Verfasst: 21.08.2009, 22:00
ngeschriebene Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen - mit Ausnahme der an der Fernuniversität in Hagen
BKK Online Lexikon
eingeschriebenen Studenten (vgl. Bundesrats-Drucksache 475/89 Seite 16) - sind auch dann versichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Sie unterliegen jedoch grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht, wenn für sie aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts Anspruch auf Sachleistungen besteht. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit gegenüber einem Träger eines anderen Staates auf eigener Versicherung beruht, z.B. wegen Bezugs einer Waisenrente, oder von der Versicherung einer anderen Person (Familienversicherung) abgeleitet ist. In welchen Fällen ein Anspruch auf Sachleistungen aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts besteht und die Versicherungspflicht als Student deshalb ausgeschlossen ist, ist dem Abschnitt 10 zu entnehmen. Außerdem enthält dieser Abschnitt Aussagen zur Krankenversicherung der Studenten, die an einer inländischen Hochschule immatrikuliert sind, jedoch für ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.
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eingeschriebenen Studenten (vgl. Bundesrats-Drucksache 475/89 Seite 16) - sind auch dann versichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Sie unterliegen jedoch grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht, wenn für sie aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts Anspruch auf Sachleistungen besteht. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit gegenüber einem Träger eines anderen Staates auf eigener Versicherung beruht, z.B. wegen Bezugs einer Waisenrente, oder von der Versicherung einer anderen Person (Familienversicherung) abgeleitet ist. In welchen Fällen ein Anspruch auf Sachleistungen aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts besteht und die Versicherungspflicht als Student deshalb ausgeschlossen ist, ist dem Abschnitt 10 zu entnehmen. Außerdem enthält dieser Abschnitt Aussagen zur Krankenversicherung der Studenten, die an einer inländischen Hochschule immatrikuliert sind, jedoch für ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.