Mit 78 Wochen ist lange noch nicht Schluss

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Anton Butz
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Mit 78 Wochen ist lange noch nicht Schluss

Beitrag von Anton Butz » 03.04.2018, 21:05

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Czauderna´s Wunsch liegt auch mir am Herzen:
http://www.krankenkassenforum.de/blockf ... ght=#88083

Die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld, § 48 SGB V,
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/48.html, verdient es,
in einem eigenen Thread hier behandelt zu werden, um
dem Grundsatz "Versicherte erhalten Krankengeld
ohne zeitliche Begrenzung",
näher zu kommen und
den Ausnahmen davon gerecht zu werden - statt sie
zum Regelfall zu machen.

Tabu´s Thread wird dadurch sicher nicht zur "Forums-
Leiche". Dort spielt die Musik - mit auch schrägen
Tönen - sicher munter fort.
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.04.2018, 10:17

.
Wie bei Frau von Tabu läutet die Aussteuerung aus dem Krankengeld immer den Szenenwechsel zum nächsten Teil des Dramas ein. Wer bei Krankenkassen und Helferlein MDK alle Unwägbarkeiten überwunden glaubt und dort endlich in Ruhe gelassen wird, steht plötzlich zwischen neuen Fronten des Kampfs mit der Sozialbürokratie. Meist geht es um anschließend niedrigeres Arbeitslosengeld, oft fast parallel um Erwerbsminderungsrente.

Beim Harren der Dinge, die da kommen, wird der erforderliche Blick zurück meist vernachlässigt – häufig zur stillen Freude der Krankenkassen.
.

Tabu
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Beitrag von Tabu » 04.04.2018, 12:37

Ein Thread für dieses Thema ist gut, aber ohne einen Beispiel wird doch schwierig.

Der Gesetzgeber hat die KG-Zahlung auf 78 Wochen beschränkt, man muss noch 6 Wochen Lohnfortzahlung und eventuell die Reha-Zeit (in der Regel 2-4 Wochen) abziehen.

Nun versuchen wir zu beweisen, dass nach 78 Wochen noch lange kein Schluss ist.

Man kann, z.B., die KG-Bewilligung als "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" ansehen und hoffen, dass das KG bis zum Jüngsten Gericht gezahlt wird. Leider wird dieser endloser Anspruch eher von meisten Gerichten eher beschnitten, ein Grund dafür wird man schon finden. Man kann diesen Weg wählen, dieser ist aber steinig.

Der anderer Weg ist die Prüfung, ob die Blockfrist-Bildung korrekt ist. Falls 2 AU-Bescheinigungen vorhanden sind, dann muss man prüfen, ob der ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden AUs besteht. Viele Menschen wissen es nicht wie man es ausrechnet und was für ein medizinisches Gutachten bzw. Bestätigung dafür braucht.
Sicher verschenken dabei die Versicherten ihr Recht und ihr Geld.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.04.2018, 22:28

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Tabu hat geschrieben: Sicher verschenken dabei die Versicherten ihr Recht und ihr Geld.
Hallo Tabu,

bist du dir wirklich sicher, dass die Versicherten ihr Recht und ihr Geld verschenken?

Ich habe den Eindruck, dass ihnen beides vorenthalten wird. Wenn die Versicherten
dies nicht bemerken, liegt es an Sätzen wie diesem:
Der Gesetzgeber hat die KG-Zahlung auf 78 Wochen beschränkt.
Der Grundsatz steht am Anfang:

"Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung"

Schönen Gruß!
Machts Sinn

Tabu
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Beitrag von Tabu » 05.04.2018, 11:27

Anton Butz hat geschrieben:.
Der Gesetzgeber hat die KG-Zahlung auf 78 Wochen beschränkt.
Der Grundsatz steht am Anfang:

"Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung"

Schönen Gruß!
Machts Sinn
Diese zwei widersprüchlichen Aussagen bilden die Quadratur des Kreises in dieser Frage. Findet man den Richter, der sich an die Lösung wagen wird?
Von dem Otto-Normal-Verbraucher ist ganz zu schweigen. Der staatlich verordnete Rechtunsicherheit gepaart mit dem staatlich verordneten Reichtum und Armut in ihren allen Formen vervollständigen das Bild.

Aber kehren wir lieber zu unseren Schafen, d.h. zur Blockfrist. Es ist eine sehr schwer verdauliche Thematik, ich blicke nicht durch. Und Du? Erkläre mir diese Sache wie einem Kind, please..

LG
Tabu

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.04.2018, 22:01

Hallo Tabu,

für die Aufklärung und Beratung sind andere zuständig:
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/13.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html

Außerdem haben wir einen jungen dynamischen Gesund-
heitsminister.

Aber die Diskussion läuft in konkreten Aussteuerungs-
fällen (04.04. und 18.05.2018) in einem bereits
mehrfach erwähnten Forum nun langsam an.

Kennst du das schon: http://kv-media.de/kg_dauer.php

Schönen Gruß
Anton

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.04.2018, 09:10


Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 11.04.2018, 23:36

.
Welche Rolle spielt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland,
UPD
? Auf ihrer Homepage steht – bisher – zur

Bezugsdauer Krankengeld

Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

… wenn Sie ausrechnen möchten, wie lange Sie Krankengeld erhalten –
insgesamt sind es 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei
Jahren. Allerdings verlängert sich diese Zeitspanne nicht, wenn eine wei-
tere Erkrankung hinzukommt. Sobald diese drei Jahre vorbei sind und Sie
wieder mindestens sechs Monate lang normal erwerbstätig waren, haben
Sie erneut vollen Anspruch auf Krankengeld.
https://patientenberatung.de/de/recht/p ... rankengeld

Diese Info ist nicht präzise. Danach kommt kein Versicherter auf die Idee,
dass Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren für
bis zu fast drei Jahren
gewährt werden kann. Ob das so gewollt ist?


Beispiel

dieselbe Krankheit, arbeitsunfähig
vom 01.04.2012 bis 30.06.2013
und ab 05.10.2016 dauerhaft

starre Blockfristen (lt. Bundessozialgericht)
01.04.2012 – 31.03.2015
01.04.2015 – 31.03.2018
01.04.2018 – 31.03.2021

aktueller Krankengeld-Anspruch
05.10.2016 bzw. nach EFZ bis 31.03.2018
und – weil die 78 Wochen bis 31.03.2018 nicht völlig verbraucht sind –
01.04.2018 bis 28.09.2019


Manche Krankenkasse verzichtet darauf, die „starren Blockfristen“ für dieselbe
Krankheit penibel zu berücksichtigen und zustehendes Krankengeld für bis zu
fast 78 Wochen zu gewähren. Dann endet das Krankengeld im obigen Beispiel
statt am 28.09.2019 bereits am 03.04.2018, also fast 78 Wochen früher.

Wie lange noch?
.

Anton Butz
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Sommer in Haufe zu "starren Blockfristen"

Beitrag von Anton Butz » 16.04.2018, 00:01

.
Das Bundessozialgericht hat in über 50 Jahren den Grundsatz der „starren Blockfristen“ geprägt.
Aber nicht alle Krankenkassen halten sich daran. Manche "verzichten" darauf, die Rechte ihrer Versicherten
zu realisieren und verweisen auf 2.2. (3) der Gemeinsamen Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf
Krankengeld nach § 48 SGB V vom 26.09.2012 (Auszug):

Bild

Dieser Text von Sommer in Hauffe
...diese Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung der Sozialversicherungsträger, ersetzt
aber keinesfalls die zuvor genannten Grundsätze der BSG Rechtsprechung, vgl. auch GR der
Spitzenverbände v. 6.10.93 Tit. 2.2 Abs. 3.

https://www.haufe.de/personal/personal- ... 38674.html

könnte für Versicherte Anlass sein, die ihnen entstehenden Nachteile - kein Krankengeld für bis
zu (fast) 1 ½ Jahren
– nicht länger unkritisch hinzunehmen.
.

Tabu
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Beitrag von Tabu » 16.04.2018, 10:22

Hallo, Anton,

die beträchtlichen Überschüsse der KK kommen nicht zufällig zustande. Solange man nicht auf sein Recht pocht werden die KK auf dem Hafen Geld sitzen jammern, dass es ihnen immer noch nicht genug gut geht.

Es muss einfach eine Beratungspflicht der KK für die Blockfrist im Sinne der gesetzlichen Regelung zur Pflicht werden. Da steht aber ein Tabu oder Anton Butz gegenüber dem mächtigen Krankenkassen-Lobby. Der staatlich verordnete Reichtum der KK ist eine Säule des Gesundheitssystems. Ein Paradigmenwechsel ist nicht in Sicht. Was wäre es, wenn die KK und Ärzte nur dann bezahlt wären, wenn der Patient gesund wäre?!

Ein persönliche Verantwortung des Einzelnen stößt aber auf die gewollte Desinformation des gemeinen Volkes durch die KK. Es wird einfach verschwiegen, dass man mit der Blockfrist nicht einfach nach der vereinfachen Regelung zu verfahren ist. Wer sich informiert ist im Vorteil, wirklich? Der Weg zu seinem Recht ist sehr steinig, manche erleben es nicht mal.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.04.2018, 15:11

Hallo Tabu,
Was wäre es, wenn die KK und Ärzte nur dann bezahlt wären, wenn der Patient gesund wäre?! - das hat zwar mit den Blockfristen nix zu tun, trotzdem frage ich dich - was meinst du damit ?.
Gruss
Czauderna

Tabu
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Beitrag von Tabu » 16.04.2018, 17:44

Hallo, Czauderna,

Im alten China wurde der Arzt nur dann bezahlt, wenn der Patient gesund war, d.h. während der Krankheit wurde der Arzt nicht bezahlt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.04.2018, 18:03

Tabu hat geschrieben:Hallo, Czauderna,

Im alten China wurde der Arzt nur dann bezahlt, wenn der Patient gesund war, d.h. während der Krankheit wurde der Arzt nicht bezahlt.
Hallo Tabu,
so, so im alten China - auf uns übertragen meinst du, dass eine Beitragszahlung an die Krankenkasse erst gar nicht erfolgen soll und der Arzt, wie im alten China, nur bei Erfolg, also Heilung sein Geld bekommt - da bleibt aber dann die Frage, von wem würde denn nach deiner These dann der Arzt das Geld bekommen - von der Kasse sicher nicht, denn die gäbe es ja faktisch nicht und ob der geheilte Patient über so viel Kohle verfügt, um beispielsweise eine erfolgreiche Krebsbehandlung im Nachgang zu bezahlen, das bliebe die spannende Frage - ach ja, mit Krankengeld wäre es dann aber auch Essig, denn ohne Beiträge keine Leistung - du siehst, ich habe mich ernsthaft um eine Antwort auf deine ebenso ernsthafte These (Was wäre es, wenn die KK und Ärzte nur dann bezahlt wären, wenn der Patient gesund wäre?! bemüht.
Aber, wie es Anton immer so schön formuliert - zurück zum eigentlichen Thema - den Blockfristen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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zurück zum Thema

Beitrag von Anton Butz » 17.04.2018, 07:06

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Jedenfalls ist´s gut zu wissen,
wer nicht aufpasst wird be...
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Czauderna
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Re: zurück zum Thema

Beitrag von Czauderna » 17.04.2018, 09:25

Anton Butz hat geschrieben:.
Jedenfalls ist´s gut zu wissen,
wer nicht aufpasst wird be...
.
Hallo Anton,
Wie überall im Leben.
Gruß
Guenter

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