Verfasst: 11.05.2009, 11:18
Hallo,
ich bin davon ausgegangen dass ich als Krankenkasse über die Leistung entscheide - auch die Entscheidung ggf. an einen anderen Leistungsträger zu verweisen obliegt mir als Krankenkassenmitarbeiter mit entsprechender Entscheidungsbefugnis.
An deinem Hinweis mit der Änderung zum 01.04.2007 - das könnte sogar zutreffen, habe ich doch tatsächlich seit dieser Zeit aufgrund meines Tätigkeitswechsels innerhalb des Unternehmens keine solche Kur mehr bewilligt.
Gruß
Czauderna
ich bin davon ausgegangen dass ich als Krankenkasse über die Leistung entscheide - auch die Entscheidung ggf. an einen anderen Leistungsträger zu verweisen obliegt mir als Krankenkassenmitarbeiter mit entsprechender Entscheidungsbefugnis.
An deinem Hinweis mit der Änderung zum 01.04.2007 - das könnte sogar zutreffen, habe ich doch tatsächlich seit dieser Zeit aufgrund meines Tätigkeitswechsels innerhalb des Unternehmens keine solche Kur mehr bewilligt.
Gruß
Czauderna