Hallo,
mein Mann hat eine Krankentagegeldzusatzversicherung bei der Continentalen seit ca. 30 Jahren.
Seit April ist er nun krank geschrieben wegen Meniskus- und Knorpelschadens im Knie.
Die private Versicherung verlangt nun, dass mein Mann seinen Arzt von der Schweigepflicht befreit, ansonsten wollen die kein Geld mehr auszahlen.
Die PKV beruft sich auf die Versicherungsbedingungen MB/KT 2009:
In § 9 Oblliegenheiten ist im Absatz 2 geregelt, daß der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen hat, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich ist.
Und die PKV interpretiert diese so:
Dazu gehört auch das Beibringen von Auskünften der Ärzte.
Nun meine Frage: Muß mein Mann nun seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden oder nicht? Denn die PKV kann doch meinen Mann auch jederzeit von einem Beauftragten der Versicherung untersuchen lassen.
Danke im Voraus für die nette Hilfe !
Continentale will Aufhebung der Schweigepflicht des Arztes
Moderator: Czauderna