Zusatzbeitrag bei Krankenkassen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 446
- Registriert: 11.09.2006, 12:07
Zusatzbeitrag bei Krankenkassen
Zum 01.07.2009 wurde ja angekündigt, dass 16 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Mich würde mal interessieren wie viel Prozent dann die Krankenkasse wechseln würden. Daher mal eine kurze Umfrage.
Hallo zusammen,
wenn zum 01.07.2009 einige Kassen einen Zusatzbeiträg erheben möchten, müssten sie dieses nicht schon jetzt ankündigen. Hintergrund ist doch, dass man die Möglichkeit haben muss zu kündigen ohne den Beitrag zu zahlen. Oder bin ich falsch informiert?
Um welche Kassen handelt es sich denn?
wenn zum 01.07.2009 einige Kassen einen Zusatzbeiträg erheben möchten, müssten sie dieses nicht schon jetzt ankündigen. Hintergrund ist doch, dass man die Möglichkeit haben muss zu kündigen ohne den Beitrag zu zahlen. Oder bin ich falsch informiert?
Um welche Kassen handelt es sich denn?
-
- Beiträge: 446
- Registriert: 11.09.2006, 12:07
Zusatzbeitrag
ich würde auch davon ausgehen, dass die Krankenkassen, welche zum 01.07.2009 einen Zusatzbeitrag erheben müssen dies noch im Mai bekannt geben müßten, oder liege ich da falsch?
Ankündigung Zusatzbeitrag
§ 175 SGB V
(4) Versicherungspflichtige und Versicherungs-berechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben ..................................Erhebt die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie ihren Zusatzbeitrag oder verringert sie ihre Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden. Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nach Satz 6 gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum. Die Sätze 1 und 4 gelten nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungs-berechtigten erfolgt, weil die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt sind, Satz 1 gilt nicht, wenn die Kündigung erfolgt, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch eine Person, die am 2. Februar 2007 oder später erfolgt, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen.
(4) Versicherungspflichtige und Versicherungs-berechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben ..................................Erhebt die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie ihren Zusatzbeitrag oder verringert sie ihre Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden. Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nach Satz 6 gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum. Die Sätze 1 und 4 gelten nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungs-berechtigten erfolgt, weil die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt sind, Satz 1 gilt nicht, wenn die Kündigung erfolgt, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch eine Person, die am 2. Februar 2007 oder später erfolgt, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen.
Fälligkeit Zusatzbeitrag
Wann wäre denn die Fälligkeit für den Zusatzbeitrag? der 15. des laufenden Monats?
Ist ja momentan ganz schön ruhig geworden bzgl. Zusatzbeitrag und mitlerweile spricht ja auch keiner mehr von 16 Krankenkassen, welche einen erheben müssen.
Ist ja schon merkwürdig, sonst sickert doch immer irgendwas durch.
Ist ja momentan ganz schön ruhig geworden bzgl. Zusatzbeitrag und mitlerweile spricht ja auch keiner mehr von 16 Krankenkassen, welche einen erheben müssen.
Ist ja schon merkwürdig, sonst sickert doch immer irgendwas durch.
Der Clou ist hier die "unsichere" Formulierung im Gesetz.
Eine Information muss 1 Monat vor Fälligkeit sichergestellt sein.
Somit kann die Fälligkeit nicht mehr am 01.07.2009 gegeben sein, da die Frist für einen Monat vorher abgelaufen ist.
Man redet aber nur von Fälligkeit!!! Quasi bedeutet das, das Krankenkasse X am 30.10.2009 Ihre Mitglieder informiert, das ein Zusatzbeitrag am 01.12.2009 fällig ist.
ABER: Die Höhe des Zusatzbeitrages ist variabel, er kann z.B. 5 Euro monatlich betragen. Kasse X fordert also ab März einen Zusatzbeitrag für 9 Monate a 5 Euro = 45 Euro Gesamtforderung des Zusatzbeitrages pro Mitglied zum 01.12.09
Zumindest verstehe ich die Regelung so!
Eine Information muss 1 Monat vor Fälligkeit sichergestellt sein.
Somit kann die Fälligkeit nicht mehr am 01.07.2009 gegeben sein, da die Frist für einen Monat vorher abgelaufen ist.
Man redet aber nur von Fälligkeit!!! Quasi bedeutet das, das Krankenkasse X am 30.10.2009 Ihre Mitglieder informiert, das ein Zusatzbeitrag am 01.12.2009 fällig ist.
