Zusatzbeitrag Erhöhung?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Bully
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Beitrag von Bully » 02.09.2015, 11:42

Kassendino hat geschrieben:also das Thema Verwaltungskosten und ihre Relevanz für die Beitragssatzentwicklung ist einigermaßen ausgelutscht, meine ich; sprich, es gibt eine Relevanz - greifen wir mal hoch und sagen, zwischen 0,1 und 0,2%, einmalig - - aber sie rettet uns nicht.
Hallo Kassendino

ausgelutscht mmmmhhhhh

zugegeben die Studie von A.T. Kearney ist ein wenig älter

was hat sich denn seitdem verändert ?????

Oder stimmt diese unabhängige und eigenfinanzierte Studie NICHT ????

beleg es doch mal mit Zahlen, aus Deiner persönlichen Datenbank,
mit Quellenangabe

http://www.atkearney.de/de/health/news- ... verwaltung


Darüber hinaus kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass 68 Prozent der gesamten Verwaltungskosten bzw. 27,5 Milliarden Euro durch die GKV verursacht werden. Das entspricht einem tatsächlichen Verwaltungsaufwand von 15,6 Prozent bezogen auf die 176 Milliarden Euro Gesamtausgaben. Dieser Verwaltungskostenanteil ist um den Faktor 2,9 größer als die von der GKV offiziell berichteten Verwaltungskosten von 5,4 Prozent bzw. 9,5 Milliarden Euro

Ein Beitragssatz von 14,2 Prozent oder weniger ist möglich

Nach Selbsteinschätzung der befragten Leistungserbringer kann mindestens die Hälfte der von der GKV verursachten Verwaltungsaufwände und –kosten durch die Reduktion der Komplexität der Prozesse, Systeme und Regelungen eingespart werden. Konkret beziffern die Autoren das Einsparpotenzial für 2010 auf mindestens 13 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass von jedem Euro Beitragszahlung 8 Cent eingespart werden können. „Der Beitragssatz von 15,5 Prozent ließe sich auf mindestens 14,2 Prozent senken“, so Scheel.

Vor diesem Hintergrund ist es sehr interessant, dass die Kassen im ersten Quartal 2014 einen angeblichen Verlust von 200 Mio Euro beklagen, infolge dessen es zu einer Erhebung von Zusatzbeiträgen ab 2015 kommen soll.

ist auch mal lesenswert,

http://www.hausärztemangel.info/geldver ... er-kassen/
Gruß Bully

vlac
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Beitrag von vlac » 02.09.2015, 14:38

Hallo,

@Bully: Die von Dir angesprochene Ausarbeitung von A.T. Kearney ist ausgesprochen wichtig, weil sie einst ein großes Medienecho hervor gerufen hatte, und damals den weiteren öffentlichen Diskurs über das Thema Verwaltungskosten definiert hat. Im öffentlichen Bewusstsein hat sich seit damals, 2011, die Ansicht weit verbreitet, dass die Verwaltungskosten die Wurzel allen Übels sind: Weniger Verwaltung wird mit großen Einsparungen gleich gesetzt, was dann im Ergebnis die Ansicht geprägt hat, dass von den hohen Beiträgen bis zu langen Wartezeiten auf Termine und Einschränkungen bei bestimmten Leistungen alles mit den Verwaltungskosten zu tun hat.

Es gibt allerdings eine Reihe von Problemen mit der A.T. Kearney-Studie. Das Größte ist: Wir wissen bis heute nicht, wer die Erhebung in Auftrag gegeben hat, und wer sie finanziert hat. Vor dem Hintergrund, dass A.T. Kearney auch Unternehmen der Pharmabranche berät, kann man daran Zweifeln, dass die Ausarbeitung wirklich unabhängig erfolgt ist.

Darüber hinaus ist es auch so, dass die Methodik Fragen aufwirft: Es wurden Leistungserbringer angeschrieben, und um eine Einschätzung ihres Verwaltungsaufwandes gebeten. Dabei ist es zunächst einmal so, dass auf solche Schreiben vor allem jene antworten, die sich besonders angesprochen fühlen, und das sind dann in solchen Zusammenhängen tendenziell eher diejenigen, die dem Thema gegenüber negativ eingestellt sind. Es besteht also die reelle Gefahr, dass Dinge vermischt werden, die nicht zusammen gehören, und überdies auch noch Verwaltungsaufwände zu hoch angesetzt werden.

Man muss also, so lange die Autoren der Studie die Zuverlässigkeit der Datenlage nicht nachvollziehbar machen, sprich die Rohdaten offenlegen, unterstellen, dass die Ergebnisse zweifelhaft sind.

So lässt sich beispielsweise an Hand der Fragen, die den Leistungserbringern einst gestellt wurden, vermuten, dass zwar zwischen GKV-verursachten und intern beim Leistungserbringer verursachten Verwaltungsaufwänden unterschieden wurde, aber keine Differenzierung zwischen den einzelnen Verwaltungsaufgaben in den beiden Bereichen stattfand. Die Dokumentation von Behandlung und Verordnungen scheint ebenso in den GKV-verursachten Verwaltungaufwand eingeflossen zu sein, wie der Aufwand der Abrechnung.

Zwischen beidem gibt es aber erhebliche Unterschiede: Behandlungen und Verordnungen müssen dokumentiert werden, um sie für Außenstehende, aber auch sich selbst, nachvollziehbar zu machen: Wer kann sich schon die Behandlung von jedem einzelnen Patienten merken?

Darüber hinaus: Leistungserbringer werden in Deutschland weitgehend pauschal vergütet; Verwaltungsaufwand wird nicht extra bezahlt. Einfachere Abrechnungsmodalitäten und weniger Regelungen würden sicherlich in den Praxen selbst Kapazitäten frei setzen. Aber um das in die in Deinem Zitat genannten acht Cent pro Beitragseuro zu übersetzen, müsste man an die Vergütungen der Leistungserbringer heran gehen, was aber definitiv nicht ohne erheblichen Widerstand machbar wäre. Steuerbar wären höchstens die Aufwände bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Wie hoch das Einsparpotential dort ist, wird aber nicht aufgeschlüsselt.

Arbeiten wie diese bieten für Versicherte wie Leistungserbringer einen einfachen Ausweg an: eine Lösung für gravierende Probleme, ohne dass man bei sich selbst ansetzen muss.

Kassendino
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Beitrag von Kassendino » 02.09.2015, 21:10

Der Stellungnahme von vlac ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Die Studie ist aus den von ihm angeführten Gründen eine aufgeblasene Stimmungsmache zugunsten der Leistungserbringer.
Um es mal zuzuspitzen: aus Sicht der Krankenhäuser ist es schon überflüssiger Verwaltungsaufwand, die Patientendaten während der Behandlung zu dokumentieren. Kein Scherz!
Und zur eGK: ein unsägliches Thema. Die eGK wird hauptsächlich von den Leistungserbringern bis aufs Messer bekämpft, weil nämlich grade durch die per eGK möglichen Prozesse - z.B. Entlassmanagement Krankenhaus, elektronisches Rezept, Arztbrief - Wirtschaftlichkeitsreserven hzu erschließen sind. Aber auch eine nie gekannte Transparenz ermöglicht würde. Nicht nur der "gläserne Patient", auch der "gläserne Leistungserbringer" ist ein Schreckensbild.

Ach, ich könnt mich schon wieder aufregen .. ;-)

Aber keine Sorge, da wird sich mittelfristig nicht viel ändern. Das System ist zu starr und die unterschiedlichen Interessengruppen (einschließlich Krankenversicherungen, ich will keinen auf "einäugig" machen) zu stark.

Mein Rat ist: bleibt gesund!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.09.2015, 22:52

Hallo,
übrigens kann man bei fast allen Krankenkassen den Geschäftsbericht mit den wichtigsten Zahlen und Daten auf deren Web-Seite einsehen.
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 03.09.2015, 09:22

Haushaltssanierung: Bund beleiht Beitragszahler bis 2034

Ursprünglich war der Bundeszuschuss gesetzlich bei 14 Milliarden Euro festgeschrieben. Zur Sanierung des Bundeshaushaltes wurde der Zuschuss in den Jahren 2013 bis 2015 dann um insgesamt 8,5 Milliarden gekürzt. Aufgrund der über einen hohen Beitragssatz im Gesundheitsfonds angehäuften Milliardenrücklagen hielten Union und SPD dies für opportun. Sobald die aktuell erneut ins Defizit gerutschte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf die Rücklagen im Fonds angewiesen ist, wird sich der milliardenschwere Fehlbetrag beim Beitragszahler jedoch bemerkbar machen - über höhere Zusatzbeiträge. Erst ab 2017 will der Bund den Zuschuss auf dann 14,5 Milliarden anheben. Die entnommenen Finanzmittel wären somit erst im Jahr 2034 zurückgezahlt. Hinzu kommt, dass sich die Höhe des Bundeszuschuss in der Vergangenheit eher an der aktuellen Haushaltslage des Bundes als an gemachten Zusagen orientiert hat. Es darf also bezweifelt werden, ob sich eine neue Bundesregierung ab 2017 an die aktuellen Pläne gebunden fühlt.
http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... 30926.html :cry:

Bully
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Beitrag von Bully » 03.09.2015, 10:16

Kassendino hat geschrieben:Der Stellungnahme von vlac ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Die Studie ist aus den von ihm angeführten Gründen eine aufgeblasene Stimmungsmache zugunsten der Leistungserbringer.
ja, für seine ausführlichen Stellungnahmen hier im Forum ist er bekannt,
und weil er sich immer diese Mühe macht, schätze ich Ihn sehr, seine Aussagen werden auch meine persönliche Meinungsbildung mit beeinflussen.

allerdings diese auch,

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... art-werden


Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen wies die Kritik zurück. Der „Pauschalvorwurf von zu viel Bürokratie“ gehe an der Realität vorbei, sagte GKV-Sprecher Florian Lanz der. Die Dokumentation von Behandlungen und Arzneimittelverordnungen sei für eine gute medizinische Behandlung notwendig: „Wenn wir in Deutschland Menschen genauso am Fließband behandeln würden wie die Industrie Autos baut, könnten wir die Kosten für bürokratische Abläufe im Gesundheitswesen sicherlich auf Industrieniveau drücken – aber wer möchte so automatisiert behandelt werden?“

De gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, kritisierte dagegen, insbesondere die Dokumentationspflichten und das komplizierte ärztliche Abrechnungssystem führten zu hohen, unnötigen Ausgaben. Die Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte habe sich auf diesem Gebiet nicht bewährt.

Die Beteiligung von 140 Krankenkassen und 15 Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Maßgabe von 16 Krankenhausgesetzen der Länder habe zu einer nicht mehr handhabbaren Vertrags- und Regelungsdichte geführt. Zudem sei das System von gegenseitigem Misstrauen der Akteure geprägt, das man durch überbordende Dokumentationspflichten zu kompensieren suche.

„Wir haben uns zu lange von der Selbstverwaltung auf der Nase rumtanzen lassen, anstatt den Bürokratieknoten zu durchschlagen”, sagte Lauterbach. Dies könne aber durch die Einführung einer Bürgerversicherung mit einem einheitlichen ärztlichen Abrechnungssystem in Euro und Cent sowie geringeren Dokumentationspflichten nachgehlt werden. Auf diese Weise könnten jährlich Milliarden Euro eingespart werden.

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte das Ausmaß an Bürokratie: „Von den Milliarden, die für den Kontroll- und Bürokratisierungsaufwand im Gesundheitswesen verschleudert werden, haben die Schwerkranken und Pflegebedürftigen nichts“, erklärte der geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch in Berlin.

Dokumentationen, die 40 Prozent der Arbeitszeit der Gesundheitsberufe verschlängen, führten nicht zu mehr Qualität beim Patienten, beklagte Brysch. Diese müsse vielmehr in „alltagspraktischen Tests“ gemessen und verglichen werden. „So etwas gibt es jedoch im Gesundheitswesen nicht. Stattdessen werden 26 Milliarden Euro der gesetzlich Versicherten für ein Bürokratisierungsmonster verbrannt.“ © dapd/afp/aerzteblatt.de
Kassendino hat geschrieben: Um es mal zuzuspitzen: aus Sicht der Krankenhäuser ist es schon überflüssiger Verwaltungsaufwand, die Patientendaten während der Behandlung zu dokumentieren. Kein Scherz!
AHA :)
über überflüssigen Verwaltungsaufwand, der durch Krankenkassen verursacht wird, können wir uns gerne unterhalten.

