Guten Tag, ich bin neu hier im Forum und habe auch direkt eine Frage.
Also mal kurz zur Geschichte.
Mein Mann war in den letzten Jahren oft krank. Im letzten Jahr hatte (ich hoffe, diese ist soweit überstanden) eine Krebserkrankung Chrondrosarkom Schultergelenkprothese und Oberarmprothese. Wir mussten ja lt. KK eine Rente beantragen. Diese haben wir im Mai 2010 beantragt. Nun kam im Oktober 2010 die Bewilligung für die Erwerbsmindeurngsrente rückwirkend zum 1.5.2010.
Soweit ja gut. Die Krankenkasse (DAK) hatte meinen Mann in dieser Zeit von den Zuzahlungen pro Monat, also die 8,00 Euro befreit. Nun möchte sie den Betrag rückwirkend haben. Kann ich irgendwie nicht einsehen, ab Oktober 2010 wäre ja noch okay, aber wieso rückwirkend.
Man stelle sich mal vor, wir würden von 800 euro reden - was dann. Außerdem würde ich gerne wissen, wodurch sich die Kasse legitimiert, diesen Betrag rückwirkend zu fordern.
Denn man bedenke, dass Krankengeld war ja auch höher als die jetztige Rente und da dürfen die Kassen ja auch nichts rückwirkend fordern.
Weiß vielleicht jemand Bescheid.
Vielen Dank im voraus.
Zusatzbeitrag Frage hierzu
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Es stellt sich zunächst die Frage, ob weiterhin Krankengeld bezogen wurde. Ist dieses zu bejahen, bleibt Ihr Mann beitragsfrei und der Zusatzbeitrag ist nicht zu zahlen. Erst mit Einstellung des Krankengeldes, nachdem bekannt wurde, dass die Rente rückwirkend zugebilligt wurde, ist der Zusatzbeitrag zu zahlen. Wurde kein Krankengeld bezogen und es bestand eine versicherungspflichtige aber beitragsfreie Versicherung als Rentenantragssteller, ist der Beitrag rückwirkend zu zahlen. Von der Rente werden auch die Beiträge rückwirkend einbehalten.
Zusatzbeitrag
Zunächst einmal vielen Dank für die erste Antwort.
Mein Mann hat die ganze Zeit Krankengeld erhalten. Da die KK ja Krankengeld bis zum 20.09.2010 gezahlt hat, der Bescheid der RV kam wie gesagt im Oktober, rechnet die RV mit uns privat vom 20.9.2010 bis Ende Oktober (hier erstmalig Zahlung der Rente also für 20.9. bis 30.09. und dann ab Ende Oktober die normale Rente.
Den Rest der erworbenen Antwartschaften - die Rentenkasse rechnet ja
rückwirkend bewilligte Rente von Mai (also Antragstellung) wird der Kasse
gutgeschrieben.
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, zahle ich auch erst ab Oktober die 8,00 Euro (oder besser ab September).
Hoffe, habe mich deutlich genug ausgedrückt.
Bis dahin und liebe Grüsse hundtroy
Mein Mann hat die ganze Zeit Krankengeld erhalten. Da die KK ja Krankengeld bis zum 20.09.2010 gezahlt hat, der Bescheid der RV kam wie gesagt im Oktober, rechnet die RV mit uns privat vom 20.9.2010 bis Ende Oktober (hier erstmalig Zahlung der Rente also für 20.9. bis 30.09. und dann ab Ende Oktober die normale Rente.
Den Rest der erworbenen Antwartschaften - die Rentenkasse rechnet ja
rückwirkend bewilligte Rente von Mai (also Antragstellung) wird der Kasse
gutgeschrieben.
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, zahle ich auch erst ab Oktober die 8,00 Euro (oder besser ab September).
Hoffe, habe mich deutlich genug ausgedrückt.
Bis dahin und liebe Grüsse hundtroy