Liebe KK-Mitarbeiter, ich brauch ernsthaft eure Hilfe, vielleicht habt ihr eine Lösung. Ich hab das Thema letztes Jahr angesprochen, da bekam ich nicht so wirklich einen Lösungsvorschlag und nun geht es wieder los. Ich brauch aber wirklich ernsthaft eure Hilfe.
Ich beantrage jedes Jahr so gegen Jahresende die Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr, d.h. ich zahle meine Zuzahlung bereits im Voraus, bekomme mein Kärtchen, dass ich von der Zuzahlung im Jahr (jetzt z.B. 2013) befreit bin und meistens ist auch alles schick. Als es noch die Praxisgebühr gab, wurde die dem Arzt immer erstattet, die Zuzahlungen für Medikamente auch immer. Da war immer alles gut. Nur bei den Leistungen für die Physiotherapeutin, da klappt das seit ungefähr 2 Jahren nicht mehr. Ich habe ja nun umzugsbedingt eine neue Physiotherapeutin seit 10/12 (andere Stadt, sogar anderes Bundesland) und wieder zahlt die KK meiner Physiotherapeutin meinen Zuzahlungsbetrag nicht mit der Begründung, ich sei nicht befreit.
Ich bekam heute einen Anruf meiner Physiotherapeutin, sie hätte die letzten beiden Abrechnungen meiner Rezepte von der KK zurückbekommen mit der Bemerkung, ich sei nicht von der Zuzahlung befreit. Was nicht stimmt. Ich habe seit 11/12 eine Zuzahlungsbefreiung für 2013. Ich bin definitiv befreit. Jetzt sollte ich die Zuzahlung leisten und mir das Geld von der KK wiederholen.
Also habe ich bei meiner KK (Barmer) angerufen und gesagt, dass das so nicht geht. Als Antwort bekam ich: Ich solle auf gar keinem Fall die Rechnung bezahlen, auf Grund meiner Befreiung (sie ist im PC vermerkt), würde man mir das dann nicht erstatten, dass soll die KG mit der KK ausmachen. Die will mir aber jetzt die Leistungen verweigern. Grund wäre, dass das Rezept noch aus dem alten Jahr stammt und ich ja jetzt erst eine Zuzahlungsbefreiung bekommen hätte. Nein, die liegt schon seit 11/12 vor. Da wusste die Dame auch nicht mehr weiter und meinte, dann hätte der Arzt das Kreuzchen vergessen. Nein, war auch gesetzt.
Was kann ich tun, damit die KK nicht meiner Physiotherapeutin weiterhin meine angebliche Selbstbeteiligung abzieht, trotz dass ich befreit bin? Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
Zuzahlungsaufforderung trotz Zuzahlungsbefreiung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 116
- Registriert: 19.03.2012, 14:56
Hallo,
also da läuft grundsätzlich etwas schief, nämlich von zwei Seiten - einmal von Seiten des verordnenden Arztes - der kann auf der Verordnung schon vermerken, dass eine Zugzahlungsbefreiung vorliegt und selbst wenn er dies nicht macht, wenn dem Behandler der Befreiungsausweis vorgelegt wird, kassiert er eben keine Zuzahlung. Auch die Auskunft der Kasse ist nicht nachvollziehbar - wie oft erlebe ich es in der Praxis, dass z.B. bei Menschen die im Pflegeheim sind und die Angehörigen die Befreiungsunterlagen haben, dass die Heime Zuzahlungen irrtümlich leisten für den Patienten - dann zahlen wir das selbstverständlich zurück, das ist überhaupt keine Frage. Oder wenn zwischen Antrag und Ausstellung des Befreiungsausweises Zuzahlungen anfallen, dann bekomnmt der Versicherte die natürlich zurück. Mein Rat - Kopie des Befreiungsausweises beim Behandler deponieren und auch beim Arzt - ein klärendes Gespräch führen und alle noch angefallen Zuzahlungsbelege an die Kasse senden und die Erstattung beantragen.
Besser als senden ist hingehen.
Gruss
Czauderna
also da läuft grundsätzlich etwas schief, nämlich von zwei Seiten - einmal von Seiten des verordnenden Arztes - der kann auf der Verordnung schon vermerken, dass eine Zugzahlungsbefreiung vorliegt und selbst wenn er dies nicht macht, wenn dem Behandler der Befreiungsausweis vorgelegt wird, kassiert er eben keine Zuzahlung. Auch die Auskunft der Kasse ist nicht nachvollziehbar - wie oft erlebe ich es in der Praxis, dass z.B. bei Menschen die im Pflegeheim sind und die Angehörigen die Befreiungsunterlagen haben, dass die Heime Zuzahlungen irrtümlich leisten für den Patienten - dann zahlen wir das selbstverständlich zurück, das ist überhaupt keine Frage. Oder wenn zwischen Antrag und Ausstellung des Befreiungsausweises Zuzahlungen anfallen, dann bekomnmt der Versicherte die natürlich zurück. Mein Rat - Kopie des Befreiungsausweises beim Behandler deponieren und auch beim Arzt - ein klärendes Gespräch führen und alle noch angefallen Zuzahlungsbelege an die Kasse senden und die Erstattung beantragen.
Besser als senden ist hingehen.
Gruss
Czauderna