ABER: Die Höhe des Zusatzbeitrages ist variabel, er kann z.B. 5 Euro monatlich betragen. Kasse X fordert also ab März einen Zusatzbeitrag für 9 Monate a 5 Euro = 45 Euro Gesamtforderung des Zusatzbeitrages pro Mitglied zum 01.12.09
Zumindest verstehe ich die Regelung so!
Ich schätze mal, das der Zusatzbeitrag wie bei der FM am 15. des Folgemonats fällig wird. Würde bedeuten, die Kassen müssten bis spätestens 15.07. ihre Mitglieder informieren.
Ist aber nur ne Vermutung mit dem Fälligkeitstag, wissen tu ichs nicht.
Ist aber nur ne Vermutung mit dem Fälligkeitstag, wissen tu ichs nicht.
Zuletzt geändert von berkas am 04.06.2009, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
Übersichtstabelle Stiftung Warentest
Es gibt eine kostenlos abrufbare Übersichtstabelle der Stiftung Warentest, die offensichtlich monatlich aktualisiert wird, s. pdf-Link in (http://www.test.de/themen/versicherung- ... 1/1132251/)
Dort sind u.a. Zusatzbeiträge und Prämienerstattungen aufgeführt.
Dort sind u.a. Zusatzbeiträge und Prämienerstattungen aufgeführt.
-
- Beiträge: 446
- Registriert: 11.09.2006, 12:07
Zusatzbeitrag
Naja, so innovativ ist die Liste ja nun auch nicht. So was gibt es ja öfters im Netz, z.B. unter
http://www.1a-krankenkassen.de/krankenk ... ettung.php
http://www.krankenkasseninfo.de/zusatzb ... kassen.php
http://www.krankenkassensuche.de/gesetzlich.php
http://www.1a-krankenkassen.de/krankenk ... ettung.php
http://www.krankenkasseninfo.de/zusatzb ... kassen.php
http://www.krankenkassensuche.de/gesetzlich.php
Zusatzbeitrag - ganz knapp vorbei....
Tja bis jetzt hat sich trotz der Ankündigung des BVA keine Kasse angekündigt zum 01.07.09 einen Zusatzbeitrag verlangen zu müssen.
Wie knapp manch eine Kasse aber daran vorbei schrammt und mit was für Mitteln dies unter allen Umständen verhindert wird erfähr man nach Außen hin selten. Doch dank einer Gewerkschaft- erhält man etwas Einblick:
------------------------------------------------------------------------------------------------------
gewerkschaft-der-sozialversicherung.de/willkommen2/gds_aktuelles/index.html?tx_ttnews[tt_news]=1333&tx_ttnews[backPid]=130&cHash=fcf5d64260
BKK für Heilberufe: Mehr Arbeit, aber auch mehr Geld
10-06-09 16:13
Am 3. Juni 2009 fand eine kurzfristig anberaumte Verhandlungsrunde zwischen der GdS und der BKK für Heilberufe statt. Grund für die Einladung war die zugespitzte finanzielle Lage der BKK, die sich aus der aktuell mitgeteilten Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds ergibt.
Durch diese Zuweisung entsteht nach Aussage der Vertreter der BKK eine Finanzlücke für das Haushaltsjahr 2009, die ohne die Auflösung der in der Vergangenheit gebildeten Rückstellungen noch deutlich größer wäre. Aufgrund dieser Situation bestehe die Gefahr, dass die BKK für Heilberufe noch im Jahr 2009 einen Zusatzbeitrag erheben muss, was wiederum zu einem drastischen Mitgliederverlust führen und die Zukunft der Kasse stark gefährden würde.
Um dies unter allen Umständen zu verhindern, erläuterten die Vertreter der BKK für Heilberufe, eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen zu müssen, angefangen mit einer verstärkten Kostensteuerung im Leistungsbereich, dem verstärkten Bemühen um die Vermietung von Räumlichkeiten in der Schiessstraße, der Streichung von geplanten Projekten und Weiterbildungsmaßnahmen und einer Neukonzeption in der Mitgliedergewinnung über eine verstärkte Kooperation mit einer Firma, die im Bereich der Abrechnungsdienstleistung der Leistungserbringer Ergo- und Physiotherapie stark präsent ist.
Auf der Personalkostenseite sollten verstärkt Aufgaben für die pronova BKK von Beschäftigten der BKK für Heilberufe übernommen werden. Die daraus resultierende Erstattung dieser Personalkosten durch die pronova BKK sei ein notwendiger Baustein zur Verhinderung des Zusatzbeitrages. Hierzu forderte die BKK für Heilberufe eine dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich.
Diese Forderung lehnte die GdS ab. Zum einen sei nicht plausibel, dass zur Vermeidung eines Zusatzbeitrages im Jahr 2009 eine dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit notwendig sei. Zum anderen sei eine solche Erhöhung ohne jeden Ausgleich nicht denkbar, weil es sich hierbei um eine faktische Lohnkürzung um 6,67 Prozent handele. Dies könnte den Beschäftigten nicht vermittelt werden.
Die BKK ist dieser Argumentation gefolgt, sodass man sich nach konstruktiven Gesprächen auf folgende Lösung einigen konnte:
● Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit befristet vom 1. Juli 2009 bis zum 31. März 2010 auf 40 Stunden
● Erhöhung des Urlaubsgeldes 2010 von 30 auf 70 Prozent der Bemessungsgrundlage
● einmalige Verschiebung der Auszahlung des Urlaubsgeldes 2010 auf Juni
Mit dieser Regelung ist es den Beteiligten gelungen, die Gefahr der Notwendigkeit einer Zusatzprämie im Jahr 2009 deutlich zu reduzieren. Andererseits hat die GdS verhindert, dass durch die dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eine faktische Gehaltskürzung eintritt. Stattdessen erhalten die Beschäftigten durch das erhöhte Urlaubsgeld eine zusätzliche Zahlung, die die zuvor geleistete Mehrarbeit zu zwei Dritteln ausgleicht.
Teilzeitbeschäftigte, die in der Regel eine feste Stundenzahl in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart haben, erhalten von der BKK für Heilberufe ein Angebot auf anteilige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, sodass auch sie von der Erhöhung des Urlaubsgeldes im Jahre 2010 profitieren.
Nur die Teilzeitbeschäftigten, die einer anteiligen Erhöhung ihrer vereinbarten Wochenstundenzahl nicht zustimmen, erleiden durch die befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. März 2010 eine Verringerung ihrer Vergütung, die dann aber durch das erhöhte Urlaubsgeld zumindest teilweise wieder ausgeglichen wird. Diese – sowohl aus Sicht der BKK als auch aus Sicht der GdS – unerfreuliche Auswirkung ist aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes leider unvermeidlich.
Wie knapp manch eine Kasse aber daran vorbei schrammt und mit was für Mitteln dies unter allen Umständen verhindert wird erfähr man nach Außen hin selten. Doch dank einer Gewerkschaft- erhält man etwas Einblick:
------------------------------------------------------------------------------------------------------
gewerkschaft-der-sozialversicherung.de/willkommen2/gds_aktuelles/index.html?tx_ttnews[tt_news]=1333&tx_ttnews[backPid]=130&cHash=fcf5d64260
BKK für Heilberufe: Mehr Arbeit, aber auch mehr Geld
10-06-09 16:13
Am 3. Juni 2009 fand eine kurzfristig anberaumte Verhandlungsrunde zwischen der GdS und der BKK für Heilberufe statt. Grund für die Einladung war die zugespitzte finanzielle Lage der BKK, die sich aus der aktuell mitgeteilten Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds ergibt.
Durch diese Zuweisung entsteht nach Aussage der Vertreter der BKK eine Finanzlücke für das Haushaltsjahr 2009, die ohne die Auflösung der in der Vergangenheit gebildeten Rückstellungen noch deutlich größer wäre. Aufgrund dieser Situation bestehe die Gefahr, dass die BKK für Heilberufe noch im Jahr 2009 einen Zusatzbeitrag erheben muss, was wiederum zu einem drastischen Mitgliederverlust führen und die Zukunft der Kasse stark gefährden würde.
Um dies unter allen Umständen zu verhindern, erläuterten die Vertreter der BKK für Heilberufe, eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen zu müssen, angefangen mit einer verstärkten Kostensteuerung im Leistungsbereich, dem verstärkten Bemühen um die Vermietung von Räumlichkeiten in der Schiessstraße, der Streichung von geplanten Projekten und Weiterbildungsmaßnahmen und einer Neukonzeption in der Mitgliedergewinnung über eine verstärkte Kooperation mit einer Firma, die im Bereich der Abrechnungsdienstleistung der Leistungserbringer Ergo- und Physiotherapie stark präsent ist.
