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Verfasst: 17.04.2018, 11:01
von Tabu
Nein, verehrter Czauderna,
der Arzt bekommmt sein Grundgehalt unabhängig von der Zahl seiner Patienten (auch in ländlichen Gegend, wo der Ärztemangel herrscht) und die Patienten zahlen ihre Beiträge. Nur im Krankheitsfall soll der Arzt für die Zeit der Erkrankung des Patienten kein Geld bekommen).
Der Gehalt
a. Grundgehalt (gestaffelt wie im öffentlichen Dienst)
b Honorar für den einzelne Patienten (wird bei der Erkrankung nicht gezahlt)
Mein Allgemeinmediziner sagte mir mal, dass er 5 Mal im Quartal für mich ein Honorar bekommt. Klar war er an der Heilung erst nach den 5 Besuch ernsthaft interessiert.
Aber wenn Du willst können wir auch über die Blockfrist sprechen.
Es ist leider kein offenes Geheimnis, die KK reden darüber nicht so gern
und der Gesetzgeber macht die Sache so kompliziert wie das Steuerrecht in Deutschland. Wem soll diese Lage nutzen?
Blickst Du bei der Blockfrist-Bildung durch? Was soll dann gewisser Tabu dazu mit seinem lückenhaften Viertelwissen sagen?!
Sehr viele Grüße von Tabu
Verfasst: 17.04.2018, 19:04
von Czauderna
Hallo,
na ja, als (ehemaliger) Krankenkassenmitarbeiter sollte man sich damit schon auskennen. Fälle, deren Blockfristen schon vor mehreren Jahren begann hatte ich auch schon, allerdings waren die Blockfristen allesamt bei uns aufgelaufen, also keine anderen Kassen mit im Spiel und einen Fall wie den deiner Ehefrau hatte ich in der Praxis auch nicht gehabt. Ich halte die "Vereinfachungsregelung" der Kassen für okay, bin aber auch der Meinung, dass hier mehr Aufklärung erfolgen sollte. Ob diese "Regelung" rechtmäßig ist oder gegen die gesetzliche Vorschriften in puncto Blockfristen verstößt, könnte theoretisch möglich sein - ich habe aber keine Veranlassung mehr, dieser Sache auf den Grund zu gehen.
Gruss
Czauderna
Re: zurück zum Thema
Verfasst: 18.04.2018, 07:37
von Anton Butz
Czauderna hat geschrieben:
Anton Butz hat geschrieben:.
Jedenfalls ist´s gut zu wissen,
wer nicht aufpasst wird be...
Hallo Anton,
Wie überall im Leben.
Gruß
Guenter
Moin Guenter,
na ja, als (ehemaliger) Krankenkassenmitarbeiter wirst du dich damit
schon auskennen. Trotzdem, dass gerade du die Krankenkassen mit den
übrigen
Neppern, Schleppern, Bauernfänger in eine Reihe stellst,
erstaunt mich schon.
Schönen Gruß
Anton
Re: zurück zum Thema
Verfasst: 18.04.2018, 09:23
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:
Anton Butz hat geschrieben:.
Jedenfalls ist´s gut zu wissen,
wer nicht aufpasst wird be...
Hallo Anton,
Wie überall im Leben.
Gruß
Guenter
Moin Guenter,
na ja, als (ehemaliger) Krankenkassenmitarbeiter wirst du dich damit
schon auskennen. Trotzdem, dass gerade du die Krankenkassen mit den
übrigen
Neppern, Schleppern, Bauernfänger in eine Reihe stellst,
erstaunt mich schon.
Schönen Gruß
Anton
Hallo Anton,
Wieso, ich habe doch nur auf deinen Spruch reagiert, außerdem ist ja auch nicht gesagt, dassmdieser Besch... vorsätzlich erfolgen muss.
