Hallo,
ich habe schon oft von einem Zusatzbeitrag für Kinderlose gehört. Was bedeutet das und wer muss diesen Beitrag bezahlen?
Zusatzbeitrag
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte
Kinderlose Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen ab dem 01.01.2005 einen um 0,25 % höheren Beitrag zu Pflegeversicherung zahlen.
Diese Neuregelung resultiert aus einem Beschluss des Bundestages aus dem
Oktober 2004, der damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgesetzes umsetzte, nach der Eltern bei der Pflegeversicherung besser gestellt werden sollten als kinderlose Personen. Somit zahlen kinderlose Versicherte anstelle von 0,85 Prozent dadurch einen Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,1 Prozent von Ihrem Bruttoeinkommen.
Diese Neuregelung resultiert aus einem Beschluss des Bundestages aus dem
Oktober 2004, der damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgesetzes umsetzte, nach der Eltern bei der Pflegeversicherung besser gestellt werden sollten als kinderlose Personen. Somit zahlen kinderlose Versicherte anstelle von 0,85 Prozent dadurch einen Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,1 Prozent von Ihrem Bruttoeinkommen.