http://www.wiwo.de/unternehmen/versiche ... 29308.html
Seit Ende 2013 muss die Aufsichtsbehörde solche Verträge zuerst genehmigen. Beim BVA sind nach Recherchen der WirtschaftsWoche rund 60 Verträge seither eingereicht worden. Bei zehn hat das BVA zugestimmt, drei sind abgelehnt worden und der große Rest wird noch verhandelt. Schließen Vorstände der rund 130 gesetzlichen Kassen neue Verträge, muss das nach einer neuen Regel im Sozialgesetzbuch zuerst die Aufsicht bewilligen. Die hat sich in einem „Arbeitspapier“ eigene Regeln gegeben, was sie für angemessen hält.
Grund fürs Reinregieren ist der frühere Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, der sein Gehalt 2012 um 35 Prozent (90.000 Euro) auf 350.000 Euro erhöhte. Den Maßstab für Auswüchse ließ das darauf folgende Gesetz aber offen.
Mit Gutachten wollen der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und eine Gruppe von 25 Kassen die Gesundheitspolitiker überzeugen, die Regeln wieder zu kippen. Sozialrechtsprofessor Thorsten Kingreen schreibt, der Verwaltungsrat, ähnlich dem Aufsichtsrat anderer Betriebe, könne seine Vorstände besser kontrollieren als das BVA. Ähnlich argumentiert Sozialrechtler Friedrich Eberhard Schnapp. Das BVA dürfe nicht Gesetzgeber spielen und „eine selbst konstruierte Norm“ schaffen.
Einen Weg ums BVA herum finden Kassen mit finanzkräftigem Träger wie die Bosch BKK. Vorständin Gertrud Prinzing bekommt zwar etwas weniger Gehalt als ihr Vorgänger. Prinzing, zuvor Bosch-Personalmanagerin, hat aber offenbar einen Beratervertrag mit dem Konzern. „Für die Öffentlichkeit ist das nicht relevant“, heißt es bei der Bosch BKK schmallippig. „Das ist kein Versichertengeld.“
Vorstandsvergütungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten