http://www.haufe.de/personal/newsDetail ... 9722618.07
Bei mehreren beitragspflichtigen Einkommen wird es schwierig
Haufe Online-Redaktion: Und wann wird es problematisch?
Alexander Gunkel: Schwierig wird es immer dann, wenn jemand mehrere beitragspflichtige Einkommen hat. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer zwei Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig hat oder wenn er neben seinem Arbeitsverdienst auch eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Der häufigste Fall, in dem zwei beitragspflichtige Einkommen zusammentreffen, ist der, dass ein ehemaliger Beschäftigter gleichzeitig eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente des Arbeitgebers bezieht. Hier muss gewährleistet sein, dass der Arbeitgeber, der die Betriebsrente zahlt, von der jeweiligen Krankenkasse darüber informiert wird, ob trotz der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sozialausgleich erforderlich ist und – wenn ja – ob der Sozialausgleich durch ihn oder durch die gesetzliche Rentenversicherung durchgeführt werden muss.
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Na dann darf man also bei jeder Renten-/ Gehaltsabrechnung prüfen, ob man nicht zu viel gezahlt hat?! Super!
Zusatzbeitrag Sozialausgleich - Problem mehrere Einkommen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
http://www.welt.de/die-welt/politik/art ... idrig.html
Dazu noch:
"Gutachter Ebsen interpretiert die Eckpunkte des Gesundheitsministers für seine Reform so, dass für die Berechnung des Sozialausgleichs nur das hauptsächliche Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Andere Einkommen, für die ebenfalls Kassenbeiträge gezahlt werden müssen, bleiben beim Sozialausgleich unberücksichtigt. Die Folgen werden im Gutachten am Fall eines Rentners beschrieben, der eine niedrige reguläre Rente und eine hohe Betriebsrente bekommt. Er qualifiziere sich eher für den Sozialausgleich als ein anderer Rentner, der als einziges Einkommen eine relativ hohe gesetzliche Rente hat. Das sei selbst dann der Fall, wenn der Rentner mit den Doppeleinkünften insgesamt mehr Einkommen hat, auf das er Kassenbeiträge zahlen muss.
"Bei einer solchen Gestaltung kämen Mitglieder mit höheren beitragspflichtigen Einnahmen ... leichter und eventuell umfangreicher in den Genuss des geplanten Sozialausgleichs als ... schwächer gestellte Mitglieder", heißt es in dem Gutachten. Es schließt mit dem Satz, dass für die von Rösler geplante Berechnungsart des sozialen Ausgleichs "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko besteht"."
Dazu noch:
"Gutachter Ebsen interpretiert die Eckpunkte des Gesundheitsministers für seine Reform so, dass für die Berechnung des Sozialausgleichs nur das hauptsächliche Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Andere Einkommen, für die ebenfalls Kassenbeiträge gezahlt werden müssen, bleiben beim Sozialausgleich unberücksichtigt. Die Folgen werden im Gutachten am Fall eines Rentners beschrieben, der eine niedrige reguläre Rente und eine hohe Betriebsrente bekommt. Er qualifiziere sich eher für den Sozialausgleich als ein anderer Rentner, der als einziges Einkommen eine relativ hohe gesetzliche Rente hat. Das sei selbst dann der Fall, wenn der Rentner mit den Doppeleinkünften insgesamt mehr Einkommen hat, auf das er Kassenbeiträge zahlen muss.
"Bei einer solchen Gestaltung kämen Mitglieder mit höheren beitragspflichtigen Einnahmen ... leichter und eventuell umfangreicher in den Genuss des geplanten Sozialausgleichs als ... schwächer gestellte Mitglieder", heißt es in dem Gutachten. Es schließt mit dem Satz, dass für die von Rösler geplante Berechnungsart des sozialen Ausgleichs "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko besteht"."