Hallo zusammen,
ich bin freiwillig gesetzliche versichert. Und habe für mich und die Kinder Zusatzversicherungen. Ich werde wahrscheinlich ab 1.12.2010 privat versichert sein, brauche dann also die Zusatzversicherungen nicht mehr.
Diese möchte ich jetzt aber nicht fristgemäß 3 Monate zum Jahresende kündigen, da ich noch nicht weißt, ob der Wechsel zur Privaten klappt. Denn wenn ich jetzt kündige, müßte ich bei der privaten Zusatzversicherung einen neuen Antrag stellen, mühsam, älteres Eintrittsalter, teurer ...
Wer kann mir besätigen, dass es ein unterjähriges Sonderkündigungsrecht bei privaten Zusatzversicherungen wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage gibt. Klingt doch eigentlich schlüssig, eine Zusatzversicherung macht nur Sinn, wenn auch eine gestztliche besteht. Fällt diese weg, fehlt die Grundlage für die private Zusatzversicherung.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Meinolf
außerordentliche Kündigung einer privaten Zusatzversicherung
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