im September 2008. Warum waren sie denn dann nicht versichert? Nun, ich habe ausgiebig einen günstigen Tarif am Versicherungsmarkt gesucht. Wären sie bereit ein ärztliches Attest von einem Hausarzt einzureichen? Kein Problem, denn ich bin wie beschrieben gesund. Sie wissen, daß die PKV lt. Gesetzgeber ab dem 1.Februar fünf volle Monate für den reinen Krankenversicherungstarif (ohne Pflegeversicherung etc.) und ab dem 6. Monat dann 1/6tel und falls gewünscht auch in sehr kleiner Ratenzahlung erheben muss, wären bei ihnen runde 680€? Ja, schon klar, aber sagen sie mal, wenn ich erst seit dem 1.September wieder im Lande bin, was ist denn dann? Nun dann gilt die Pflicht zur Versicherung auch erst ab dem Einreisetag. Wie soll ich ihnen das belegen? Zeigen sie uns ihr Rückflugtiket oder den Stempel einer fremdländischen Immigration in ihrem Reisepass oder auch die Anmeldebescheinigung beim örtlichen Meldeamt.
Gibt ja einige die schon ans Auswandern dachten als neben Steuer- und möglichen Unterhalts- jetzt auch noch die Krankenversicherungsschulden sich türmen sollten. Manchmal hilft ganz so wie wie bei Busch seinem Affen Fips ein bischen Kreativität, denn alle wollen nur Dein Geld und ganz ohne Dich bekämen sie gar nichts ..

Verfasst: 13.09.2009, 12:22
von Lady Butterfly
1999 - 2006:
- Selbständigkeit, unversichert, Arzt-Rechnungen als Privatperson beglichen
- das letzte Jahr davon war ich in einer PKV

2007:
- Insolvenz, PKV hat vorher schon gekündigt
- Gewerbe durfte weiterlaufen
- Bezug von Hartz4 unterstützend
- versichert über BKK24 (GKV)

2008:
- im September bei ARGE freiwillig abgemeldet (weil Gewerbe wieder anlief)
- keine Versicherung mehr seitdem
Ja, schon klar, aber sagen sie mal, wenn ich erst seit dem 1.September wieder im Lande bin, was ist denn dann? Nun dann gilt die Pflicht zur Versicherung auch erst ab dem Einreisetag. Wie soll ich ihnen das belegen? Zeigen sie uns ihr Rückflugtiket oder den Stempel einer fremdländischen Immigration in ihrem Reisepass oder auch die Anmeldebescheinigung beim örtlichen Meldeamt.
Gibt ja einige die schon ans Auswandern dachten als neben Steuer- und möglichen Unterhalts- jetzt auch noch die Krankenversicherungsschulden sich türmen sollten. Manchmal hilft ganz so wie wie bei Busch seinem Affen Fips ein bischen Kreativität, denn alle wollen nur Dein Geld und ganz ohne Dich bekämen sie gar nichts ..
also ich kann nichts von Ein- oder Ausreise in der Schilderung von Jonas lesen - sind diese Empfehlungen dann eigentlich sowas wie ne Aufforderung zum Betrug????
ich würde doch empfehlen, ehrlich zu sein, um nicht noch mehr Schwierigkeiten zu bekommen...

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 13.09.2009, 12:26
von CiceroOWL
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 besteht KV / PV Pflicht. Ergo bei der GKV. Da eine Abmeldung bei der aRGe erfolgte ist die letze GKV Kasse zuständig.
Grundsätzlich wenn Leistungen bezogen wurden, in jeglichr Form, ist es für mich eine Fortsetzung des Vertrages mit der GKV Kasse.
Sobald eien Versicherungsbescheinigung der neuen PKV Kasse vorliegt endet dieses Vertragsverhältnis. Solange herscht Beitragspflicht. Die GKV hat die Möglichkeit und die Verpflichtung die fälligen Beiträge zu betreiben.
Bis zu 30 Jahren, mit Zinsen.

Verfasst: 13.09.2009, 12:41
von Jonas
CiceroOWL hat geschrieben:Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 besteht KV / PV Pflicht. Ergo bei der GKV. Da eine Abmeldung bei der aRGe erfolgte ist die letze GKV Kasse zuständig.
Theoretisch, aber die können mich nicht in die GKV zwingen.
CiceroOWL hat geschrieben:Grundsätzlich wenn Leistungen bezogen wurden, in jeglichr Form, ist es für mich eine Fortsetzung des Vertrages mit der GKV Kasse.
Die Leistungen sind aber seit über 1 Jahr beendet... ich habe kein Versicherungsverhältnis mehr mit der GKV.
CiceroOWL hat geschrieben:Sobald eien Versicherungsbescheinigung der neuen PKV Kasse vorliegt endet dieses Vertragsverhältnis. Solange herscht Beitragspflicht. Die GKV hat die Möglichkeit und die Verpflichtung die fälligen Beiträge zu betreiben. Bis zu 30 Jahren, mit Zinsen.
Quark. Auch hier verjähren die Forderungen wie üblich.

Verfasst: 13.09.2009, 14:58
von Lady Butterfly
Theoretisch, aber die können mich nicht in die GKV zwingen.
ich fürchte, da täuschst du dich. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht Versicherunspflicht - die ist nur von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig. Dein Wille oder auch der Wille der Kasse sind nicht maßgeblich. Die Beiträge werden von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, wenn du keine geringeren Einnahmen nachweist. Und auch für den Beitragseinzug hat die Kasse Möglichkeitenen, die für dich unangenehm werden können.

hast eigentlich schon mal versucht mit dem Fnanzamt zu diskutieren, ob es dich dazu zwingen kann, Steuern zu zahlen...?
Die Leistungen sind aber seit über 1 Jahr beendet... ich habe kein Versicherungsverhältnis mehr mit der GKV.
auch das ist nicht korrekt - es spielt für die Versicherungspflicht nämlich auch keine Rolle, ob du Leistungen in Anspruch nimmst oder nicht.
Quark. Auch hier verjähren die Forderungen wie üblich.
was sin denn für dich "übliche Verjährungsfristen"? das BGB kennt Verjährungsfristen von 2, 4 und 30 Jahren - und das SGB regelt die Verjährungsfristen von Beiträgen - 30 Jahre

Fazit: wenn du reagierst also etwas machst, hast du in deiner Situation immer noch Wahlmöglichkeiten (GKV - PKV? welche Kasse? usw.). Wenn du aber zu lange wartest und jemand bemerkt, dass du nicht versichert bist, kann es passieren, dass die Kasse diese Auswahl für dich in die Hand nimmt. Die gesetzlichen Möglichkeiten dazu sind vorhanden.

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 13.09.2009, 15:15
von Jonas
Lady Butterfly hat geschrieben:ich fürchte, da täuschst du dich. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht Versicherunspflicht - die ist nur von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig. Dein Wille oder auch der Wille der Kasse sind nicht maßgeblich. Die Beiträge werden von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, wenn du keine geringeren Einnahmen nachweist. Und auch für den Beitragseinzug hat die Kasse Möglichkeitenen, die für dich unangenehm werden können.
Die GKV kann aktuell NICHTS machen. Sie kann mich nicht zwingen einen Vertrag mit ihnen einzugehen ohne meine Unterschrift. Wollen sie mich denn in Beugehaft nehmen deswegen? ;)
Lady Butterfly hat geschrieben:hast eigentlich schon mal versucht mit dem Fnanzamt zu diskutieren, ob es dich dazu zwingen kann, Steuern zu zahlen...?
Dort bin ich ja auch allerdings angemeldet.
Lady Butterfly hat geschrieben:was sin denn für dich "übliche Verjährungsfristen"? das BGB kennt Verjährungsfristen von 2, 4 und 30 Jahren - und das SGB regelt die Verjährungsfristen von Beiträgen - 30 Jahre
Warum hat dann eine PKV bei mir bei der Insolvenz die Beiträge für 1 Jahr nicht anmelden können? ;) Weil es rechtlich gesehen verjährt war.

