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Verfasst: 01.10.2012, 16:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.10.2012, 16:30
von pfirsich30
Hallo Machts Sinn,
wie meinst du deine Nachricht mit: "heute stehst du am Abgrund".
Und wieso hälst du dich raus? Ich habe deine Antworten und Meinungen immer gut gefunden und informativ bzw. deine Tipps, habe dich mit einer Antwort von mir sogar mal in Schutz genommen.
Also ich bin für jede Hilfe dankbar bzw. für jeden Tipp, wie ich weiter vorgehen kann.
Wenn ich jetzt AU Zeiten von damals bekomme, dann wäre ich doch eigentlich im Recht, falls ich damit nachweisen kann, wann meine Krankheit begann bzw. wann die wirklich erste AU deswegen war. Bestenfalls liegt dann die TK falsch und ich erhalte länger Krankengeld.
Ich wollte erst einmal abwarten, was ich noch für AU Zeiten bekomme von damals, dann werde ich bei einem erneuten Widerspruch sehr gerne auch auf deine Hilfe hoffen, gerade weil die TK in ihren Schreiben immer so mit Gesetzestexten um sich wirft und dann kann man mal "Gegenfeuer" geben. Dann auch gerne mit einem Anwalt im "Real Life", der kennt sich ja mit Gesetzestexten eigentlich am Besten aus.
Wie du schon richtig geschrieben hast :"du mut wat du mut"
Gruß
Pfirsich
P.S. Du schreibst oft über Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Ich als Laie kann da nicht viel mit Anfangen. Aber mal eine Frage: Wenn es vom Gesetz so vorgegeben ist, dass max. 78 Wochen Krankengeld gezahlt wird, wie kann man dann gegen die Krankenkasse eine Berechnung wegen Dauerwirkung "erzwingen" , weil sie ja nie Angaben gemacht hat, wie lange gezahlt wird.
Die können sich immer darauf berufen, dass doch nur 78 Wochen gezahlt werden und das "jedem" bekannt sein muss.
Verfasst: 01.10.2012, 21:05
von Lady Butterfly
Hallo Pfirsisch
das mit dem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist die Meinung von Macht's Sinn. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Die Krankenkassen vertreten in der Regel, dass Krankengeld abschnittsweise bewilligt wird (Auszahlschein für Auszahlschein). Für beide Sichtweisen gibt es sicherlich Argumente....
nach meiner Meinung spielt das für dich aber keine Rolle.
Du hast Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld wegen der gleichen Krankheit innerhalb von einem 3-Jahreszeitraum ("Blockfrist"). Diese Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. So weit, so klar.
Wenn eine Blockfrist beendet ist, beginnt die nächste, z. B.
01.01.2005 - 31.12.2007
01.01.2008 - 31.12.2010
01.01.2011 - 31.12.2013
usw.
wenn du jetzt innerhalb eines solchen 3-Jahrs-Zeitraums mehr als 78 Wochen wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig bist, endet dein Krankengeldanspruch (Aussteuerung). Wenn du aber zum Ende der Blockfrist noch Krankengeldtage übrig hast, beginnt die neue Blockfrist - und du hast wieder einen 78-Wochen Anspruch.
(hoffe, das war jetzt verständlich)
fraglich sind also im Prinzip zwei Dinge:
- wann beginnt die erste Blockfrist und dementsprechend wie verlaufen die weiteren Blockfristen?
und
- welche Arbeitsunfähigkeitszeiten sind auf die gleiche Erkrankung zurückzuführen (bei die wohl Morbus Crohn)?
die TK hat dir zunächst geschrieben, dass die Blockfrist am 22.03.2010 beginnt und dein Anspruch auf Krankengeld am 18.10.2012 endet. Deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit beginnt am 19.07.2011.
Dementsprechend hättest du in dem 3-Jahreszeitraum 22.03.2010 - 21.03.2013 78 Wochen Krankengeld erhalten.
Würde die Blockfrist nun anders verlaufen (z. B. 30.05.2009 - 29.05.2012 - von mir jetzt frei erfunden), könntest du nochmals einen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld ab dem 30.05.2012 haben.
für dich ist es daher vor allem wichtig, die AU-Zeiten zu klären und den Beginn der ersten (und damit auch den Verlauf der weiteren) Blockfrist zu klären. Welche AU-Zeiten dabei auf Morbus Crohn zurückzuführen sind, kann nur ein Arzt (z. B. dein Hausarzt) entscheiden - Durchfall kann z. B. auf eine Viruserkrankung zurückzuführen sein oder eben auf Morbus Crohn.
um die jurstischen Feinheiten kann sich dann ein Anwalt kümmern - der kennt sich damit eh besser aus.
