Verfasst: 23.04.2012, 13:47
Hallo,
die "Überprüfung" einer Zahnarztrechnung wird mit Sicherheit niemals Aufgabe des MDK werden, dafür ist diese Einrichtung fachlich als auch personell nicht geeignet.
Was die zeitlichen Angaben zur Dauer einer AU. in Verbindung mit Diagnosen angeht, so gibt es solche Nachschlagewerke (Pschyrembl lässt grüssen) schon lange. Die dort genannten Zeiten sind aber nur Richtwerte.
Ich kenne es aus früehren zeiten, dass Ärzte, die regelmässig diese Richtwerte ohne besondere Begründung überschritten haben, intensiver bei der Abrechnung überprüft wurden - wird wahrscheinlich heute nicht anders sein - ein Arzt, der durch die Bank 14 Tage AU schreibt, bei einer Diagnose, bei der 7 Tage als Richtwert angegeben sind, muss sich fragen lassen ober er denn der Meinung ist, dass er nur die "Ausnahmefälle" als Patienten hat.
Änderung des Systems ?? - entweder geht es um das Geld - hier spielen die Interessen der Patienten keine Rolle, oder es geht um den Patienten, aber seltsamerweise wird es es nur dann gefordert, wenn es nicht so funktioniert bzw. wenn der Patient der Auffassung ist, dass es gerade bei ihm nicht funkrioniert hat - ich werte das nicht, ich werfe es einfach mal so in die Diskussion rein.
Verzicht auf den MDK ist bei diesem System nicht möglich - das geben sogar die ärgsten Kritiker der GKV-Kassen zu, also den MDK verändern, wobei wir wieder bei der Frage sind, geht es nur ums Geld oder geht es
um die Behandlung der Versicherten - ich meine, es geht um beides.
Ich behaupte mal (zum beweisen fehlt mir die Zeit, aber auch die Möglichkeit), wenn es eine Statistik gäbe über die Kosten, die die GKV. aufgrund von MDK-Gutachten abschliessend, also auch unter Beschreitung des Rechtsweges bis zum abschliessenden Urteil, bis heute nicht übernommen hat, dann hat sich, auch nach Abzug der Kosten für den MDK selbst, diese Einrichtung mehr als bezahlt gemacht.
Das war die finanzielle Seite, kommen wir zu den Betroffenen, also den Versicherten - diese haben nicht nur den persönlichen Anspruch sondern natürlich auch das Recht, menschenwürdig und auch gesetzeskonform
begutachtet zu werden und Fehler bzw. fehlerhaftes Verhalten darf dort nicht bagatellisiert und vor allem nicht toleriert werden. Auch hier wäre es mehr als interessant eine Gesamtstatistik zur Verfügung zu haben, die die Anzahl der Gutachten ausweist und die Zahl der erfolgreichen Widersprüche und Klageverfahren (auch hier
incl. der Fälle, die durch den Rechtsweg abschliessend entschieden wurden). Ich schätze, dass wir dann eine Zahl im unteren 2stelligen Bereich vorfinden würden, aber nicht mehr als 15%.
Zum Schluss - Änderung des Systems - für mich gleichbedeutend auch mit Einschränkung der freien Arzt- oder Krankenhauswahl und Reduzierung der Grundversorgung im Rahmen einer Einheitskrankenkasse bzw. der Bürgerversicherung. Für die Masse der Bundesbürger mit Sicherheit keine sehr grosse Umstellung - nur für diejenigen welche für Stastistikaussage, das jeder Deutsche im Jahr ca. 18mal reinen Arzt aufsucht, verantwortlich sind, für die wird es hart werden - für die Sozialgerichte aber werden dann, mangels Masse, wieder ruhigere Zeiten anbrechen.
(Der letzte Satz war zugegebenermassen etwas ironisch).
Gruß
Czauderna
die "Überprüfung" einer Zahnarztrechnung wird mit Sicherheit niemals Aufgabe des MDK werden, dafür ist diese Einrichtung fachlich als auch personell nicht geeignet.
Was die zeitlichen Angaben zur Dauer einer AU. in Verbindung mit Diagnosen angeht, so gibt es solche Nachschlagewerke (Pschyrembl lässt grüssen) schon lange. Die dort genannten Zeiten sind aber nur Richtwerte.
Ich kenne es aus früehren zeiten, dass Ärzte, die regelmässig diese Richtwerte ohne besondere Begründung überschritten haben, intensiver bei der Abrechnung überprüft wurden - wird wahrscheinlich heute nicht anders sein - ein Arzt, der durch die Bank 14 Tage AU schreibt, bei einer Diagnose, bei der 7 Tage als Richtwert angegeben sind, muss sich fragen lassen ober er denn der Meinung ist, dass er nur die "Ausnahmefälle" als Patienten hat.
Änderung des Systems ?? - entweder geht es um das Geld - hier spielen die Interessen der Patienten keine Rolle, oder es geht um den Patienten, aber seltsamerweise wird es es nur dann gefordert, wenn es nicht so funktioniert bzw. wenn der Patient der Auffassung ist, dass es gerade bei ihm nicht funkrioniert hat - ich werte das nicht, ich werfe es einfach mal so in die Diskussion rein.
Verzicht auf den MDK ist bei diesem System nicht möglich - das geben sogar die ärgsten Kritiker der GKV-Kassen zu, also den MDK verändern, wobei wir wieder bei der Frage sind, geht es nur ums Geld oder geht es
um die Behandlung der Versicherten - ich meine, es geht um beides.
Ich behaupte mal (zum beweisen fehlt mir die Zeit, aber auch die Möglichkeit), wenn es eine Statistik gäbe über die Kosten, die die GKV. aufgrund von MDK-Gutachten abschliessend, also auch unter Beschreitung des Rechtsweges bis zum abschliessenden Urteil, bis heute nicht übernommen hat, dann hat sich, auch nach Abzug der Kosten für den MDK selbst, diese Einrichtung mehr als bezahlt gemacht.
Das war die finanzielle Seite, kommen wir zu den Betroffenen, also den Versicherten - diese haben nicht nur den persönlichen Anspruch sondern natürlich auch das Recht, menschenwürdig und auch gesetzeskonform
begutachtet zu werden und Fehler bzw. fehlerhaftes Verhalten darf dort nicht bagatellisiert und vor allem nicht toleriert werden. Auch hier wäre es mehr als interessant eine Gesamtstatistik zur Verfügung zu haben, die die Anzahl der Gutachten ausweist und die Zahl der erfolgreichen Widersprüche und Klageverfahren (auch hier
incl. der Fälle, die durch den Rechtsweg abschliessend entschieden wurden). Ich schätze, dass wir dann eine Zahl im unteren 2stelligen Bereich vorfinden würden, aber nicht mehr als 15%.
Zum Schluss - Änderung des Systems - für mich gleichbedeutend auch mit Einschränkung der freien Arzt- oder Krankenhauswahl und Reduzierung der Grundversorgung im Rahmen einer Einheitskrankenkasse bzw. der Bürgerversicherung. Für die Masse der Bundesbürger mit Sicherheit keine sehr grosse Umstellung - nur für diejenigen welche für Stastistikaussage, das jeder Deutsche im Jahr ca. 18mal reinen Arzt aufsucht, verantwortlich sind, für die wird es hart werden - für die Sozialgerichte aber werden dann, mangels Masse, wieder ruhigere Zeiten anbrechen.
(Der letzte Satz war zugegebenermassen etwas ironisch).
Gruß
Czauderna