Kassendino hat geschrieben: Nicht nur der "gläserne Patient", auch der "gläserne Leistungserbringer" ist ein Schreckensbild.
warum Schreckensbild, der gläserne Patient
alleine die Vorstellung, mit einem Polytrauma in einer Klinik eingeliefert zu werden, dürfte ausreichen dieses Schreckensbild zu nehmen.

was ich mir allerdings wünschen würde, ist die gläserne Krankenkasse

das würde die Arbeitsauffassung EINIGER Ma. erheblich beeinflussen.
Kassendino hat geschrieben: Ach, ich könnt mich schon wieder aufregen .. ;-)
ach, aus dem Alter sind wir doch raus, ODER

wenn ich an §197a SGB V und §47a SGB XI. denke, und wie damit umgegangen wird bei Fehlverhalten der KK-Ma im eigenen Hause,
jo, das nehme ich zur Kenntnis, aber rege mich darüber nicht auf
Kassendino hat geschrieben: Aber keine Sorge, da wird sich mittelfristig nicht viel ändern. Das System ist zu starr und die unterschiedlichen Interessengruppen (einschließlich Krankenversicherungen, ich will keinen auf "einäugig" machen) zu stark.
das befürchte ich auch,
Kassendino hat geschrieben: Mein Rat ist: bleibt gesund!
das wünsche ich auch allen, und erhaltet Eure "Lebensqualität im Alter"

Gruß Bully

Kassendino
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@bully

Beitrag von Kassendino » 03.09.2015, 16:02

also, simmer wieder gut? ;.)

aber trotzdem, bitte verrate es: ich bin (leitender) Mitarbeiter einer KK, das merkt man natürlich, in welcher Branche arbeitest du?

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.09.2015, 13:52

Dokumentieren müssten die Ärzte auch dann, wenn sie nicht zu Kassenlasten abrechnen: https://www.das.de/de/rechtsportal/pati ... licht.aspx . Aber es ist ja bei Diskussionen immer einfacher, den Kassen mit ihren Glaspalästen und überteuerten Vorständen die Schuld zuzuschieben, als tatsächlich zu schauen, wo Probleme sind. Auch hat sich seit dem Artikel im Ärzteblatt von 2012 einiges getan, um die Abrechnung zu vereinfachen. Sie wurde überwiegend auf Pauschalen umgestellt.

Und wie Karl Lauterbauch dazu kommt, dass eine Bürgerversicherung erforderlich ist, um den "Bürokratieknoten" zu durchschlagen, ist mir schleierhaft. Das ist in meinen Augen eine typische Nebelkerze, um von der eigenen Verantwortung in Regierung und GroKo abzulenken und anderen die Schuld zuzuschieben.

Bully
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Beitrag von Bully » 04.09.2015, 14:54

Hallo,

@ Kassendino, bei mir ist alles juuut, ich habe in meinem ganzen Leben noch nie jemanden nach dem Mund geredet, und wollte auch in meinem Alter jetzt damit nicht anfangen, meine Meinung möchte ich mir noch immer selber bilden, sollte ich mit dieser falsch liegen,lass ich mich auch vom Gegenteil überzeugen.

@ GKV, ich sprach von einem überflüssigen Verwaltungsaufwand, der zweifelsohne vorhanden ist,
und nicht von Glaspalästen und überteuerten Vorständen.

aber ein Wort zu Vorständen,

https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve ... 3-mio-euro

Die Sozialversicherungsträger erhalten für ihren Aufwand beim Einzug der Sozialversicherungsbeiträge eine pauschale Vergütung von derzeit 863 Mio. Euro pro Jahr. Einen großen Teil davon erhalten die Krankenkassen. Sie nehmen beim Beitragseinzug die meisten Aufgaben wahr. Welche Kosten ihnen dabei tatsächlich entstehen, können sie allerdings nicht belegen. Sie führen für den Beitragseinzug überwiegend keine Kosten- und Leistungsrechnung durch.

Die Sozialversicherungsträger haben inzwischen die Absicht erklärt, bis Ende 2016 eine neue Vereinbarung abzuschließen.


hier wird immer von Wirtschaftlichkeit gesprochen, und dann ist man NICHT in der Lage tatsächlich entstande Kosten nachzuweisen,

da kommt dann schon die Frage auf, wie die Kassen ihre Verwaltungsausgaben, die Sie ja auch veröffentlichen ,berrechnen ohne die tatsächlich entstanden Kosten für den Beitragseinzug zu kennen.


selbst bei einer trägen Verwaltung, ist es nicht akzeptabel das erst in 2016 die Absicht besteht, eine neue Vereinbarung abzuschließen.

wohlgemerkt nur die Absicht, ob es passiert, mit genau belegbaren Zahlen, muss abgewartet werden.

2 Jahre für die Offenlegung dieser Zahlen, na, da kommt schon der Verdacht auf, das zu hohe Beträge für die Leistung eingestrichen werden.

darum sollten meiner Meinung nach, diese Gelder, bis zur Bekanntgabe der tatsächlichen Kosten eingefroren werden.

Gruß Bully


Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 04.09.2015, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.

Kassendino
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Beitrag von Kassendino » 04.09.2015, 18:19

welche Branche?

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Beitrag von klimm1218 » 04.09.2015, 20:29

Dass die Kassen die Kosten fuer den Beitragseinzug nicht beziffern koennen sollen, hoere ich zum ersten Mal. Ich bin mir sicher die koennen dass. Falls das tatsächlich nicht der Fall sein sollte, stimmt wohl Was mit dem Controlling nicht. Und der ganze Beitragseinzug ist ja voellig ineffizient.
Da muessen Arbeitgeber mit X Kassen abrechnen, obwohl die die ein gezogenen Beitrage an die SV Traeger und den Fonds weiterleiten. Die Idee von Ulla, eine zentrale Einzige stelle einzurichten Bleibt richtig, sie haette das damals durchziehen sollen.

Wobei Bully, die Verwaltungskosten nicht der springende Punkt Ist.
Es gab vor Jahren eine Untersuchung der DAK wonach der Beitragssatz lediglich um 0,6./. sinken wuerde, wenn keine Verwaltungskosten anfallen wuerden. Aber dann wird keine einzige Arzt oder Krankenhausrechnung mehr bezahlt, weil ja keiner da Ist, um das zu bearbeiten.

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.09.2015, 21:04

Es wird moniert, dass die Kassen keine gesonderte Kosten- und Leistungsrechnung für den Beitragsbereich im Bezug auf die Arbeiten für andere SV-Träger durchführen und deshalb die Kosten, die ihnen für den Einzug der Fremdbeiträge entstehen, nicht beziffern können.

Das glaube ich sofort. Auch bei uns wird nicht erfasst, ob ich nun etwas bearbeite, das die Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung betrifft. Selbst dann, wenn die Struktur der Kasse im Beitragsbereich nach Firmen- und Einzelzahlern unterscheidet, wird nicht differenziert, ob ich nun etwas für alle vier Sozialversicherungszweige (Standardfall), nur Fremdversicherungsträger (PKV-versicherte Arbeitnehmer) oder ganz was anderes (z. B. die angestellte Apothekerin mit Mitgliedschaft im Apothekerversorgungswerk, wahlweise bei der eigenen Kasse krankenversichert oder PKV) bearbeite. Der Mitarbeiter an der Telefon-Hotline gibt Arbeitgebern ebenfalls Auskünfte, ohne nachzufragen, um welchen Teil der Sozialversicherung es sich denn nun handelt und wie derjenige, um den es geht, eigentlich versichert ist. Usw., usf.

Möchte ich das genau aufschlüsseln, muss jeder Mitarbeiter genau erfassen, wenn er etwas für einen anderen SV-Träger bearbeitet. Was wieder zu mehr Bürokratie führt. Ohne Zusatzbürokratie ist das nur als Schätzung möglich.

Dass es keine Kosten- und Leistungsrechnung für diesen speziellen Fall gibt, bedeutet allerdings nicht, dass es bei den Kassen keine Kosten- und Leistungsrechnung insgesamt gibt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.09.2015, 11:42

Hallo,
da kann ich Gernekrankenversichert nur zustimmen - es wurde auch bei uns noch nie unterschieden ob wir gegenüber dem Kunden (Versicherten) nun in Sachen Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung oder Pflegeversicherung tätig sind oder nur für den Bereich Krankenversicherung,
sowohl im Leistungsbereich aber auch was Versicherung und Beitrag betrifft.
Ich glaube auch, dass dies auch nicht errechenbar ist - man kann es nur schätzen.
Gruss
Czauderna

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Beitrag von klimm1218 » 05.09.2015, 14:34

Das hatte ich nicht bedacht, da gebe ich Euch Recht.