Verfasst: 01.10.2012, 21:32
von pfirsich30
Hallo LadyButterfly,
das war ja meine Frage, normal sind 78 Wochen in einem 3 Jahres Block, wieso in meinem Fall dann dieser Verwaltungsakt mit Dauerwirkung angewendet werden könnte, laut Machts Sinn. Er möchte sich wohl nicht mehr zu äußern leider, hat er in seiner letzten Nachricht hier ja geschrieben.
Ich hoffe, dass die Arzthelferin die AU Zeiten morgen rausgesucht hat. Dann habe ich zumindest Gewissheit.
Ja du hast Recht, wenn ich ältere AU Zeiten habe, dann gehe ich die Diagnosen mit meinem Hausarzt durch und er soll dann ein paar Zeilen dazu schreiben. Mal abwarten ob mein ehemaliger Hausarzt überhaupt noch für die späteren Jahre was hat.
Die TK sagte erst, dass die Blockfrist am 22.03.2010 begann, nach Widerspruch sagten sie mir auf einmal, es wäre jetzt der 22. November 2006. Und da mir das ja schon so merkwürdig vorkam, wollte ich es genau wissen.
Falls der Arzt z.B. eine Diagnose im März 2003 findet, müsste ich nach dem 18. Oktober wieder Anspruch haben. Wenn die TK sich dennoch sträubt, weil sie das Schreiben vom Hausarzt nicht akzeptieren will, dann nehme ich mir einen Anwalt.
Aber evtl. klärt sich ja alles friedlich. Ob zum Vor- oder Nachteil für mich, liegt momentan ja noch in den Sternen.
LG
Verfasst: 01.10.2012, 22:12
von vlac
Hallo,
wenn es zu Deinem Nachteil ist, dann bist Du zunächst erst einmal nicht dazu verpflichtet, den Vorgang weiter zu verfolgen. Du kannst das dann auch einfach so stehen lassen.
Allerdings: Wenn Du nun die älteren AU-Zeiten bekommst, und feststellst, dass Du einen besseren "Deal" bekommen könntest, dann musst Du das auch nachweisen können. Ein Brief von Deinem jetztigen Hausarzt wird da nicht ausreichen, denn er hat diese AUs nicht festgestellt. Wobei ein freundliches Schreiben durchaus einiges erreichen kann. Nur für den Fall, dass Du auf Widerstand stößt, musst Du darauf vorbereitet sein, dass die Originalakten des alten Hausarztes benötigt werden - Du solltest deshalb die Praxis darauf hinweisen, dass sie die Unterlagen griffbereit behalten sollen, für den Fall, dass da noch was kommt.
Was den "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" betrifft: Machts Sinn ist ein Privatmensch, der sich sein Recht und Gesetz aus dem Internet so zusammen setzt, wie es am Schönsten aussieht - mit dem, was Realität ist, hat das leider nichts zu tun. Deshalb häufen sich auch die Fälle der Menschen, die seinem Rat gefolgt sind, und nun vor einem gigantischen Scherbenhaufen stehen. Die Sache mit dem Verwaltungsakt ist nichts weiter als ein Hirngespinst, dass es so nicht gibt.
Deshalb: Geh' die Sache systematisch an und lass' Dich nicht beirren.
Verfasst: 01.10.2012, 22:17
von Lady Butterfly
Hallo Pfirsisch
was Macht's Sinn genau meint, kann wohl nur er sagen......ich bin der Meinung, dass das Thema "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" hier nicht relevant ist, höchstens ein Nebenkriegsschauplatz, eine Nebelkerze.
Das du eventl. länger als 78 Woche Anspruch auf Krankengeld haben könntest, hängt nicht damit zusammen. Wenn die Blockfristen so fallen, dass du am Ende einer Blockfrist noch Krankengeldanspruch übrig hast, beginnt ne neue Blockfrist zu laufen mit einem neuen 78-Wochen-Anspruch. Wenn aber dein Krankengeldanspruch innerhalb einer Blockfrist endet, is aus und vorbei.
Also ist für dich der genaue Lauf der Blockfristen wichtig - oder anders gefragt: wann begann die erste Arbeitsunfähigkeit wegen Morbus Crohn? wenn du diese Frage beantworten kannst, bist du einen großen Schritt weiter....
die nächste wichtige Frage lautet dann: welche Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind anzurechnen? das ist der nächste große Schritt. Vielleicht hat dein Ex-Hausarzt noch Kopien/Durchschläge der AU-Bescheinigungen. Vielleicht hat er Krankenhausberichte, aus denen hervorgeht, wann du arbeitsunfähig warst. Die Zeiten ab dem 01.01.2006 hat dir die TK ja zugesagt. Und dann sprich mit deinem Hausarzt, was anzurechnen ist und was nicht.
Auf die Leistungsdauer von 78 Wochen sind die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld, für die dieselbe Krankheit ursächlich war, anzurechnen. Unter dem Begriff "dieselbe Krankheit" ist auch eine solche zu verstehen, die zwar nicht ununterbrochen bestand, aber auf derselben Krankheitsursache beruht. In der Praxis wird diese Fragestellung in aller Regel - als medizinische Frage - durch den behandelnden Arzt oder den Medizinischen Dienst zu entscheiden sein.
http://kv-media.de/kg_dauer.php
Verfasst: 01.10.2012, 22:41
von pfirsich30
Hallo,
danke schon einmal für eure Antworten.
Ja ich werde es systematisch angehen und mache es ja jetzt auch schon.
Wann die erste AU wegen den der Krankheit war versuche ich ja durch die AU Zeiten meines alten Hausarztes herauszubekommen. Wenn die Tk dann etwas nicht glaubt, kann ich immer noch einen Befund aus den Jahren beifügen, denn selbst im Jahr 2000 wurde wegen meinen Schmerzen schon eine chronische Darmkrankheit vermutet. Die Diagnose Morbus Crohn habe ich allerdings ja auch erst seit Februar 2011. Also geht die Tk auch nicht nach den Diagnoseschlüsseln wegen der Krankheit Morbus Crohn, sondern wegen den Entzündungen etc. im Darmbereich.
Das die TK da selbst nicht so bewandert ist, stellte ich ja bereits im Jahr 2008 fest, da war ich im März 6 Wochen krank und im Oktober 5 Wochen. Nach den ersten 6 Wochen wäre die Lohnfortzahlung beendet und ich hätte dann im Oktober bereits Anspruch auf Krankengeld gehabt. Erst nachdem der Betriebsarzt mit mir ein Schreiben aufsetzte, akzeptierte die TK die verschiedenen Diagnoseschlüssel als gleiche Krankheit und ich bekam rückwirkend Krankengeld, was ja wie bereits geschrieben, direkt an den Arbeitgeber überwiesen wurde. Die ganze Aktion war nicht meine Idee, aber mein Chef zwang mich dazu, weil er meinte, es wäre wegen den gleichen Symptomen. Ich wurde ja im März und im Oktober jeweils am Darm operiert. Zum Glück hatte ich dadurch keinen Nachteil (nur indirekt), also ich musste nicht das zuviel gezahlte Gehalt an meinen Chef zurückzahlen.
( leider schickte der Betriebsarzt das Schreiben nicht wie besprochen an die Krankenkasse, sondern direkt an den Arbeitgeber, der es dann weiterschickte und mir auf einmal eine Kopie aushändigte. Ich war total verdutzt, denn der Arzt hat seine Schweigepflicht verletzt, da standen intime Dinge drin und er machte sogar ohne mich zu untersuchen eine eigene Diagnose und meinte in dem Schreiben gleich, dass es chronisch wäre)
Ein Jahr später wurde ich gekündigt, angeblich wegen wenig Arbeit. Aber ich wusste, dass meinem Chef dieses Wort "chronisch" nicht gefiel. Ich sollte laut Betriebsrat auch den Arzt verklagen. Aber die Ver.di sagte, das würde sich nicht lohnen, das könnte jahrelang dauern und ich könnte trotzdem verlieren....naja aber das ganze ist ja eine andere Geschichte und hat mit dem aktuellen Problem nichts zu tun. Ich wollte es einfach noch mal loswerden.
lg
Verfasst: 01.10.2012, 23:17
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 02.10.2012, 11:16
von broemmel
Hallo Pfirsich,
inzwischen haben ja diverse Kassenmitarbeiter Deinen Weg bestätigt.
Du holst Dir vom behandelnden oder vom ehemaligen Arzt Deine AU Zeiten und schaust, ob eine andere Blockfrist zutreffend ist.
Soweit alles Gut, trotzdem hab ich den Eindruck das Du immer noch unsicher bist, ob alles richtig ist. Ich hoffe mal der Eindruck täuscht, ist doch alles richtig was Du jetzt unternommen hast.
Hallo Pfirsich,
heute stehst du am Abgrund - morgen bist du vielleicht schon einen Schritt weiter! Hast du bemerkt, dass dich von den Kassenvertretern hier keiner zurück halten will?
P.S.: @Pfirsich, merkst du es: die Hand zum Schubs ist bereits ausgestreckt?
Das sind doch nur Aussagen die wertlos sind und Deine mögliche Verunsicherung ausnutzen sollen.
MS gibt doch absolut keine Hilfestellung für Dich.
Das einzige was kommt ist doch wieder die alte Leier mit dem Verwaltungsakt und Dauerwirkung. Etwas was Dich überhaupt nicht betrifft und was nur in der Phantasie von MS vorkommt.
Also lass Dich da nicht veralbern, geh Deinen eingeschlagenen Weg.
