Seite 2 von 2

Verfasst: 11.05.2009, 11:18
von Czauderna
Hallo,
ich bin davon ausgegangen dass ich als Krankenkasse über die Leistung entscheide - auch die Entscheidung ggf. an einen anderen Leistungsträger zu verweisen obliegt mir als Krankenkassenmitarbeiter mit entsprechender Entscheidungsbefugnis.

An deinem Hinweis mit der Änderung zum 01.04.2007 - das könnte sogar zutreffen, habe ich doch tatsächlich seit dieser Zeit aufgrund meines Tätigkeitswechsels innerhalb des Unternehmens keine solche Kur mehr bewilligt.

Gruß

Czauderna