Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Horst 58
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Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Beitrag von Horst 58 » 26.01.2023, 10:14

Ist es richtig, dass man als freiwillig gesetzlich Versicherter Beiträge vorauszahlen kann, die im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden können?

Falls ja: Würden nicht verbrauchte Beiträge im Todesfall den Erben erstattet?

Czauderna
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Re: Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Beitrag von Czauderna » 26.01.2023, 12:28

Hallpo,
ja, das ist möglich, sollte aber verbindlich mit der betreffenden Krankenkasse ebenfalls im voraus abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna

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