Wegen KV Beitrag zum Arbeitsamt??? Hilfee!!
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Wegen KV Beitrag zum Arbeitsamt??? Hilfee!!
Hallo liebes Forum,
brauche mal Rat und Hilfe, bei mir ist folgende Situation: Mein Mann (Angesteller) hat sich vor 5 Jahren privat versichert, weil ein Arzt die Diagnose stellte, das wir nie eigene Kinder bekommen könnten. Zum Glück hat sich der Arzt geirrt und wir haben einen Sohn, den wir auch privat versichern mussten.
Nun kann ich nach der Elternzeit meinen Job nicht mehr annehmen weil es zuviele Stunden sind (Reduzierung nicht möglich), und ich die Betreung für den Kleinen nicht gewährleisten kann. Nun zu meinen Problem: Ich würde gern noch einige Zeit "Hausfrau" bleiben, aber dann müsste ich mich freiwillig versichern.Wir haben vor einiger Zeit bei meiner GKV mal den freiwilligen Beitrag abgefragt, die Antwort hat mich geschockt: Ich soll einen monatl. Beitrag von 350 Euro zahlen, was definiv nicht geht (festgemacht am Gehalt meines Mannes).
habe ich noch andere Möglichkiten?? Muss ich mich jetzt arbeitslos melden, damit meine KV bezahlt wird?? (ich wollte nie zum Arbeitsamt, aber man lässt mir ja fast keine Wahl) Was ist nach dem Jahr?? Hartz4 steht mir nicht zu (weil mein Mann "zuviel" verdient?? Steh ich dann wieder vor dem gleichen Problem??
Wenn es da keine andere Möglichkleit gibt, habe ich dann wohl gar keine KV mehr, weil wir uns 350 Euro dafür nicht leisten können. Habe ich mehr bzw. andere Möglichkeiten durch die neue Gesundheitsreform??
Vielen Dank für eure Hilfe, lieben Gruss Annie
brauche mal Rat und Hilfe, bei mir ist folgende Situation: Mein Mann (Angesteller) hat sich vor 5 Jahren privat versichert, weil ein Arzt die Diagnose stellte, das wir nie eigene Kinder bekommen könnten. Zum Glück hat sich der Arzt geirrt und wir haben einen Sohn, den wir auch privat versichern mussten.
Nun kann ich nach der Elternzeit meinen Job nicht mehr annehmen weil es zuviele Stunden sind (Reduzierung nicht möglich), und ich die Betreung für den Kleinen nicht gewährleisten kann. Nun zu meinen Problem: Ich würde gern noch einige Zeit "Hausfrau" bleiben, aber dann müsste ich mich freiwillig versichern.Wir haben vor einiger Zeit bei meiner GKV mal den freiwilligen Beitrag abgefragt, die Antwort hat mich geschockt: Ich soll einen monatl. Beitrag von 350 Euro zahlen, was definiv nicht geht (festgemacht am Gehalt meines Mannes).
habe ich noch andere Möglichkiten?? Muss ich mich jetzt arbeitslos melden, damit meine KV bezahlt wird?? (ich wollte nie zum Arbeitsamt, aber man lässt mir ja fast keine Wahl) Was ist nach dem Jahr?? Hartz4 steht mir nicht zu (weil mein Mann "zuviel" verdient?? Steh ich dann wieder vor dem gleichen Problem??
Wenn es da keine andere Möglichkleit gibt, habe ich dann wohl gar keine KV mehr, weil wir uns 350 Euro dafür nicht leisten können. Habe ich mehr bzw. andere Möglichkeiten durch die neue Gesundheitsreform??
Vielen Dank für eure Hilfe, lieben Gruss Annie
Hallo Annie,
dies ist leider so, du hast keine Wahl. Allerdings muss ich dazu sagen das man nicht alles billig haben kann, diese Regelung ist richtig so.
Wer die gesetzliche verlässt muss auch hier die Konsequenzen tragen.
Du kannst einen Antrag beim Arbeitsamt stellen, nur ab dem Zeitpunkt wo du Hartz 4 bekommst endet meines Wissens dein Anspruch, aufgrund des Eikommens deines Mannes.
Gruß
Tom
dies ist leider so, du hast keine Wahl. Allerdings muss ich dazu sagen das man nicht alles billig haben kann, diese Regelung ist richtig so.
Wer die gesetzliche verlässt muss auch hier die Konsequenzen tragen.
Du kannst einen Antrag beim Arbeitsamt stellen, nur ab dem Zeitpunkt wo du Hartz 4 bekommst endet meines Wissens dein Anspruch, aufgrund des Eikommens deines Mannes.
Gruß
Tom
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.02.2007, 16:06
Nur nicht gleich den Kopf in den Sand stecken
... egal wie Du Dich versicherst (ob nun bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung) und wenn Du weiterhin den Status als "Hausfrau" aufrecht erhalten möchtest, kann Dein Mann bei seinem Arbeitgeber Deinen Beitrag ebenfalls geltend machen und einen Zuschuss beantragen. So lange Dein Mann noch nicht den Höchstzuschuss (236,91 €) erhält kann sein Arbeitsgeber etwas zu dem Beitrag dabei steuern.
Meldest Du Dich allerdings arbeitslos, so zahlt das Arbeitsamt einen "Zuschuss".
Meldest Du Dich allerdings arbeitslos, so zahlt das Arbeitsamt einen "Zuschuss".