Die Krankenkassen können doch 2009 weiterhin Wahltarife anbieten, ist es da nicht möglich einen Wahltarif zu machen der sich zum Beispiel Beitragssatz alt nennt und das Mitglied sozusagen Beiträge wie vor 2009 zahlen kann?
Ich freue mich auf Antworten.
Wahtarif???
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Wahltarif
Also ich würde an so einen Wahltarif teilnehmen, auch wenn ich mit den 3 Jahren Bindungsfrist bauchschmerzen hätte.
Dann beschreibe mal bitte warum es fiskalisch nicht möglich ist.
Danke.
Der Lohnbuchhalter
Dann beschreibe mal bitte warum es fiskalisch nicht möglich ist.
Danke.
Der Lohnbuchhalter
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Mit dem Gesundheitsfond ändert sich nicht nur der Beitragssatz bei den meisten Kassen, sondern auch die Mechanismen den RSA.
Situation alt:
Der Beitragsbedarf einer Krankenkasse orientiert sich daran, welcher Beitrag GKV-durchschnittlich – gemessen an den im RSA berücksichtigten Risikomerkmalen – zur Versorgung der Mitglieder notwendig ist. Diesen Satz erhalten sie aus dem RSA.
Der Ausgleichsbedarfssatz ist der Satz, den die jeweilige Krankenkasse an den RSA abführen muss. Auch dieser orientiert sich an dem Betrag, der ohne Mehr-, Ermessens- und Erprobungsleistungen sowie Verwaltungskosten zur Versorgung der Mitglieder erforderlich ist.
Die Finanzkraft der einzelnen Krankenkasse ergibt sich aus der Multiplikation der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder einer Krankenkasse mit dem für alle Krankenkassen gültigen Ausgleichsbedarfssatz. Die so ermittelte Finanzkraft entspricht dem Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen, den die Krankenkasse zur Finanzierung des bundesweiten Risikostrukturausgleichs erbringen muss.
Vereinfacht kann gesagt werden, dass jede Krankenkasse ihre Finanzkraft in den Risikostrukturausgleich abführen muss, aber andererseits aus dem Risikostrukturausgleich ihren Beitragsbedarf überwiesen bekommt. Hieraus wird ersichtlich, dass die Finanzkraft in der Summe über alle Krankenkassen genau der Summe der Beitragsbedarfe entsprechen muss.
Vereinfachtes Beispiel: Der kerngesunde, sportliche Mittdreißiger, bei Krankenkasse A versichert, und der 35jährige Dialysepatient (Krankenkasse B) benötigen zusammen jährlich Leistungen in Höhe von 50.000 €. Hiervon entfallen 250,-- € auf den Gesunden und 49.750 € auf den Kranken. Der Beitragsbedarf jeder Kasse beläuft sich auf 25.000 €.
Nehmen wir weiterhin fiktiv an, dass die beitragspflichtigen Einnahmen der beiden gleich sind, 1000,-- €. Krankenkasse A hat einen Beitragssatz von 13,1 % und erhält einen Beitrag in Höhe von 131,-- €, Krankenkasse B einen Beitragssatz von 15,5 % und erhält einen Beitrag in Höhe von 155,-- €. Bei einem Ausgleichsbedarfssatz von 14,4 % zahlen beide entsprechend ihrer Finanzkraft 144,-- € für ihren Versicherten in den RSA ein. Zur Darstellung folgende Tabelle:
**********************Krankenkasse A*************KrankenkasseB
Beitragseinnahme*******131,-- €********************155,--€******
Abführung an RSA*******144,--€********************144,--€******
Gewinn/Verlust**********-13,--€********************+11,--€******
Ha, schreit Krankenkasse A, wir sind eine Zahlerkasse und müssen die anderen finanzieren. Und verschweigen dabei vornehm, dass sie es u. a. durch geringe Präsenz vor Ort, fehlende Mehrleistungen und einige "Probleme" bei der Leistungsgewährung geschafft haben, dass Leute wie Patient B lieber einer großen Kasse vor Ort vertrauen und dort versichert sind, während der gesunde Patient A, der seine Krankenkasse sowieso nie braucht, bei ihnen versichert ist. Und so erhalten sie für ihn den Durchschnittssatz aller Patienten, übertrieben ausgedrückt die 25.000,-- €, während Kasse B schauen muss, wie sie die fehlende Differenz finanziert. Kasse A kann den Beitagssatz immer weiter senken, auch unter den Ausgleichsbedarfssatz, während Kasse B erhöhen muss. Und falls das Ganze mal kippt, weil die Kranken nicht so schnell wie erwünscht die Kasse wechseln, wird aus einer "super wirtschaftenden Kasse" ganz schnell eine der teuersten Deutschlands - die BKK für Heilberufe lässt grüßen.
Bisher niedrige Beitragssätze waren also nur über eine Risikoselektion "gesund" möglich, wären die Mitglieder durchschnittlich verteilt gewesen, hätten wir einen Einheitsbeitragssatz haben müssen.
Situation ab 2009
Einheitlicher Beitragssatz von 15,5 %, alle Beitragseinnahmen werden taggleich an den Gesundheitsfond abgeführt.
Von dort aus erhalten die Kassen die Zuweisungen, die sich am Alter und dem Gesundheitszustand der Versicherten orientieren. Dies bedeutet, dass Kasse A ab sofort für ihren gesunden Versicherten 480,-- € im Jahr erhält, Kasse B für ihren Dialysepatienten 50.000 €. Auch jetzt kann Kasse A noch einen geringen "Gewinn" machen, wenn ihr Versicherter gesund bleibt, die Übernahme der Gebühren für Fitnessstudios u. ä., mit dem man bisher diese Klientel anwarb und hielt, verwandeln das Ganze jedoch schnell in ein Minusgeschäft, wenn Versicherten A z. B. noch eine schwere Grippe oder sonstiges erwischt. Hinzu kommen noch die Änderungen in der ärztlichen Vergütung, die die geringen Kopfpauschalen einiger Billigkassen ebenfalls unmöglich machen werden.
Kasse A hat ab 2009 überhaupt nicht mehr den finanziellen Spielraum, um einen Wahltarif "Beitrag alt" anzubieten.
GKV
Situation alt:
Der Beitragsbedarf einer Krankenkasse orientiert sich daran, welcher Beitrag GKV-durchschnittlich – gemessen an den im RSA berücksichtigten Risikomerkmalen – zur Versorgung der Mitglieder notwendig ist. Diesen Satz erhalten sie aus dem RSA.
Der Ausgleichsbedarfssatz ist der Satz, den die jeweilige Krankenkasse an den RSA abführen muss. Auch dieser orientiert sich an dem Betrag, der ohne Mehr-, Ermessens- und Erprobungsleistungen sowie Verwaltungskosten zur Versorgung der Mitglieder erforderlich ist.
Die Finanzkraft der einzelnen Krankenkasse ergibt sich aus der Multiplikation der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder einer Krankenkasse mit dem für alle Krankenkassen gültigen Ausgleichsbedarfssatz. Die so ermittelte Finanzkraft entspricht dem Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen, den die Krankenkasse zur Finanzierung des bundesweiten Risikostrukturausgleichs erbringen muss.
Vereinfacht kann gesagt werden, dass jede Krankenkasse ihre Finanzkraft in den Risikostrukturausgleich abführen muss, aber andererseits aus dem Risikostrukturausgleich ihren Beitragsbedarf überwiesen bekommt. Hieraus wird ersichtlich, dass die Finanzkraft in der Summe über alle Krankenkassen genau der Summe der Beitragsbedarfe entsprechen muss.
Vereinfachtes Beispiel: Der kerngesunde, sportliche Mittdreißiger, bei Krankenkasse A versichert, und der 35jährige Dialysepatient (Krankenkasse B) benötigen zusammen jährlich Leistungen in Höhe von 50.000 €. Hiervon entfallen 250,-- € auf den Gesunden und 49.750 € auf den Kranken. Der Beitragsbedarf jeder Kasse beläuft sich auf 25.000 €.
Nehmen wir weiterhin fiktiv an, dass die beitragspflichtigen Einnahmen der beiden gleich sind, 1000,-- €. Krankenkasse A hat einen Beitragssatz von 13,1 % und erhält einen Beitrag in Höhe von 131,-- €, Krankenkasse B einen Beitragssatz von 15,5 % und erhält einen Beitrag in Höhe von 155,-- €. Bei einem Ausgleichsbedarfssatz von 14,4 % zahlen beide entsprechend ihrer Finanzkraft 144,-- € für ihren Versicherten in den RSA ein. Zur Darstellung folgende Tabelle:
**********************Krankenkasse A*************KrankenkasseB
Beitragseinnahme*******131,-- €********************155,--€******
Abführung an RSA*******144,--€********************144,--€******
Gewinn/Verlust**********-13,--€********************+11,--€******
Ha, schreit Krankenkasse A, wir sind eine Zahlerkasse und müssen die anderen finanzieren. Und verschweigen dabei vornehm, dass sie es u. a. durch geringe Präsenz vor Ort, fehlende Mehrleistungen und einige "Probleme" bei der Leistungsgewährung geschafft haben, dass Leute wie Patient B lieber einer großen Kasse vor Ort vertrauen und dort versichert sind, während der gesunde Patient A, der seine Krankenkasse sowieso nie braucht, bei ihnen versichert ist. Und so erhalten sie für ihn den Durchschnittssatz aller Patienten, übertrieben ausgedrückt die 25.000,-- €, während Kasse B schauen muss, wie sie die fehlende Differenz finanziert. Kasse A kann den Beitagssatz immer weiter senken, auch unter den Ausgleichsbedarfssatz, während Kasse B erhöhen muss. Und falls das Ganze mal kippt, weil die Kranken nicht so schnell wie erwünscht die Kasse wechseln, wird aus einer "super wirtschaftenden Kasse" ganz schnell eine der teuersten Deutschlands - die BKK für Heilberufe lässt grüßen.
Bisher niedrige Beitragssätze waren also nur über eine Risikoselektion "gesund" möglich, wären die Mitglieder durchschnittlich verteilt gewesen, hätten wir einen Einheitsbeitragssatz haben müssen.
Situation ab 2009
Einheitlicher Beitragssatz von 15,5 %, alle Beitragseinnahmen werden taggleich an den Gesundheitsfond abgeführt.
Von dort aus erhalten die Kassen die Zuweisungen, die sich am Alter und dem Gesundheitszustand der Versicherten orientieren. Dies bedeutet, dass Kasse A ab sofort für ihren gesunden Versicherten 480,-- € im Jahr erhält, Kasse B für ihren Dialysepatienten 50.000 €. Auch jetzt kann Kasse A noch einen geringen "Gewinn" machen, wenn ihr Versicherter gesund bleibt, die Übernahme der Gebühren für Fitnessstudios u. ä., mit dem man bisher diese Klientel anwarb und hielt, verwandeln das Ganze jedoch schnell in ein Minusgeschäft, wenn Versicherten A z. B. noch eine schwere Grippe oder sonstiges erwischt. Hinzu kommen noch die Änderungen in der ärztlichen Vergütung, die die geringen Kopfpauschalen einiger Billigkassen ebenfalls unmöglich machen werden.
Kasse A hat ab 2009 überhaupt nicht mehr den finanziellen Spielraum, um einen Wahltarif "Beitrag alt" anzubieten.
GKV