Unterhalt und 400 € Job.

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Susa
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Unterhalt und 400 € Job.

Beitrag von Susa » 10.09.2008, 18:23

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:
Ich beziehe seit meiner Scheidung Unterhalt und bin nun selbst versichert in der BKK BMW und zahle für mich und meinen Sohn 167 € Beitrag.
Wenn ich jetzt einen Job auf 400 € Basis annehme bin ich doch auch versichert, wird dann mein nachehelicher Unterhalt mit angerechnet?

Gruß Susa

Rentner
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Beitrag von Rentner » 11.09.2008, 11:02

Hallo Susa,

ein 400 € Job ist eine geringfügige Beschäftigung woraus sich keine eigene Versicherung ergibt, d.h. die Berechnung und auch der Beitrag für die Versicherung bleibt so wie sie ist.

Susa
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Beitrag von Susa » 11.09.2008, 13:15

Und wie sieht es aus wenn ich z.B. nur 100 € im Monat verdiene und mich fest anstellen lasse, also keine geringfügige Beschäftigung, dann bin ich doch versichert oder?
Wird dann mein Unterhalt mit einberechnet?

Gruß

Susa

Rentner
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Beitrag von Rentner » 11.09.2008, 13:55

Beschäftigung bis 400 € sind immer geringfügig und das bedeutet, daß sich hieraus niemals eine eigene Versicherung ergibt

Susa
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Beitrag von Susa » 12.09.2008, 18:04

Danke für deine schnelle Antwort. :)

Gruß Susa

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 12.09.2008, 20:36

Hallo Susa,

einen Hinweis hätte ich auch noch: Durch die Annahme eines 400-Euo-Jobs würden natürlich Ihre Einnahmen und damit prozentual auch Ihr Beitrag steigen.

Freundlichen Grüße

ratte1

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.09.2008, 10:44

Der 400,-- €-Job führt nur zu einer Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung, zur Beitragsbemessung in der Krankenversicherung wird er nicht herangezogen. Ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts, AZ.: B 12 KR 25/03 R

GKV

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 13.09.2008, 10:55

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der 400,-- €-Job führt nur zu einer Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung, zur Beitragsbemessung in der Krankenversicherung wird er nicht herangezogen. Ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts, AZ.: B 12 KR 25/03 R

GKV
Stimmt, ich hatte vergessen auf die Pflegeversicherung zu beschränken. :oops:

Freundliche Grüße

ratte1

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