Guten Abend,
mein Arbeitgeber hat eine o.g. Versicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen. Diese verspricht auch Leistungen bei Krankenhausaufenthalt.
Von mir verlangte die Versicherung eine "Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung". Nachdem ich mir durchgelesen habe welche Daten verlangt und gespeichert werden und an wen diese Daten weitergegeben werden habe ich mich entschlossen die Erklärung nicht zu unterschreiben.
Diese zum großen Teil sehr sensiblen Daten ( z.B. Ergebnisse aus diagnostischen genetischen Untersuchungen!) gehen dann wohl an die viele andere Versicherungen, an Rechtsanwälte, an Firmen in der Werbeindustrie, Inkassofirmen, Rechtsanwälte, Gutachter, Pflegedienste. usw.
Ich halte das für inakzeptabel.
Nun musste ich tatsächlich für ein paar Tage ins Krankenhaus, habe mich dann mal über die sogenannte Gesundheits-App angemeldet und in Versicherungsdaten geschaut. Und siehe da, der Versicherungsschutz bei Aufenthalt im Krankenhaus war für mich aufgehoben.
Mich würden Meinungen und Einschätzungen zu dem Thema interessieren....
betriebliche Krankenversicherung - Datenschutz
Moderator: Czauderna
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Re: betriebliche Krankenversicherung - Datenschutz
Hallo,
Diese zum großen Teil sehr sensiblen Daten ( z.B. Ergebnisse aus diagnostischen genetischen Untersuchungen!) gehen dann wohl an die viele andere Versicherungen, an Rechtsanwälte, an Firmen in der Werbeindustrie, Inkassofirmen, Rechtsanwälte, Gutachter, Pflegedienste. usw.
Ich halte das für inakzeptabel.
Es handelt sich hier um eine "Gruppenversicherung" - und ich denke, dass es sich auch um einen größeren Arbeitgeber handelt. Aus meiner Sicht ist eine solche Gruppenversicherung eine gute Sache für die Arbeitnehmer/innen, kostet sie doch nichts, weil der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, leistet aber, und dies auch für bereits bestehende/behandlungsbedürftige Erkrankungen.
Was die Weitergabe sensibler Daten betrifft und die von dir genannten Empfänger solcher Daten, da schreibst du ....gehen dann wohl an..... Steht das in den Unterlagen auch so drinnen ?.
So eine Gruppenversicherung ist vergleichbar mit einer Zusatzversicherung und da gibt es einige, die nur dann leisten, und das ohne große Formalitäten, wenn die GKV auch leistet bzw. geleistet hat, d.h. Arztberichte, Krankenhausberichte sind da nicht vonnöten. Außerdem gelten natürlich auch für solche Gruppenversicherungsanbieter die Vorgaben des Datenschutzes.
Als Mitarbeiter/in ist man nicht gezwungen sich einer solchen Gruppenversicherung anzuschließen, wenn man mit den "Vertragsbedingungen" nicht einverstanden ist. Du hast keine Unterschrift geleistet, deshalb bist du raus. Was mich etwas wundert, gilt diese Gruppenversicherung nur für Krankenhaus oder auch für andere Leistungen, und wenn ja, kann man tatsächlich einzelne Gebiete ausschließen oder gilt das dann für die gesamte Versicherung ?.
Gruss
Czauderna
Diese zum großen Teil sehr sensiblen Daten ( z.B. Ergebnisse aus diagnostischen genetischen Untersuchungen!) gehen dann wohl an die viele andere Versicherungen, an Rechtsanwälte, an Firmen in der Werbeindustrie, Inkassofirmen, Rechtsanwälte, Gutachter, Pflegedienste. usw.
Ich halte das für inakzeptabel.
Es handelt sich hier um eine "Gruppenversicherung" - und ich denke, dass es sich auch um einen größeren Arbeitgeber handelt. Aus meiner Sicht ist eine solche Gruppenversicherung eine gute Sache für die Arbeitnehmer/innen, kostet sie doch nichts, weil der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, leistet aber, und dies auch für bereits bestehende/behandlungsbedürftige Erkrankungen.
Was die Weitergabe sensibler Daten betrifft und die von dir genannten Empfänger solcher Daten, da schreibst du ....gehen dann wohl an..... Steht das in den Unterlagen auch so drinnen ?.
So eine Gruppenversicherung ist vergleichbar mit einer Zusatzversicherung und da gibt es einige, die nur dann leisten, und das ohne große Formalitäten, wenn die GKV auch leistet bzw. geleistet hat, d.h. Arztberichte, Krankenhausberichte sind da nicht vonnöten. Außerdem gelten natürlich auch für solche Gruppenversicherungsanbieter die Vorgaben des Datenschutzes.
Als Mitarbeiter/in ist man nicht gezwungen sich einer solchen Gruppenversicherung anzuschließen, wenn man mit den "Vertragsbedingungen" nicht einverstanden ist. Du hast keine Unterschrift geleistet, deshalb bist du raus. Was mich etwas wundert, gilt diese Gruppenversicherung nur für Krankenhaus oder auch für andere Leistungen, und wenn ja, kann man tatsächlich einzelne Gebiete ausschließen oder gilt das dann für die gesamte Versicherung ?.
