unfreiwillig "freiwillige Mitgliedschaft" in der G
Moderatoren: Czauderna, Karsten
unfreiwillig "freiwillige Mitgliedschaft" in der G
Ich bin seit dem 01.04.2007 durch die Gesundheitsreform zwangsweise wieder Mitglied meiner letzten Kasse, der Barmer geworden. Dort werde ich als nichtselbständiger "freiwillig Versicherter" geführt, der ich aber mitnichten bin. Nicht einmal der Sparerfreibetrag bleibt bei der Beitragsbemessung außen vor, weil es wohl in der Vergangenheit entsprechende Gerichtsurteile gegeben hat, die dies für rechtens erklärten. Müssten vor dem Hintergrund einer Zwangsmitgliedschaft nicht eigentlich manche Sachverhalte neu gedeutet werden? Ich kann es einfach nicht verstehen, daß Arbeitnehmer, die zum Teil ein sehr viel höheres Einkommen haben als ich, nicht einmal für über den Sparerfreibetrag hinausgehende Kapitaleinkünfte Abgaben für die Kasse leisten müssen, und ich sogar für sämtliche. Verstösst das nicht gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz?
Hallo,
ich denke, eine Diskussion zu dieser Thematik bringt hier nicht viel.
Du kannst gegen die Beitragseinstufung Widerspruch einlegen und dann nach Abschluß des Klageverfahrens vor das Sozialgericht ziehen.
Chancen sehe ich persönlich da zwar keine - jedoch ist dies dann die richtige Institution zur Klärung Deines Anliegens.
Übrigens:
Grüße, Agion
ich denke, eine Diskussion zu dieser Thematik bringt hier nicht viel.
Du kannst gegen die Beitragseinstufung Widerspruch einlegen und dann nach Abschluß des Klageverfahrens vor das Sozialgericht ziehen.
Chancen sehe ich persönlich da zwar keine - jedoch ist dies dann die richtige Institution zur Klärung Deines Anliegens.
Übrigens:
Bei Deiner Versicherung handelt es sich tatsächlich nicht um eine freiwillige Versicherung sondern um eine Pflichtversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13 SGB V.Dort werde ich als nichtselbständiger "freiwillig Versicherter" geführt
Grüße, Agion
"freiwillige" Pflichtversicherung
Die Krankenkassen sehen das aus einem Grund, der sich mir noch nicht erschließt, anders: Obwohl gem SGB zwangspflichtversichert, bestehen die Kassen darauf, das man "freiwiliig" versichertes Mitglied sei!
Re: "freiwillige" Pflichtversicherung
Hallo,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__227.html
die gleiche wie die für freiwillige Mitglieder ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Ich fände das Gegenteil viel schlimmer. Warum sollte ein Versicherter, der sich nach Ende der Pflichtmitgliedschaft freiwillig weiterversichert schlechter gestellt werden, als Derjenige der - aus welchen Gründen auch immer - eine Versicherungslücke hat?
Freundliche
Nee, das ist ein Missverständnis. Vielmehr hat die Politik festgelegt, dass (lediglich) die Beitragserhebung für die bisher Nichtversichertenhakima hat geschrieben:Die Krankenkassen sehen das aus einem Grund, der sich mir noch nicht erschließt, anders: Obwohl gem SGB zwangspflichtversichert, bestehen die Kassen darauf, das man "freiwiliig" versichertes Mitglied sei!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__227.html
die gleiche wie die für freiwillige Mitglieder ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Ich fände das Gegenteil viel schlimmer. Warum sollte ein Versicherter, der sich nach Ende der Pflichtmitgliedschaft freiwillig weiterversichert schlechter gestellt werden, als Derjenige der - aus welchen Gründen auch immer - eine Versicherungslücke hat?
Freundliche