Hallo,
mein Arbeitsvertrag ist Ende Juni abgelaufen und ich bekomme erst in September wieder einen neuen im Lehrstuhl bei dem ich meine Doktorarbeit schreibe. In der Zwischenzeit lebe ich von meinen Ersparnissen. Ausserdem habe ich noch keine 12 Monate in die Sozialversicherung eingezahlt, so dass ich kein ALG I bekomme.
Da ich im Moment kein Gehalt habe, wird auch Ende des Monats nichts an die KK gehen. Nehme ich dann richtig an, dass ich nicht versichert bin? Muß ich mich dann für die 2 Monate um eine KV kümmern? Und wie ist es, wenn man kein Einkommen hat, was für Tarife kommen da in Frage? Ich will nicht bei der KK anrufen, ohne mich vorher informiert zu haben, weil die doch grundsätzlich möglichst viel Geld von einem haben wollen ;-)
Gruß, Marie-Régine
Vertrag abgelaufen - Ende der Versicherung?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 10.10.2007, 12:14
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
schlechte Nachricht: Du musst Dich versichern.
Kein Mensch, der am, 1.4.07 gesetzlich krankenversichert war,, darf seit dem ohne Krankenversicherung sein. Sprich: Deine Kasse sammelt Dich wieder ein, es sei denn Du weist einen anderweitigen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz nach.
Manche Kassen machen Zwangseinstufungen, wenn sich Versicherte nicht melden. Andere warten einfach ab, wie die Spinne im Netz. Spätestens mit Leistungsbezug vom Arbeitsamt oder einer neuen Stelle schlägst Du da automatisch wieder auf und dann haben sie Dich.
Ich würd mich direkt melden und das klären.
LG, Fee
schlechte Nachricht: Du musst Dich versichern.
Kein Mensch, der am, 1.4.07 gesetzlich krankenversichert war,, darf seit dem ohne Krankenversicherung sein. Sprich: Deine Kasse sammelt Dich wieder ein, es sei denn Du weist einen anderweitigen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz nach.
Manche Kassen machen Zwangseinstufungen, wenn sich Versicherte nicht melden. Andere warten einfach ab, wie die Spinne im Netz. Spätestens mit Leistungsbezug vom Arbeitsamt oder einer neuen Stelle schlägst Du da automatisch wieder auf und dann haben sie Dich.
Ich würd mich direkt melden und das klären.
LG, Fee
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 10.10.2007, 12:14
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn man in der Zwischenzeit keine Einkünfte hat und man nur von den Ersparnissen lebt wird dort tatsächlich pflichtversichert wie bereits genannt, dort wird man in die Mindeststufe der jeweiligen Krankenkasse eingestuft, welche für die freiwillige Versicherung ansonsten ebenfalls angewandt wird.
D. h. es wird von einer gesetzlich festgelegten Mindestgrenze von 830 € als Einkommen monatlich knapp ausgegangen, danach berechnet der Beitrag sich, welcher dann um die 130 € liegt (kommt drauf an welche Kasse, hat man Kinder ja nein...)
Also schnellstmöglich den Antrag stellen bei der Krankenkasse oder die Alternative mit dem Ausland.
wenn man in der Zwischenzeit keine Einkünfte hat und man nur von den Ersparnissen lebt wird dort tatsächlich pflichtversichert wie bereits genannt, dort wird man in die Mindeststufe der jeweiligen Krankenkasse eingestuft, welche für die freiwillige Versicherung ansonsten ebenfalls angewandt wird.
D. h. es wird von einer gesetzlich festgelegten Mindestgrenze von 830 € als Einkommen monatlich knapp ausgegangen, danach berechnet der Beitrag sich, welcher dann um die 130 € liegt (kommt drauf an welche Kasse, hat man Kinder ja nein...)
Also schnellstmöglich den Antrag stellen bei der Krankenkasse oder die Alternative mit dem Ausland.