Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen
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Susa
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von Susa » 10.09.2008, 18:23
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich beziehe seit meiner Scheidung Unterhalt und bin nun selbst versichert in der BKK BMW und zahle für mich und meinen Sohn 167 € Beitrag.
Wenn ich jetzt einen Job auf 400 € Basis annehme bin ich doch auch versichert, wird dann mein nachehelicher Unterhalt mit angerechnet?
Gruß Susa
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Rentner
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von Rentner » 11.09.2008, 11:02
Hallo Susa,
ein 400 € Job ist eine geringfügige Beschäftigung woraus sich keine eigene Versicherung ergibt, d.h. die Berechnung und auch der Beitrag für die Versicherung bleibt so wie sie ist.
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Susa
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von Susa » 11.09.2008, 13:15
Und wie sieht es aus wenn ich z.B. nur 100 € im Monat verdiene und mich fest anstellen lasse, also keine geringfügige Beschäftigung, dann bin ich doch versichert oder?
Wird dann mein Unterhalt mit einberechnet?
Gruß
Susa
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Rentner
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von Rentner » 11.09.2008, 13:55
Beschäftigung bis 400 € sind immer geringfügig und das bedeutet, daß sich hieraus niemals eine eigene Versicherung ergibt
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Susa
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von Susa » 12.09.2008, 18:04
Danke für deine schnelle Antwort.
Gruß Susa
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ratte1
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von ratte1 » 12.09.2008, 20:36
Hallo Susa,
einen Hinweis hätte ich auch noch: Durch die Annahme eines 400-Euo-Jobs würden natürlich Ihre Einnahmen und damit prozentual auch Ihr Beitrag steigen.
Freundlichen Grüße
ratte1
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GerneKrankenVersichert
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von GerneKrankenVersichert » 13.09.2008, 10:44
Der 400,-- €-Job führt nur zu einer Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung, zur Beitragsbemessung in der Krankenversicherung wird er nicht herangezogen. Ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts, AZ.: B 12 KR 25/03 R
GKV
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ratte1
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von ratte1 » 13.09.2008, 10:55
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der 400,-- €-Job führt nur zu einer Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung, zur Beitragsbemessung in der Krankenversicherung wird er nicht herangezogen. Ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts, AZ.: B 12 KR 25/03 R
GKV
Stimmt, ich hatte vergessen auf die Pflegeversicherung zu beschränken.
Freundliche Grüße
ratte1