Ich wuerde dann einfach die Gesamtkosten ins Verhaeltnis zu den Beitragssetzen setzen. Aber ich nehme an, so aehnlich wird es bereits gemacht.

Ich kann die Beteiligten Sozialversicherungstraeger aber a
auch verstehen. Wenn eine Kasse durch interne Umgestaltung im Beitragseinzug ein erhebliches Einsparpotential erzielt hat waere es ja nur angemessen die andern Zweige daran zu beteiligen.

Im uebrigen bleibt das Problem fuer die Kassen, wenn die keinen konkreten Zahlen vorlegen, koennen die anderen Traeger den Bedarf immer kleinrechnen.

Bully
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Beitrag von Bully » 06.09.2015, 16:50

Ohne Zusatzbürokratie ist das nur als Schätzung möglich.
Hallo,

ich will auch gar nicht auf diesen Punkt herumreiten,
hier müssen keine Schätzungen erfolgen, genaue Leistungsnachweise wären auch ohne Zusatzbürokratie möglich, durch Personalüberhänge.

ein abschließendes Wort über Zusatzbürokratie,

http://www.eservice-drv.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_52R6.1

R6.1 Verrechnungsersuchen der Krankenkassen

Für Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gilt § 52 SGB I mit der Besonderheit, dass sie nicht nur um eine Verrechnung geschuldeter Krankenversicherungsbeiträge, sondern in ihrer Eigenschaft als Beitragseinzugsstellen auch um eine Verrechnung geschuldeter Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ersuchen können.
In derartigen Fällen ist es nicht erforderlich, dass eine (besondere) Ermächtigung des zuständigen Rentenversicherungsträgers bzw. der Bundesagentur für Arbeit eingeholt und die Entscheidung über die Verrechnung bis dahin zurückgestellt wird (vgl. Besprechung der Spitzenverbände am 24., 25. und 26.03.1976, TOP 4).
Verschiedentlich sind Krankenkassen dazu übergegangen, mit der Erteilung von Verrechnungsersuchen und deren Durchführung Dritte zu beauftragen (§ 197b SGB V). Bisher haben die Krankenkassen die itsc GmbH und die AFS GmbH mit der Wahrnehmung derartiger Aufgaben bevollmächtigt. Die Ausgestaltungen der Vertragsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und der itsc GmbH bzw. der AFS GmbH ist jedoch unklar. Verrechnungsersuchen können wirksam nur von einem Sozialleistungsträger gestellt werden. Ob und inwieweit derartige Rechte auf Dritte übertragen werden können, ist nicht abschließend geklärt. Daher haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, bis auf Weiteres Vormerkungs- und Verrechnungsersuchen der itsc GmbH und der AFS GmbH abzulehnen. Wurden Verrechnungsersuchen bereits vorgemerkt oder erfüllt, ist die zuständige Krankenkasse aufzufordern, eine wirksame Ermächtigung zu erklären, selbst wenn diese nur deklaratorischer Natur sein sollte und zu bestätigen, dass den Zahlungen an die itsc GmbH/AFS GmbH schuldbefreiende Wirkung zukommt [>>](ISRV:NI:AGFAVR 3/2010 2).
Bittet die Krankenkasse um Verrechnung einer Forderung wegen nicht geleisteter "Zuzahlungen" (z. B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes) ist eine Verrechnung nur in Verbindung mit § 51 Abs. 1 SGB I möglich >>(SGB I § 51 R4.2.1).


und wieviele Kassen, Anteile der itsc Gmbh halten, ist doch allgemein bekannt. :)

eines muss man sich doch als Versicherter vor Augen halten,

jeder der mit diesem System Geld verdient, oder viele die in diesem System, Ihr Geld verdienen, hat / haben doch kein Interesse daran, das gravierende kostensenkende Maßnahmen greifen.


Gruß Bully

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