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Verfasst: 23.04.2012, 22:40
von Violetta76
broemmel hat geschrieben:
Violetta76 hat geschrieben:Ich bleibe dabei: Der MDK ist alles andere als neutral, sondern wird von den sog. Fallmanagern der KK gesteuert. Die sagen ihm, was sie wollen und er bestätigt das was sie wollen.

P.S. Es gibt in Dtl. inzwischen Apotheken, die verkaufen dir das gewünschte AB auch ohne Rezept. Da sind die vollkommen schmerzfrei.
Na klar. Weil jemand gegen geltende Gesetze verstösst ist das in Ordnung.
OK. Schaffen wir einfach mal die Regelungen der Ampeln ab. Fährt einfach jeder wie er will.

Oder was willst Du hier zum Ausdruck bringen?

Und unbelehrbare vorgefertigte Meinungen zum MDK ändere ich nicht. Darüber bin ich mir im klaren.
Wie sagt man so schön: Wo klein Kläger, da kein Richter. Wer will die Praktiken der KK und des MDKs beweisen? Es wird niemand beweisen können, dass die Gutachten Absprachen zwischen KK und MDK sind. Schließlich sagte hier ja jemand so schön: Der MDK ist das Kostensenkungsinstrument der KK und das geht nur, indem der MDK macht, was die KK sagen.

Und wie ich schon: Ich spreche hier aus Erfahrung. Reine Erfahrung mit KK und MDK.

Verfasst: 23.04.2012, 23:12
von Schmarotzer,der
Violetta76 hat geschrieben: Und wie ich schon: Ich spreche hier aus Erfahrung. Reine Erfahrung mit KK und MDK.
Ja, Du sprichst hier aus Erfahrung, aus - einer - Erfahrung, aus Deiner persönlichen Erfahrung.
Der MDK ist das Kostensenkungsinstrument der KK und das geht nur, indem der MDK macht, was die KK sagen.
Wenn es so wäre, wie Du in Deiner These annimmst ... wo ist dann die Motivation des MDKs?
Der MDK wir pauschal bezahlt, unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens (wie niedergelassene Kassen-Ärzte übrigens auch, egal ob sie gut oder schlecht behandeln, ob sie viel oder wenig arbeitsunfähig schreiben). Und wenn der MDK jetzt - überspitzt gesagt - in jedem Gutachten eine Dauerarbeitsunfähigkeit bescheinigt, was soll die Kasse dann machen? Zur Strafe keine Gutachten beim MDK mehr anfordern, sondern jede medizinische Entscheidung selbst treffen? Na dann hätten die Kassen aber wirklich freude, so schnell könnten diese sich gar nicht ducken, wie ihnen die Arbeitsfähigkeits-/ Ablehnungsbescheide um die Ohren fliegen würden.

Verfasst: 23.04.2012, 23:36
von broemmel
Der MDK ist das Kostensenkungsinstrument der KK und das geht nur, indem der MDK macht, was die KK sagen
Völlig falsch.

Die Aufgaben des MDK sind klar geregelt.

Es gibt Heilmittelrichtlinien, Arzneimittelrichtlinien, Richtlinien über die Verordnung von Transporten, Hilfsmittelrichtlinien, AU Richtlinien...


Innerhalb dieser Parameter bewegt sich der MDK.
Und wer hat sie erlassen? Die Politik oder der GBA.

Und wenn man sich mal wieder vor Augen führt wer beteiligt ist, die Politik, der vom Volk gewählte Vertreter oder beim GBA die Vertreter der Versichertern.

Da schliesst sich wieder der Kreis. Die Kassen haben da wenig zu melden.

Verfasst: 24.04.2012, 07:31
von Violetta76
Schmarotzer,der hat geschrieben:
Violetta76 hat geschrieben: Und wie ich schon: Ich spreche hier aus Erfahrung. Reine Erfahrung mit KK und MDK.
Ja, Du sprichst hier aus Erfahrung, aus - einer - Erfahrung, aus Deiner persönlichen Erfahrung.
Der MDK ist das Kostensenkungsinstrument der KK und das geht nur, indem der MDK macht, was die KK sagen.
Wenn es so wäre, wie Du in Deiner These annimmst ... wo ist dann die Motivation des MDKs?
Der MDK wir pauschal bezahlt, unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens (wie niedergelassene Kassen-Ärzte übrigens auch, egal ob sie gut oder schlecht behandeln, ob sie viel oder wenig arbeitsunfähig schreiben). Und wenn der MDK jetzt - überspitzt gesagt - in jedem Gutachten eine Dauerarbeitsunfähigkeit bescheinigt, was soll die Kasse dann machen? Zur Strafe keine Gutachten beim MDK mehr anfordern, sondern jede medizinische Entscheidung selbst treffen? Na dann hätten die Kassen aber wirklich freude, so schnell könnten diese sich gar nicht ducken, wie ihnen die Arbeitsfähigkeits-/ Ablehnungsbescheide um die Ohren fliegen würden.
Richtig. Wenn der MDK nicht macht was die KK wollen, gibt es keine oder weniger Gutachtenaufträge. Wir haben hier allein 2 MDKs wo die KK ihre Gutachten in Auftrag geben. Dann wird eben dem einem MDK kein Auftrag mehr erteilt. Man hat ja noch den anderen. So einfach ist das.

Und das ist nicht nur meine Erfahrung, sondern die Erfahrung vieler.

Verfasst: 24.04.2012, 07:46
von Czauderna
Hallo,
ich bin nun kein Finanzexperte - ich weiss aber dass der MDK nicht nach Aufträgen bezahlt wird sondern eine Gesamtfinanzierung durch die Krankenkassen erfolgt. Das bedeutet, dass es dem MDK egal sein kann, ob er wenig oder viele Aufträge einer bestimmten Kasse bekommt oder nicht. Hinzu kommt die Tatsache, dass der MDK fast alle Kasse als "Kunden" hat - wie viele Krankenkasse gibt es ??
Da zu behaupten, dass der MDK sich im Ergebnis nach den Vorgaben der Kassen richtet geht an der Realität vorbei, selbst dann, wenn man persönlich im eigenen Fall das so sieht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.04.2012, 08:34
von Violetta76
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich bin nun kein Finanzexperte - ich weiss aber dass der MDK nicht nach Aufträgen bezahlt wird sondern eine Gesamtfinanzierung durch die Krankenkassen erfolgt. Das bedeutet, dass es dem MDK egal sein kann, ob er wenig oder viele Aufträge einer bestimmten Kasse bekommt oder nicht. Hinzu kommt die Tatsache, dass der MDK fast alle Kasse als "Kunden" hat - wie viele Krankenkasse gibt es ??
Da zu behaupten, dass der MDK sich im Ergebnis nach den Vorgaben der Kassen richtet geht an der Realität vorbei, selbst dann, wenn man persönlich im eigenen Fall das so sieht.
Gruss
Czauderna
Lies dir mal alle Beiträge hier im Krankengeld-Forum durch. Also wenn man objektiv ist, kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

Es mag zwar sein, dass der MDK nicht von den KK finanziert wird. Gibt es aber keine Aufträge, verliert der MDK seine Existenzberechtigung.

Verfasst: 24.04.2012, 11:15
von Czauderna
Hallo violetta,
du hat mich missverstanden - der MDK wird natürlich von den Kassen finanziert, aber von allen Kassen, ohne Rücksicht auf die Inanspruchnahme, d.h. wenn eine Kasse ohne MDK auskommt und alles selbst ablehnt oder bewilligt, dann ist das Sache der Kasse, ändert aber nichts an der Existenz des MDKS an sich.
Wenig Aufträge, wenig zahlen, das funktioniert nach meinem Wissen nicht so. Auch hier sollte man, wenn man könnte, sich mal die Gesamtzahlen alle MDK-Gutachten nennen lassen und die Widersprüche dagegen stellen. Es sollte hier nicht der Eindruck entstehen, bei allem Verständnis für die hier vorgetragenen Einzelfälle, dass MDK-Gutachten immer dann rechtswidrig wären wenn sie eine Ablehnung beinhalten -
über rechtswidrig und Befürwortung wollen wir mal gar nicht reden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.04.2012, 11:28
von broemmel
Richtig. Wenn der MDK nicht macht was die KK wollen, gibt es keine oder weniger Gutachtenaufträge. Wir haben hier allein 2 MDKs wo die KK ihre Gutachten in Auftrag geben. Dann wird eben dem einem MDK kein Auftrag mehr erteilt. Man hat ja noch den anderen. So einfach ist das.
Wenn man sich mal den Aufbau und die Gliederung des MDK anschaut, ist dieser regional gegliedert. Und die einzelnen dienststellen haben ihren eigenen Zuständigkeitsbereich. Sei es fachlich oder nach Postleitzahlen.

In der Regel geben die Kassen der zuständigen regionalen Verwaltung den Auftrag und diese leitet die Aufträge nach deren internen Zuständigkeit weiter.

Das angeblich immer bestimmte MDK Stellen von den Kassen Aufträge bekommen halte ich für ein Gerücht.

Und wenn jetzt wieder kommt nach der Erfahrung vieler anders ist, wäre ich doch interessiert wie viele diese vielen wirklich sind. Und dann setzen wir das Ganze mal wieder ins Verhältnis aller Fallbeurteilungen des MDK und haben eine relevante Prozentzahl.

Ja, ärgerlich. Ich weiss. Ich bin wieder viel zu sachlich

Verfasst: 24.04.2012, 11:50
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 24.04.2012, 11:57
von broemmel
Machts Sinn hat geschrieben:
... der MDK wird natürlich von den Kassen finanziert, aber von allen Kassen, ohne Rücksicht auf die Inanspruchnahme ...
Ist das nicht "idiotisch"?

Kein Wunder meint jede/r Sachbearbeiter/in, den MDK möglichst häufig in Anspruch nehmen zu müssen - im Interesse ihres / seines Arbeitgebers !

Das wiederum lastet den MDK offensichtlich so stark aus, dass der nur noch husch, husch .... ablehnt, oder wenn es hoch kommt, bezweifelt und die Arbeitsunfähigkeit durch andere - z. B. eine Ambulanz - überprüften lässt, selbst ist er dazu nicht mehr in der Lage ...

Super Existenzberechtigung!

Gruß!
Machts Sinn
Jupp. Wieder ein Erlebnisbericht aus dem Sachbearbeiterleben.

Auf Deutsch: Wieder eine Spekulation von Machts Sinn, da er ja Arbeitsabläufe bei Kassen soooo genau kennt.

Verfasst: 24.04.2012, 12:13
von Kernschmelze
Hallo,

die GKV finanzieren den MDK mit einer Pauschale pro Versichertem. Ich glaube z. Zt. sind es 10,00 €. Damit können die GKV den MDK beliebig in Anspruch nehmen. Es gibt keine fallgebundene Abrechnung.

Die GKV können damit den MDK beliebig aufblähen, ohne dass ihre Handlungsfreiheit eingeschränkt wird. Braucht es mehr MDK-Gelder, wird die Pauschale erhöht.

MDK-Kosten sind Leistungskosten. Da die MDK-Beiträge der GKV also nicht zu den Verwaltungskosten zählen, die gedeckelt sind, ist die Finanzierung der GKV-Bürokratiemonster nicht gefährdet. So lässt es sich gut leben.

Nebenbei: Es gibt für den MDK ebensoweinig eine Qualitätssicherung der Gutachter samt ihres des Gutachterhandelns wie es keine Qualitätssicherung des Verwaltungshandelns bei den GKV gibt. Die Lobby-Arbeit von GKV SV, BKK BV, VDEK etc. zahlt sich offensichtlich für die GKV-Fürsten aus.

Gruß, Kernschmelze

Verfasst: 24.04.2012, 12:21
von broemmel
MDK-Kosten sind Leistungskosten. Da die MDK-Beiträge der GKV also nicht zu den Verwaltungskosten zählen, die gedeckelt sind, ist die Finanzierung der GKV-Bürokratiemonster nicht gefährdet. So lässt es sich gut leben.
Ach so. Also wenn eine Kasse einen Zusatzbeitrag erheben muss dann nur wegen den Verwaltungskosten.

Auf Leistungskosten wird nicht geschaut? Wenn dann bitte mal bis zum Ende denken.

Verfasst: 24.04.2012, 12:34
von Krankenkassenfee
Hallo,
die Kassen haben Kontingente beim MDK. Nur x körperliche Untersuchungen, x Stunden in der SFB usw. Mit viel Fällen durchknallen ist es also nichts.

Und ich kenn keine Kasse, die mit ihrem Kontingent auskommt...

LG, Fee

Verfasst: 24.04.2012, 12:44
von Kernschmelze
Hallo,

ich hätte mir gewünscht, dass die GKV-Vertreter einmal Stellung beziehen zu den fehlenden Qualitätssicherungssystemen für das Verwaltungs- und Gutachterhandeln bei den GKV und beim MDK.

Aber da kommt wohl nichts.

Gruß, Kernschmelze

Verfasst: 24.04.2012, 12:58
von Czauderna
Hallo Kernschmelze,

ja, das Leben ist kein Wunschkonzert - was deinen persönllichen Wunsch angeht, ich halte es soi, dass ich nur dazu etwas schreibe, wovon ich auch aus der Praxis heraus Ahnung habe - dein "Problem" ist eher eine sozialpolitische Frage - da sind wir Kassen-Mitarbeiter, die Auge in Auge mit dem Kunden sitzen nicht die richtigen Ansprechpartner. Unsere
"Differenzen" mit dem MDK fechten wir auf der Grundlage des praktischen Seins aus und nicht auf ggf. grundlegende Unzulänglichkeiten, die , wie geschrieben im politischen Bereich liegen, wie die von dir genannten "fehlenden Qualitätssicherungssysteme" -
"Wer überwacht die Wächter ?".
Was nützt es auch wenn ich deinem Standpunkt oder dem von Machts Sinn in dieser Frage zustimmen würde - nix - jedenfalls nicht mir in meiner täglichen Arbeit noch dem Ratsuchenden der sein momentanes Problem gelöst haben will.
Was ich mir vortstelle könnte, wäre es höchstens "Wasser auf Euren Mühlern" - könntet Ihr doch stolz vermelden - auch Czauderna von der DAK sieht das so wie wir - dafür bin erstens ein viel zu kleines Licht und zweitens gebe ich mich für so etwas schon gleich gar nicht her.
Und nur, damit da keine Unklarheiten aufkommen - eine Meinung, und zwar eine eigene, habe ich zum MDK schon.
Gruss
Czauderna