Gruß
Guenter
Verfasst: 19.04.2018, 08:07
von Tabu
Die übliche Vorgehensweise der Krankenkasse lässt erkennen, dass wir hier mit einer von der Führung der KK inoffiziell gewollten Duldung der unerlaubten Methoden haben. Es wird ein Klima geschaffen, in dem die Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, um die gewünschten Ergebnisse (in Form der Kosteneinsparungen) zu erzielen. Es wird dabei ein Auge gedrückt, dass hier nicht gesetzeskonform gehandelt wird, frei nach dem Motto "Wo kein Kläger ist...". Es läuft meistens wie geschmiert, das ahnungslose Volk schluckt die bitteren Pillen der Krankenkassen, ohne großes Aufsehen zu erregen.
Es wird verschwiegen, es wird getrickst, man wird in Irre geführt. Und hier kommt noch sogenannter menschlicher Faktor ins Spiel. Manche Mitarbeiter der Behörden wollen unbedingt die Besten sein, koste es was es wolle.
Wer sich nicht dagegen wehrt (und das sind leider zu viele), hat das Nachsehen. In den Behörden ist man der Tatsache bewusst, dass dies nicht mit jedem Bürger klappen kann (mancher ist nicht ganz so doof wie es die KK, AfA usw. es gerne hätte), aber solange diese Methoden mit vielen Menschen funktionieren, wird es nicht viel ändern.
Deutschland im Jahr 2018. C'est la vie, manche Menschen verlieren die Fähigkeit zu weinen.
Verfasst: 19.04.2018, 16:04
von Czauderna
Hallo,
das sehe ich natürlich nicht so - Die übliche Vorgehensweise der Krankenkasse lässt erkennen, dass wir hier mit einer von der Führung der KK inoffiziell gewollten Duldung der unerlaubten Methoden haben. - vielmehr stellt sich mir die Frage, warum es eine Verlautbarung für alle Kassen gibt (Vereinfachungsregelung), an die man sich halten kann oder auch nicht - inoffiziell ist hier gar nix, denn diese Vereinfachungsregelung gibt es ja offiziell und tatsächlich. Außerdem, wenn diese Regelung rechtswidrig wäre, wieso hat das bisher noch kein Betroffener zum Anlass für eine erfolgreiche Klage genutzt - müssen da tatsächlich erst Anton und Tabu kommen um diese Rechtswidrigkeit offiziell zu machen ?.
Ich meine, kann sein, bin aber auch der Meinung, dass solche Fälle, wie der von Tabus Ehefrau in der Praxis zu sehr selten sind - also (Achtung, jetzt kommt er wieder) Einzelfälle. Gleichwohl gestehe ich gerne zu, dass es für die Betroffenen schon von Bedeutung sein kann - man stelle sich vor, dass jemand drei Jahre arbeitsunfähig ist, was schon schlimme genug ist, und dazu noch eventuell für maximal 78 zusätzliche Wochen kein Krankengeld sondern ggf. "nur" Rente, ALG-1 oder ALG-2 erhält.
Mich würde tatsächlich die Meinung der aktiven Experten dazu interessieren.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.04.2018, 21:41
von GerneKrankenVersichert
Die Vereinfachungsregel ist das, was sie ist - eine Regelung, um das Verwaltungshandeln zu vereinfachen. Auf der einen Seite allseits gewünscht, denn schließlich sind die Verwaltungskosten den meisten Menschen ein Dorn im Augen. Den Ärzten ganz besonders, die ohne die Vereinfachungsregel ein Vielfaches an Anfragen beantworten müssten. Auf der anderen Seite wird hier nun gewünscht, dass diese Vereinfachungsregel gekippt wird, da es sein kann, dass sie zu einem für den Versicherten ungünstigeren Ergebnis führt.
Eigentlich wollte ich hier nicht mehr schreiben. Da klärt man über die Hintergründe dieser Regelung auf und merkt nach kurzer Zeit, dass es verlorene Liebesmüh war. Denn das passt nicht ins Weltbild derjenigen, die in den Krankenkassen das personifizierte Böse sehen.