Auf der Personalkostenseite sollten verstärkt Aufgaben für die pronova BKK von Beschäftigten der BKK für Heilberufe übernommen werden. Die daraus resultierende Erstattung dieser Personalkosten durch die pronova BKK sei ein notwendiger Baustein zur Verhinderung des Zusatzbeitrages. Hierzu forderte die BKK für Heilberufe eine dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich.
Diese Forderung lehnte die GdS ab. Zum einen sei nicht plausibel, dass zur Vermeidung eines Zusatzbeitrages im Jahr 2009 eine dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit notwendig sei. Zum anderen sei eine solche Erhöhung ohne jeden Ausgleich nicht denkbar, weil es sich hierbei um eine faktische Lohnkürzung um 6,67 Prozent handele. Dies könnte den Beschäftigten nicht vermittelt werden.
Die BKK ist dieser Argumentation gefolgt, sodass man sich nach konstruktiven Gesprächen auf folgende Lösung einigen konnte:
● Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit befristet vom 1. Juli 2009 bis zum 31. März 2010 auf 40 Stunden
● Erhöhung des Urlaubsgeldes 2010 von 30 auf 70 Prozent der Bemessungsgrundlage
● einmalige Verschiebung der Auszahlung des Urlaubsgeldes 2010 auf Juni
Mit dieser Regelung ist es den Beteiligten gelungen, die Gefahr der Notwendigkeit einer Zusatzprämie im Jahr 2009 deutlich zu reduzieren. Andererseits hat die GdS verhindert, dass durch die dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eine faktische Gehaltskürzung eintritt. Stattdessen erhalten die Beschäftigten durch das erhöhte Urlaubsgeld eine zusätzliche Zahlung, die die zuvor geleistete Mehrarbeit zu zwei Dritteln ausgleicht.
Teilzeitbeschäftigte, die in der Regel eine feste Stundenzahl in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart haben, erhalten von der BKK für Heilberufe ein Angebot auf anteilige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, sodass auch sie von der Erhöhung des Urlaubsgeldes im Jahre 2010 profitieren.
Nur die Teilzeitbeschäftigten, die einer anteiligen Erhöhung ihrer vereinbarten Wochenstundenzahl nicht zustimmen, erleiden durch die befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. März 2010 eine Verringerung ihrer Vergütung, die dann aber durch das erhöhte Urlaubsgeld zumindest teilweise wieder ausgeglichen wird. Diese – sowohl aus Sicht der BKK als auch aus Sicht der GdS – unerfreuliche Auswirkung ist aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes leider unvermeidlich.
Beitragssatz und Zusatzbeitrag
Das erste wo man ran geht sind immer die Persoanlkosten, das sind die Kosten die man alls erstes spart, das geht dann auf den Service und denn gehen die Versicherten.
Gut wenn man die Möglichkeiten hat outzusourcen. Kann aber auch schiefgehen wenn die Qualität nicht stimmt. Siehe ISC West.
Gut wenn man die Möglichkeiten hat outzusourcen. Kann aber auch schiefgehen wenn die Qualität nicht stimmt. Siehe ISC West.
Beitragssatz und Zusatzbeitrag
Das erste wo man ran geht sind immer die Persoanlkosten, das sind die Kosten die man alls erstes spart, das geht dann auf den Service und denn gehen die Versicherten.
Gut wenn man die Möglichkeiten hat outzusourcen. Kann aber auch schiefgehen wenn die Qualität nicht stimmt. Siehe ISC West.
Gut wenn man die Möglichkeiten hat outzusourcen. Kann aber auch schiefgehen wenn die Qualität nicht stimmt. Siehe ISC West.
Nur noch drei
hallo,
im april hieß es noch das 16 krankenkassen einen zusatzbeitrag benötigen. jetzt sind es nur noch max. drei.
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
im april hieß es noch das 16 krankenkassen einen zusatzbeitrag benötigen. jetzt sind es nur noch max. drei.
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
Fusionen
dDe 3 werden es denn recht schwer haben. Die restlichen 13 werden wir denn irgendwie in andren Kassen aufgehen sehen. Und wieder hat Ulla zugeschlagen.
Es sollen ja angeblich 50 Fusionsanträge beim BVA vorliegen.
Schaum wir mal.
Es sollen ja angeblich 50 Fusionsanträge beim BVA vorliegen.
Schaum wir mal.