Hallo,
ich war bis 2017 freiwillig krankversichert und ich bin derzeit pflichtversichert, da mein Gehalt unter die Pflichtgrenze gefallen ist.
Meine betriebliche Altersvorsorge erhalte ich als Einmalzahlung.
Dadurch verdiene ich im Auszahljahr mehr Gehalt als die Pflichtgrenze.
Selbst bei Aufteilung auf 120 Monate erhalte zusammen mit der prognostizierten Rente evt. über der Pflichtgrenze.
Kann es passieren, dass ich durch die bAV freiwillig versichert werde?
Wenn ja, nur im Jahr der Auszahlung? Oder während der 120 Monate oder für immer?
Viele Grüße
Wann freiwillig versichert
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Wann freiwillig versichert
Hallo,
die kapitalisierte, betriebliche Altersvorsorge zählt nicht zum Arbeitsentgelt, auch wenn sie der Beitragspflicht (120 Kalendermonate) unterliegt.
Du bleibst weiterhin Krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna
die kapitalisierte, betriebliche Altersvorsorge zählt nicht zum Arbeitsentgelt, auch wenn sie der Beitragspflicht (120 Kalendermonate) unterliegt.
Du bleibst weiterhin Krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna