Ein Privatversicherter wechselt nach 20 Jahren in die GKV.
Ist die Möglichkeit, Zusatzversicherungen „mitzunehmen“, ohne Wartezeit, Berücksichtigung seines inzwischen fortgeschrittenen Alters, ohne neue Gesundheitsprüfung gesetzlich verbrieft, wo? VVG?
Nächste Frage zum Wechsel in die GKV nach über 20 Jahren: Die Krankheitskostenversicherung bildet Altersrückstellungen. Ich vermute kalkulatorische, ich kenne den gesetzlichen Zuschlag und ich weiß um die modifizierte Beitragzahlung (MBZ). Eine Auszahlung ist nicht möglich, das weiß ich. Manche Versicherungen wollen bei Kündigung die MBZ in ein Krankenhaustagegeld umwandeln. Ist das eine Angelegenheit der Versicherungsbedingungen oder steht das im Gesetz? Gibt es auch eine Umwandlung in eine andere Zusatzversicherung?
Kann man die anderen beiden erwähnten Altersrückstellungen auch „mitnehmen“ also auf irgend einen Zusatz-Tarif anrechnen lassen, beim Wechsel in die GKV? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
PKV-Kündigung, Zusatzversicherung & Altersrückstellungen
Moderator: Czauderna