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Verfasst: 20.08.2009, 21:44
von SGB_KV
Das mag vielleicht daran liegen, dass die Gesetzestexte gern kompliziert gehalten werden! Und ich glaube so werden die Schreiben auch ausehen!

Wenn die GBKK ihre Mitglieder schriftlich informiert hat, ist das ja wenigstens ein Plus für den Service, aber schriftlich heißt auch, im Internet oder der Mitgliederzeitung einen Hinweis veröffentlichen!

Und zu dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, der wird vielleicht auch nicht so deutlich ausfallen wie hier im Forum!

Verfasst: 20.08.2009, 21:52
von KKbine
Hallo!

Ich bin seit fast 20 Jahren in der GKV tätig und um es sachlich auszudrücken, bin ich mit Sicherheit jemand der auch gesetzliche Grundlagen in entsprechende Entscheidungen umsetzen kann, ohne zahlreiche Rücksprachen mit entsprechenden Entscheidungsträgern zu nehmen.

Unsachlich ausgedrückt: Ich bin nicht blöd!

Als "Kassenkenner" wissen Sie sicherlich, mit welchen vielfältigen Gesetzesänderungen sich jeder Kassenmitarbeiter( gerne auch mal alle vier Jahre in vollständiger Überarbeitung), Rundschreiben, internen Arbeitsanweisungen, Systemänderungen und strategischen Zielen der eigenen Kasse auseinander setzen muss. Teilweise im privaten Bereich, weil in der Arbeitszeit der Service im Mittelpunkt steht! Hinzu kommt noch das Auswerten von SG/LSG/ BSG - Urteilen, die im Arbeitsalltag mal kurz kommentiert werden, dann aber zur Interpretation wiederum im Privatbereich landen.

Tut mir leid, wenn ich mal einen Paragraphen nicht verstanden habe und hier sachlich um Hilfestellung gebeten habe. Dafür ist dieses Forum gedacht, schließlich gebe ich mein Wissen auch gerne weiter. Danke!

Gruß,

die Bine

Verfasst: 20.08.2009, 22:00
von CiceroOWL
Wir werden sehen?

@KKBine

Verfasst: 20.08.2009, 22:10
von KassenKenner
Meine Bemerkung war auch nicht in erster Linie in deine Richtung gemeint. Aber wenn man schon vorher hier liest, dass einige glauben, die Erhebung des Zusatzbeitrags und die Fälligkeit zum 20.9. seien unrechtmäßig, obwohl beides so in der Satzung der GBK steht und jede Satzungsänderung vom BVA genehmigt werden muss, dann fragt man sich ehrlich, was für selbsternannte Experten hier unterwegs sind.

Und @SGB_KV:
Gesetzestexte werden zwar manchmal kompliziert gehalten - der §175 SGB V ist aber eigentlich recht verständlich. Was die schriftliche Information der Mitglieder angeht, gibt es übrigens Anweisungen vom BVA und BMG. Eine ledigliche Information über die Homepage oder die Mitgliederzeitschrift ist nicht ausreichend. Jedes Mitglied muss persönlich angeschrieben werden und die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts muss in dem Brief erläutert werden. Ursprünglich war sogar geplant, dass die Kasse die Namen anderer Kassen angeben muss, die keinen oder einen geringeren Zusatzbeitrag erheben - aber das erübrigt sich bei der GBK ja sicherlich... :wink:

Verfasst: 20.08.2009, 22:17
von CiceroOWL
Unrechtmäßig ist das nicht nein nein. Grundsätzlcih ist da ja alles richt gelaufen. ich muß zugeben ich muß ich erst mal diese Situation gewöhnen.
Gestzestexte sind halt manchmal etwas kompexer gestaltet.

Verfasst: 20.08.2009, 22:25
von SGB_KV
Ich bin froh dass ein Konsenz hier herrscht, das Gesetzestexte sehr Komplex sein können! Und der §175 SGB V ist noch einer der einfacheren Artikel.

Das unser Ministerium und die BVA auch Anweisungen ausgegeben hat, wie Versicherte zu informieren sind, find ich gut und wußte ich nicht! Danke!

Aber eine Empfehlung über andere KK ohne Zusatzbeitrag, wäre doch zu viel des Guten. Dann wird es wohl sehr schwer für die GBKK Kündigungen zu verhindern und das Überleben zu sichern!