Wann erklärt die Krankentagegeldversicherung einen als BU ??

Erfahrungen mit privaten Krankenzusatzversicherungstarifen

Moderator: Czauderna

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stefanffm12
Beiträge: 14
Registriert: 02.03.2015, 14:17

Wann erklärt die Krankentagegeldversicherung einen als BU ??

Beitrag von stefanffm12 » 05.11.2015, 02:14

Einstellung Krankentagegeld ab wann?

Hallo liebe Forumler,

ich habe mal eine Frage.
Diagnose: schwere Depression

Nach wievielen Wochen/Monaten erklärt ein privater Krankentagegeld-Versicheren den Kunden als berufsunfähig? und stellt damit die Zahlung ein

Wie sind da Eure Erfahrungen?

Danke für Eure Beiträge
Stefan

Heidi_Schno

Beitrag von Heidi_Schno » 31.12.2015, 18:49

Hi Stefan,

also meiner Erfahrung nach hängt das vom Versicherungstarif ab. Manche stellen nach 6 Monaten das Krankentagegeld ein, vorallem dann, wenn nach 6 Monaten keine IV-Anmeldung vorgenommen wurde, dann können diese sogar rückwirkend das Krankentagegeld einstellen sowas ist meiner Arbeitskollegin passiert, genaue Details weiß ich aber nicht mehr. Würde mal deinen Versicherungsvertrag checken sofern du schon eine Versicherung hast, das geht aus deinem Post nicht ganz hervor. Oder du vergleichst einfach mal Angebote soweit ich das gesehen habe kannst du hier kostenlose Beratung finden und mal die Konditionen vergleichen.
Solltest du eine neue Versicherung abschließen wollen darfst du auf keinen Fall bekannt geben dass du unter Depressionen leidest!!!! Sonst werden die Tarife höher angesetzt oder die Versicherung lehnt dich vollends ab!
Gruß

Bernhard
Beiträge: 26
Registriert: 10.01.2013, 13:50

Beitrag von Bernhard » 04.01.2016, 17:43

Heidi_Schno hat geschrieben: Solltest du eine neue Versicherung abschließen wollen darfst du auf keinen Fall bekannt geben dass du unter Depressionen leidest!!!! Sonst werden die Tarife höher angesetzt oder die Versicherung lehnt dich vollends ab!
Heidi, gleich als ersten Beitrag Werbung und Aufforderung zum Betrug? - Nicht schlecht!

MarkH
Beiträge: 9
Registriert: 09.12.2016, 09:22

Beitrag von MarkH » 09.12.2016, 12:57

Ich hab eine Berufsunfähigkeitsversicherung und auf deren Webseite steht:

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Das ist die Definition die ich kenne, damit gezahlt wird muss man mindestens 50Prozent Berufsunfähig sein. Nun hab ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten schon früh hierüber abgeschlossen und weiß nicht wie es bei einem normalen Tarif ist, aber sollte sich nicht wirklich unterscheiden, zumindest was die Definition angeht.
Solltest du eine neue Versicherung abschließen wollen darfst du auf keinen Fall bekannt geben dass du unter Depressionen leidest!!!! Sonst werden die Tarife höher angesetzt oder die Versicherung lehnt dich vollends ab!
Sowas würde ich allerdings auch nicht verschweigen, denn wenn sowas hinterher herauskommt kann die Versicherung die Leistungen streichen, schließlich hast du dann deinen Zustand verheimlich. Zahl lieber etwas mehr in dem Fall.

Apolon
Beiträge: 68
Registriert: 14.04.2017, 01:14

Beitrag von Apolon » 18.04.2017, 15:50

Heidi_Schno hat geschrieben:Solltest du eine neue Versicherung abschließen wollen darfst du auf keinen Fall bekannt geben dass du unter Depressionen leidest!!!! Sonst werden die Tarife höher angesetzt oder die Versicherung lehnt dich vollends ab!
Gruß
Nennt man dann auch, Anstiftung zum Versicherungsbetrug.

Auf solche Hinweise, sollte man in einem Fach-Forum verzichten!

Gruß Apolon

Kathrin88
Beiträge: 4
Registriert: 27.08.2018, 10:26

Kt Zahlung Einstellung

Beitrag von Kathrin88 » 28.08.2018, 12:00

Hi, die KT Versicherung wird die Zahlung einstellen, wenn für die nächsten 6 Monate keine Aussicht auf Besserung besteht. Da man dies aber nicht so genau definieren kann, gerade im Fall von Depressionen, kommt hier aus Erfahrung heraus ein Zeitraum 18 bis 24 Monate zum tragen, ab diesem Zeitraum wird spätestens die Zahlung eingestellt, wenn es sich um ein und dieselbe Erkrankung handelt.

Das Nichtangeben von Depressiven Episoden / Erkrankungen im Neuantrag ist eine Obliegenheitsverletzung und führt bei Leistungsbeantraghung in 100% der Fälle zur Anfechtung des Versicherungsvertrages mit hoher Aussicht auf Erfolg.

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nessi
Beiträge: 5
Registriert: 04.12.2018, 14:46

Re: Wann erklärt die Krankentagegeldversicherung einen als BU ??

Beitrag von nessi » 04.12.2018, 15:16

Versicherungsunternehmen verwenden in den Bedingungen häufig folgende Formulierung für Berufsunfähigkeit:

"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht".

Der Wortlaut zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kann von den Gesellschaften unterschiedlich formuliert werden.

Wenn ich die o.a. Formulierung interpretieren soll, so komme ich zu der Erkenntnis, dass es eine allgemeingültige Definition für Berufsunfähigkeit nicht gibt. Zunächst muß man ja davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen nur temporär ist, d.h. der Berufsunfähige wird in den meisten Fällen nach einer Genesungsphase wieder in seinem (oder einem anderen Beruf) arbeiten können. Das wiederum bedeutet, dass man bereits bei geringfügigeren, "genesungsfähigen" Erkrankungen berufsunfähig sein kann.

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