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Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 03.06.2023, 12:19
von klaushei
Hallo
Czauderna hat geschrieben:
03.06.2023, 09:47
Was steht denn in deiner letzten Rentenanpassungsmitteilung (01.07.2022) ?.

Rentenanpassungsmitteilung (01.07.2022) da habe ich keinen erhalten
Und auch nicht dran gedacht d ich zu diesem Zeitpunkt 5 Monate
außerhalb Deutschlands verbracht habe
Czauderna hat geschrieben:
03.06.2023, 09:47

Krankenkasse an die Rentenversicherung erfolgen müssen und damit die Zahlung des Zuschusses direkt an dich.
Das trifft glaube ich den Nagel auf dem Kopf

Habe da mal meine Unterlagen durchsucht und glaube ich habe den Fehler gefunden
das Formular R0820 (Antrag auf Zuschuss) habe ich per Einschreiben (Einwurf)
an die Rentenkasse gesendet
Das Formular R0821 "Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens
zur Krankenversicherung" mit bitte um ausfüllen und an die Rentenversicherung weiterleiten
auch per Einschreiben (Einwurf) an die AOK gesendet
.
ich behaupte mal die Krankenkasse hat das Formular R0821 nicht an die Rentenkasse
weitergeleitet
und meine Rentenversicherung hätte meinen Antrag auf Zuschuss schriftlich
abschlägig bescheiden müssen

also wie gesagt nur eine Vermutung von mir
aber was Seltsam ist meine Rentenversicherung hat ja gezahlt an die Krankenkasse
die Krankenkasse müsste doch sehen das da was schief läuft
Seltsame Geschichte.--Hm

Gruß

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 03.06.2023, 17:38
von GKVfan
In der Tat eine interessante Zusatzfragestellung.
Als Rentner ohne Wohnsitz in DE, wie vermeidet man, dass die RV die GKV-Beiträge abführt und diese stattdessen an den Rentner überweist.
Kann man hier auch auf Selbstzahler umstellen ?

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 03.06.2023, 20:45
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben:
03.06.2023, 17:38
In der Tat eine interessante Zusatzfragestellung.
Als Rentner ohne Wohnsitz in DE, wie vermeidet man, dass die RV die GKV-Beiträge abführt und diese stattdessen an den Rentner überweist.
Kann man hier auch auf Selbstzahler umstellen ?
Hallo,
nein, meines Wissens geht das nicht.
Entweder man ist in Deutschland gesetzlich pflichtversichert, dann wird der Beitrag einbehalten durch die Rentenversicherung und abgeführt, oder man ist in Deutschland gesetzlich freiwillig versichert oder PKV-versichert, dann bekommt man auf Antrag den Zuschuss.
Auch wenn man im Ausland versichert ist, hat man ggf. den Anspruch auf den Beitragszuschuss.
Gruss
Czauderna

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 03.06.2023, 21:11
von klaushei
Hallo

und Schwupp sind wir wieder bei meinem Wunschthema

„im Ausland versichert ist “ ist damit gemeint bei einer Ausländischen Krankenversicherung
Auch da zahlt die Rentenversicherung den Beitragszuschuss?

Ich währe ja schon mit einer deutschen Auslandsreiseversicherung fürs
Außereuropäischem Ausland zufrieden
wo die Rentenversicherung diese 7,3 % sind es glaube ich also den hälftigen
Anteil trägt und ich die deutsche Krankenkasse die im außereuropäischem
Ausland nicht zahlt los bin

Rente im Ausland: Genießen Sie Ihren Ruhestand am Wunschort
Da gibt es Beratung
Sollte ich vielleicht mal nen Termin machen

https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

oder hast du weitere Info oder ne Internetseite mit ner guten Erklärung?

Gruß

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 03.06.2023, 21:45
von Czauderna
Hallo,
in diesem Merkblatt der Rentenversicherung steht es genau drinnen wann man einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung hat - https://www.deutsche-rentenversicherun ... ehung.html
Gruss
Czauderna

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 03.06.2023, 23:21
von klaushei
Hallo

Danke für den link
Du meinst das Dokument
Rentner und ihre Krankenversicherung

Privat versichert – wie funktioniert das?
Anspruch auf den Zuschuss haben Sie nur, wenn das
Krankenversicherungsunternehmen, bei dem Sie privat
versichert sind, der deutschen Aufsicht oder der Auf
sicht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen
Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der
Schweiz unterliegt.

Trifft aber meiner Meinung nach nicht so auf Rentner zu die ins
Außereuropäischem Ausland wollen

Aber ist lesenswert, weil einige gute Info drinstehen wie z.B. :

Auf den Umfang des vereinbarten
Tarifs oder Versicherungsschutzes kommt es nicht an.

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.06.2023, 00:01
von Czauderna
Hallo,
Trifft aber meiner Meinung nach nicht so auf Rentner zu die ins
Außereuropäischem Ausland wollen


Genau, so ist es - die erhalten keinen Zuschuss - so lese ich das.
Gruss
Czauderna

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.06.2023, 11:33
von GKVfan
Es geht m.E. ja nicht nur um den Zuschuss, wenn ein Rentner bei der KvdR ist, dann bekommt er die Beiträge ja von der Rente abgezogen. Zieht er ins außereuropäische Ausland und beendet seinen Wohnsitz hier, dann zahlt er weiter, ohne dass dies ihm das nutzt und er muss im Ausland nochmal für eine Versicherung zahlen. Ist das so richtig ?

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.06.2023, 11:53
von klaushei
Hallo
GKVfan hat geschrieben:
04.06.2023, 11:33
Es geht m.E. ja nicht nur um den Zuschuss, wenn ein Rentner bei der KvdR ist, dann bekommt er die Beiträge ja von der Rente abgezogen. Zieht er ins außereuropäische Ausland und beendet seinen Wohnsitz hier, dann zahlt er weiter, ohne dass dies ihm das nutzt und er muss im Ausland nochmal für eine Versicherung zahlen. Ist das so richtig ?
„dann bekommt er die Beiträge ja von der Rente abgezogen.“

Falls er freiwillig versichert ist nicht da zahlt er selber


Wohnsitz abmelden ins Außereuropäischem Ausland ziehen
Krankenkasse kündigen Rentenversicherung informieren
und Schwups du bezahlst keine Beiträge zur KV
so verstehe ich es


auch möchte ich mal hier einwerfen ohne eine Diskussion loszutreten
wer hat die billigste Auslands KV
bei einem bekannten Automobilclub kostet eine Auslands KV gut Euro 700,00
für nen 65 jährigen sind rund Euro 60,00 pro Monat
okay ich lebe ja auch nach der Device „Geiz ist Geil“ bestimmt, wenn du im Internet
suchst und ein paar abstriche machst keine Zahnbehandlung keine ambulante Behandlung
findest Du mit Sicherheit Auslands KV für Euro 50,00 im Monat
hätte den Vorteil du kommst mal zwischendurch nach Deutschland und beantragst bei
deiner deutschen KV die du nicht gekündigt hast eine Renovierung
und Schwups bist du für kleines Geld wieder wie neu.
Der Dank deiner Auslands KV ist dir auch sicher

Ich denke mal ein feucht fröhlicher Abend mit Freundin und gutem Essen selbst im Ausland
kostet mindestens Euro 50,00
also ein Abend weniger im Monat und du hast die Euro 50,00 wieder raus


:D PS liebe deutsche KV verzeih mir diesen Beitrag :D

Gruß


Hallo

wieder eine Info mehr --Sehr schön
Dank Dir
Czauderna hat geschrieben:
04.06.2023, 00:01
- die erhalten keinen Zuschuss -
Czauderna
Interessant!!
Ja da habe ich auch schon im Net wiedersprechende Beiträge gefunden
Hier wird auch von Krankenversicherung erlischt „zwingend an den Wohnsitz gebunden“
gesprochen
Krankenversicherungsschutz für deutsche Rentner in Thailand: Beitragszuschuss zur

…………………..Dieser Zuschuss ist zwingend an den Wohnsitz in Deutschland oder EU gebunden…………………………
https://rentenbescheid24.de/produkte/de ... -thailand/

Wenn dem so ist müsste man eine Auslandsreisekrankenversicherung finden die auch
für Deutschland Schutz bietet die wird es mit Sicherheit geben
aber vom Preis sich für nen armen Rentner nicht lohnt

mal zur Aufklärung hier
Ich betrachte das hier als Projekt falls es funktioniert den Zuschuss für eine
Versicherung ins Außereuropäischem Ausland zu erhalten ist es gut falls nicht
ist es auch gut.
Da wo ich hin will ist es vom Gesetz so geregelt das Einheimische und Ausländer
In staatlichen Krankenhäusern die gleichen Rechte haben. Vor ca. 15 Jahren hatte
Ich da mal nen Aufenthalt (knapp 2 Jahre) und mir den Arm gebrochen.
Ich wurde anstandslos im Krankenhaus behandelt und mein Arm in Gips gelegt.
Ich hätte auch keine Probleme eine kleine Ambulante Behandlung selber
zu bezahlen (ist nicht teuer).
Ich möchte nur das ich bei einer stationären Aufnahme also etwas größerem
gut abgesichert bin.
Mal einfach gesagt falls ich eine Auslandsreisekrankenversicherung die nur das grobe
abdeckt wie einen stationären Aufenthalt wegen mir ohne ambulante Behandlung
ohne Zahnersatz usw. und das zu einem vernünftigen Preis ist mir dieser
„Zuschuss“ egal

Gruß


PS Mod falls ich am Thema vorbei lösche es einfach Danke

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.06.2023, 16:36
von Czauderna
Hallo,
warum, du hast dir soviel Mühe gemacht - das lassen wir doch gerne so stehen. Ich bleibe dabei, rechtsverbindlich wird die Sache sowieso nur, wenn deine Krankenkasse deine Kündigung akzeptiert.
Gruss
Czauderna

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.06.2023, 16:46
von klaushei
Hallo

ich habe das noch zum Thema Zuschuss gefunden

aber Vorsicht der Mann sagt kein Fachmann zu sein

Die DRV zahlt für alle Versicherten ( gesetzlich oder freiwillig in GKV oder in PKV) eine KV-Zuschuss zur privaten KV auch für Auslands(Reise)KV (aber nicht zur Anwartschaft!), solange man sich nur vorübergehend also nicht gewöhnlich im Ausland aufhält

https://weltweitimruhestand.de/lange-au ... rsicherung


Hier mal die Meinung des Fachmannes

Ob Sie bei Ihrem Auslandsaufenthalt einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten können, hängt davon ab, ob Sie sich gewöhnlich oder nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Bei einem gewöhnlichen Auslandsaufenthalt ist die Zahlung eines Zuschusses zur KV grundsätzlich ausgeschlossen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... erung.html


zum Thema Krankenkasse meine Kündigung akzeptiert
ist doch hier geregelt Oder?

§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
begründet wird

oder

2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.


Das wäre ja der worst case die Rentenversicherung zahlt den Zuschuss zur Auslands KV
und keine Zahlung der deutschen KV-Beiträge mehr

Das Dokument was ich aus o.g. Quelle habe kopiere ich den link mal
hier rein beschreibt es sehr genau

.............Erfüllt eine private Auslandskrankenversicherung die Voraussetzungen einer anderweitigen Absi-
cherung im Krankheitsfall, endet die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versiche-
rungspflichtigen gemäß § 190 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 SGB V mit Ablauf des Vortages, an dem ein
anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird......................................

https://weltweitimruhestand.de/wp-conte ... herung.pdf

das Einzige was mich an diesem Dokument stört ist das es vom 12.10.2009 ist
vielleicht haben sich die Bestimmungen/Meinungen geändert

Gruß

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.06.2023, 18:45
von Czauderna
Hallo,
nein, alles richtig, jedenfalls meiner Meinung nach.
Gruss
Czauderna

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 04.06.2023, 23:39
von klaushei
Bild

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 06.06.2023, 12:48
von ratte1
§ 52a SGB V wäre hier noch interessant. Damit können Leistungen ausgeschlossen werden, wenn man zum Zweck der Behandlung nach DE zurückkehrt.

MfG
ratte1

Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt

Verfasst: 06.06.2023, 17:10
von klaushei
Hallo

Verstehe nur Bahnhof
„wenn man zum Zweck der Behandlung nach DE zurückkehrt.“
Ich muss ja irgendwann noch Deutschland zurück da zwingt mich ja
das Wörtchen „vorübergehend“ dazu ob das nun in 3/4/6 Monaten
ist keine Ahnung das versuche (Zeitraum) ich ja noch zu klären
Bitte um Hilfe das ich es besser verstehe
Danke


Ps das gefährliche sehe ich daran falls der Gesetzgeber sagt Wörtchen
„vorübergehend“ sind max 5 Monate und Du bleibst aber 10 Monate

Gruß