Zumal ich irgendwo von 4 Jahre gelesen habe... und außerdem werden ja maximal nur 5 Jahre angerechnet, sofern der nichtversicherte Zeitraum nicht feststellbar ist.

Nun gut... ich versuche demnächst in eine PKV zu kommen und werde wohl die 6 Beiträge nachzahlen müssen. Sofern dann die alte GKV auch noch was will, dann werde ich das einfach per Anwalt klären lassen.

Verfasst: 13.09.2009, 15:19
von CiceroOWL
Sie kann nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 besteht Kontraktionszwang, Basta

Verfasst: 13.09.2009, 15:21
von Jonas
CiceroOWL hat geschrieben:Sie kann nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 besteht Kontraktionszwang, Basta
NEIN.

Verfasst: 13.09.2009, 15:36
von Czauderna
Hallo,
was soll man dazu als GKV-Mitarbeiter sagen ??
Er hat keine legale Chance die Versicherung in der GKV zu verhindern und direkt in die PKV zu wechseln, es sei denn er findet eine PKV die ihn nimmt, das wäre aber nicht legal.
Bei der GKV kann er höchstens eine Verringerung seiner Nachzahlung erreichen - das ist aber Verhandlungssache !!!
Gruß
Czauderna

Verfasst: 13.09.2009, 15:40
von Joachim Röhl
Lass Dich nicht beunruhigen. Es besteht nach (http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html) ein Kontrahierungszwang in der PKV. Heißt müssten Dich immer und zumindestens im Basistarif nehmen, falls die Private Deine letzte Versicherung war. War sie aber nicht, also ist die GKV zuständig. Da Du aber wie angegeben keine gesundheitlichen Risiken trägst, wirds mit einem gewünschten günstigeren Tarif bei einer PKV möglich sein. Über Vor- und Nachteile von gesetzlich und privat abzuwägen ist Deine Entscheidung. Die GKV fordert maximal Beiträge bis zum 01.04.2007 und die Privaten bis 01. Februar 2009 nach wie bereits beschrieben. Was passieren könnte, um Czauderna vollkommen Recht zu geben, die letzte Gesetzliche besteht am St. Nimmerleinstag auf die Beiträge vom Oktober 2008 bis zum Beginn der PKV. Ist aber denke ich das kleinere und somit geringere Restrisiko.

Verfasst: 13.09.2009, 18:43
von CiceroOWL
Korrekt, aber der Beitrag wird geschuldet. somit muß er seinen Beiträge zahlen. Sollte er dieses nicht tum könnte man leicht im Rahmen der Vollstrechungsnmaßnahmen zur Kontenpfändung und ähnlichen Maßnahmen greifen, müsssen. Ich würde empfehlen mal ganz schnell einen Masterplan zu entwicköen, nicht das die zuständige Kk noch auf die Idee einer Gewerbeuntersagung kommt.

Verfasst: 13.09.2009, 18:48
von Jonas
CiceroOWL hat geschrieben:Korrekt, aber der Beitrag wird geschuldet.
Darauf muss die alte GKV aber erstmal kommen...

Verfasst: 13.09.2009, 18:52
von Lady Butterfly
Darauf muss die alte GKV aber erstmal kommen...
andererseits ist wesentlich angenehmer, wenn man selbst die Initiative übernemen kann

wenn die Kasse schon auf der Matte steht und innerhalb der nächsten 10 Tage ein paar Tausend Euro verlangt, fängt es an, unangenehm zu werden :twisted:

aber jedem das seine....

Gruß
Lady Butterfly