Was ich kommen sehe, ist, dass Anton und Tabu es in unheiliger Allianz schaffen, dass die Verantwortlichen sich Gedanken darüber machen, was denn nun praxisnäher und auch gerechter ist - die Gesetzesregelung oder die Vereinfachungsregelung. Mir stellt sich schon die Frage, warum jemand, der vor vielen Jahren erkrankt war, danach mehrere Jahre ohne weitere Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Erkrankung arbeiten konnte, bei einem erneuten Auftreten der Erkrankung plötzlich Anspruch auf fast drei Jahre Krankengeld haben soll, während für den Neuerkrankten nach anderthalb Jahren Schluss ist.
Verfasst: 19.04.2018, 23:44
von Anton Butz
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GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Was ich kommen sehe, ist, dass Anton und Tabu es in unheiliger Allianz
schaffen, dass die Verantwortlichen sich Gedanken darüber machen, was
denn nun praxisnäher und auch gerechter ist - die Gesetzesregelung
oder die Vereinfachungsregelung.
Da sind wir mal gespannt auf die für Verhältnisse der GKV sicher sehr
schwierige Entscheidung.
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Verfasst: 20.04.2018, 07:13
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Was ich kommen sehe, ist, dass Anton und Tabu es in unheiliger Allianz
schaffen, dass die Verantwortlichen sich Gedanken darüber machen, was
denn nun praxisnäher und auch gerechter ist - die Gesetzesregelung
oder die Vereinfachungsregelung.
Da sind wir mal gespannt auf die für Verhältnisse der GKV sicher sehr
schwierige Entscheidung.
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Für die Exekutive ist das überhaupt keine schwierige Entscheidung. Ich bezog mich auf die Judikative.
Verfasst: 20.04.2018, 09:03
von Anton Butz
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Dann könnte sich Frau Dr. Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband
inzwischen ja mal zur "Gemeinsamen" Verlautbarung zur Dauer des
Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGBV vom 26.09.2012 zwischen
Teilen der GKV (AOK-Bundesverband GbR, Berlin; Knappschaft, Bochum;
Verband der Ersatzkassen e. V., vdek, Berlin) positionieren, am besten
nach vorheriger Orientierung am Recht, denn dieses gilt sowohl für
die Exekutive wie auch für die Judikative.
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Verfasst: 21.04.2018, 09:13
von Anton Butz
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Das haben die Krankenkassen nun davon -
jetzt dürfen sie das durch Rechtswidrigkeiten
beim Krankengeld gehortete Vermögen nicht
behalten - recht so!
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... jens-spahn
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Verfasst: 21.04.2018, 18:52
von Czauderna
Hallo Anton,
als ob das irgend etwas ändert und als ob diese "Rücklagen" durch "Krankengeldentzug" zustande gekommen wären - Stammtisch !!!
Gruss
Guenter
Verfasst: 24.04.2018, 11:18
von Tabu
Hallo zusammen!
Man hörte Folgendes:
Der Bezug des KG über 78 Wochen hat natürlich auch seinen Preis wie alles unter der Sonne.
Nach der Aussteuerung wird das ALG I dann nur nach einem fiktiven Entgelt berechnet (Nahtlosigkeitsregelung nach §145), da der Bemessungsrahmen nach 150 Tage entfallen wird.....
Ist es so? Wer kann mir erklären?
Gruss
Tabu
Verfasst: 24.04.2018, 15:11
von Czauderna
Hallo Tabu,
wenn dir das hier erklären kann, dann ist das Anton, meine ich.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 25.04.2018, 09:27
von Tabu
Ja, Czauderna, ich stimme Dir zu. Anton kann uns die Wirkung des beiderseitigen Schwertes erklären.
Sind die Pauschalbeträge €/TAG Brutto oder Netto?
Welches fiktives Arbeitsentgelt für Sie gilt, können Sie aus der folgenden Tabelle ablesen:
Beschäftigung erfordert Pauschale beträgt €/Tag (West) €/Tag (Ost)
Qualifikationsgruppe 1
•eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
300stel der Bezugsgröße (1)
2017: 121,80 106,40
https://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbei ... lternzeit/
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Immer noch West- und Ost-Problematik nach 28 Jahren?!
Ex oriente lux!
Gruss
Tabu