Verfasst: 02.10.2012, 11:56
von vlac
Machts Sinn: Jetzt ist die Zeit gekommen, Deine Erfolge auf den Tisch zu legen.
Verfasst: 02.10.2012, 11:59
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:und merke dazu an, dass bisher nur die Zahl der Erfolge wächst.
Dann mal Butter bei die Fische, Machts Sinn:
In welchen von Dir "betreuten" Fällen, in denen Deine Rechtsauffassung von unserer abweicht, wurde diese von welcher Instanz bestätigt?
Verfasst: 02.10.2012, 12:12
von Herby2011
Hallo Pfirsich,
Dein Weg ist der richtige.
Hast Du ältere Daten, die zu Deinen Gunsten ausfallen: Ab zur TK. Wenn sie zu Deinen Ungunsten ausfallen: Es bei der von der TK festgestellten Blockfrist belassen.
Zu den Kommentaren von Machts Sinn:
Merkst Du was, Pfirsich? Du springst nicht einfach so auf den Zug von Machts Sinn auf. Das wurmt ihn wohl gewaltig. Und prompt kommt eine Drohung (von wegen am Abgrund stehen und die Hand zum Schubs ist schon ausgestreckt). Aber Hilfe? Nein....
Bei einem (und nur da!!!) gebe ich Machts Sinn recht: "Häufige Fälle von Menschen vor einem gigantischen Scherbenhaufen" sind hier nicht belegbar. Machts Sinn´s Aussage "und merke dazu an, dass bisher nur die Zahl der Erfolge wächst" aber genau so wenig...
Also: Mach das, was für Dich am Besten ist.
Ach ja: Erfolge von Machts Sinn??? Er kriegt ja nicht mal seine eigenen Angelegenheiten erfolgreich (also in seinem Sinne) geregelt. Ich Frage mich, warum sein Weg dann für alle anderen Hilfesuchenden hier der seiner Meinung nach einzig richtige Weg sein soll.
Wenn Machts Sinn sagen kann: "Ich war in dieser Situation, habe das so und so gemacht, habe diese rechtlichen Grundlagen benutzt, habe diese Schreiben aufgesetzt und genutzt und der Richter hat mir recht gegeben.", dann ist es auch sinnvoll und sehr hilfreich, das Wissen, die Informationen und die benutzten Formulierungen weiterzugeben. Aber genau hiervon hat Machts Sinn: NICHTS nachzuweisen.
Er spannt alle vor seinen Karren, damit er wer weiss wem beweisen kann, dass er recht hat. Hat bislang nur nicht funktioniert. Und wer sich nicht vor seinen Karren spannen lässt: Dem wird gedroht, der wird verunsichert, dem wird seine weitere "Hilfe" verweigert.
Darüber lohnt es sich, nachzudenken.
Liebe Grüße
Herby
Verfasst: 02.10.2012, 14:04
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 02.10.2012, 14:42
von broemmel
Jaja, das Muster ist bekannt und wird ja immer weiter angewandt.
Gleich ablenken und sich bloss nicht darauf einlassen was man selber gemacht, geschrieben hat. Nicht wahr MS?
Zu den Kommentaren von Machts Sinn:
Merkst Du was, Pfirsich? Du springst nicht einfach so auf den Zug von Machts Sinn auf. Das wurmt ihn wohl gewaltig. Und prompt kommt eine Drohung (von wegen am Abgrund stehen und die Hand zum Schubs ist schon ausgestreckt). Aber Hilfe? Nein...
Erklär doch lieber mal diese Äusserungen von Dir.
Aber was schreibe ich denn nur. Jetzt kommen doch wieder meterlange Ausführungen über andere Themen mit viel Fettschrift und Vorhaltungen anderen gegenüber...
Kennen wir alles schon.
Ach ja. Offene Fragen für MS gibt es ja genug
Dann mal Butter bei die Fische, Machts Sinn:
In welchen von Dir "betreuten" Fällen, in denen Deine Rechtsauffassung von unserer abweicht, wurde diese von welcher Instanz bestätigt?
Da fällt mir nämlich meine noch immer von Dir keiner Antwort bedachte Frage ein: "Geht es ohne Provokationen nicht?"
Alles wurde mit demselben Muster beantwortet.
Also man sieht. Wir machen Dich nicht madig. Das machst Du alles selber.
Natürlich gilt ja auch wie immer. Beleidigt werden dürfen nur andere
"Kassen-Mafia"!
Du bist schon ein armes Hascherl.
Verfasst: 02.10.2012, 14:43
von Grampa
Machts Sinn hat geschrieben: "Kassen-Mafia"!
Gruß!
Machts Sinn
"Vollidiot"!!!
natürlich nur im übertragenen sinne und einmal in 2 Jahren