Gruss
Czauderna
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Re: betriebliche Krankenversicherung - Datenschutz
Hallo Czauderna,
in der Police sind drei Tarife aufgeführt:
-betriebliche KV Krankenhaus
-betriebliche KV Zahnersatz
-betriebliche KV Zahnbehandlung
In meinem online account der Versicherung findet sich unter dem Menüpunkt Kommunikation ein Schreiben der Versicherung mit der Bezeichnung "Monierung" an meinen Arbeitgeber mit folgendem Text:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben für Paul Panther eine Absicherung bei Aufenthalt im Krankenhaus abgeschlossen.
Wir konnten den Versicherungsschutz noch nicht aktivieren. Uns liegt die erforderliche Erklärung "Einwilligung
in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtsentbindung" noch nicht unter
zeichnet vor.
Wir haben Paul Panther erinnert, die Unterlage an uns zurück zu schicken. Jedoch haben wir bis heute keine
Antwort erhalten.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Sprechen Sie Paul Panther an und unterstützen uns dabei, dass der Versicherungsschutz nicht beendet werden muss.
Geht uns die Erklärung nicht innerhalb der kommenden zwei Wochen zu, müssen wir den Versicherungsschutz
bei Aufenthalt im Krankenhaus aufheben."
Das Schreiben bezieht sich also nur auf den einen Tarif Aufenthalt im Krankenhaus.
Grundsätzlich frage ich mich warum nicht die Bescheinigung des Krankenhauses über den Aufenthalt im Krankenhaus ausreicht die ich auch für meinen Arbeitgeber bekommen habe?
Im Übrigen habe ich eh keine Wahlleistungen in Anspruch genommen, ich könnte allerdings aufgrund meines Verzichts auf Unterkunft im Einbett/Zweibettzimmer ein Krankenhaustagegeld bekommen...
in der Police sind drei Tarife aufgeführt:
-betriebliche KV Krankenhaus
-betriebliche KV Zahnersatz
-betriebliche KV Zahnbehandlung
In meinem online account der Versicherung findet sich unter dem Menüpunkt Kommunikation ein Schreiben der Versicherung mit der Bezeichnung "Monierung" an meinen Arbeitgeber mit folgendem Text:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben für Paul Panther eine Absicherung bei Aufenthalt im Krankenhaus abgeschlossen.
Wir konnten den Versicherungsschutz noch nicht aktivieren. Uns liegt die erforderliche Erklärung "Einwilligung
in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtsentbindung" noch nicht unter
zeichnet vor.
Wir haben Paul Panther erinnert, die Unterlage an uns zurück zu schicken. Jedoch haben wir bis heute keine
Antwort erhalten.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Sprechen Sie Paul Panther an und unterstützen uns dabei, dass der Versicherungsschutz nicht beendet werden muss.
Geht uns die Erklärung nicht innerhalb der kommenden zwei Wochen zu, müssen wir den Versicherungsschutz
bei Aufenthalt im Krankenhaus aufheben."
Das Schreiben bezieht sich also nur auf den einen Tarif Aufenthalt im Krankenhaus.
Grundsätzlich frage ich mich warum nicht die Bescheinigung des Krankenhauses über den Aufenthalt im Krankenhaus ausreicht die ich auch für meinen Arbeitgeber bekommen habe?
Im Übrigen habe ich eh keine Wahlleistungen in Anspruch genommen, ich könnte allerdings aufgrund meines Verzichts auf Unterkunft im Einbett/Zweibettzimmer ein Krankenhaustagegeld bekommen...
Re: betriebliche Krankenversicherung - Datenschutz
Hallo ,
vielen Dank für die ausführliche Antwort - ja, da bin ich dann auch am Ende meines Lateins, da müssen jetzt die PKV-Experten/innen ran. Sicher können die etwas dazu schreiben.
Mir fällt dazu nur ein - wenn du diese oder eine ähnliche (Zusatz)Versicherung selbst abgeschlossen hättest, müsstest du diese Unterschrift auch leisten, sonst käme der Vertrag mit dir direkt nicht zustande ?!
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die ausführliche Antwort - ja, da bin ich dann auch am Ende meines Lateins, da müssen jetzt die PKV-Experten/innen ran. Sicher können die etwas dazu schreiben.
Mir fällt dazu nur ein - wenn du diese oder eine ähnliche (Zusatz)Versicherung selbst abgeschlossen hättest, müsstest du diese Unterschrift auch leisten, sonst käme der Vertrag mit dir direkt nicht zustande ?!
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 11
- Registriert: 13.06.2023, 12:31
Re: betriebliche Krankenversicherung - Datenschutz
Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antworten und Beiträge hier in diesem Forum. Eigentlich wollte ich einen Scan der Datenschutzerklärung anhängen (für den Fall, dass sich jemand sowas mal anschauen möchte). Leider ist es nicht möglich (Datei zu groß).
In meinem Account wird die Versicherung, trotz dieser "Monierung" als aktiv geführt. Habe mal die Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt an die Versicherung geschickt. Mal sehen was passiert!?
Gruß
vielen Dank für deine Antworten und Beiträge hier in diesem Forum. Eigentlich wollte ich einen Scan der Datenschutzerklärung anhängen (für den Fall, dass sich jemand sowas mal anschauen möchte). Leider ist es nicht möglich (Datei zu groß).
In meinem Account wird die Versicherung, trotz dieser "Monierung" als aktiv geführt. Habe mal die Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt an die Versicherung geschickt. Mal sehen was passiert!?
Gruß