TK fordert mich nicht zur Zahlung des Zuzahlungsbetrages auf
Moderatoren: Czauderna, Karsten
TK fordert mich nicht zur Zahlung des Zuzahlungsbetrages auf
Hallo,
bin bei der TK krankenversichert. Mein letztjähriger Zuzahlungsbefreiungsbetrag belief sich auf ca. 45.-€ vorab, und er war bis zum 31.1.2013 gültig. Ich bezog und beziehe eine unbefristete EM-Rente dazu ergänzende Grundsicherungsleistungen, auch bin ich chronischer Diabetiker. (1% Regelung)
Als ich dann am ca. 25.1.2013 meine Stammapotheke aufsuchte, hat mich die Mitarbeiterin auf meine noch nicht eingelesene Befreiung hingewiesen...
Meine Rückfrage bei der TK wurde derart beschieden, dass die TK die Patienten seit Jahresbeginn diese zwecks Vorauszahlung nicht mehr anschreiben dürfe...
Wer weiß das Etwas?
Gruß
bin bei der TK krankenversichert. Mein letztjähriger Zuzahlungsbefreiungsbetrag belief sich auf ca. 45.-€ vorab, und er war bis zum 31.1.2013 gültig. Ich bezog und beziehe eine unbefristete EM-Rente dazu ergänzende Grundsicherungsleistungen, auch bin ich chronischer Diabetiker. (1% Regelung)
Als ich dann am ca. 25.1.2013 meine Stammapotheke aufsuchte, hat mich die Mitarbeiterin auf meine noch nicht eingelesene Befreiung hingewiesen...
Meine Rückfrage bei der TK wurde derart beschieden, dass die TK die Patienten seit Jahresbeginn diese zwecks Vorauszahlung nicht mehr anschreiben dürfe...
Wer weiß das Etwas?
Gruß
tk.de/tk/versicherung-und-tarife/zuzahlungen/regelung-fuer-chronisch-kranke/20448
Ich denke mal das ganze muss neu geprüft werden aufgrund der Abschaffung der Praxisgebühr. Ich würde mich denn mal mit der zuständigen TK Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Ich denke mal das ganze muss neu geprüft werden aufgrund der Abschaffung der Praxisgebühr. Ich würde mich denn mal mit der zuständigen TK Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 08.02.2013, 13:37, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
ob es da eine Änderung gegeben hat, kann ich so nicht sagen - ich weiß nur, dass alle Versicherten, die auch sonst immer die Vorauszahlung für das kommende Kalenderjahr getätigt haben bereits seit langem angeschrieben wurden und einen entsprechenden Antrag erhielten - automatisch befreit, also ohne Antrag, das kenne ich ich auch nicht.
Gruss
Czauderna
ob es da eine Änderung gegeben hat, kann ich so nicht sagen - ich weiß nur, dass alle Versicherten, die auch sonst immer die Vorauszahlung für das kommende Kalenderjahr getätigt haben bereits seit langem angeschrieben wurden und einen entsprechenden Antrag erhielten - automatisch befreit, also ohne Antrag, das kenne ich ich auch nicht.
Gruss
Czauderna
Die Vorauszahlung ist eine Möglichkeit.
Die Kassen müssen diese nicht anbieten. Und sie können auch die Vorauszahlung für bestimmte Personenkreise festlegen.
Zur Not einfach die Zuzahlungen bis zur Grenze von 46 € sammeln und dann den Antrag für den Rest des Jahres stellen. Vom Ergebnis der einzige Unterschied das man den Betrag stückchenweise an die Apotheke zahlt statt in einer Summe an die Kasse.
Belege sammeln entfällt auch, wenn man ein Kundenkonto bei der Apotheke einrichtet.
Die Kassen müssen diese nicht anbieten. Und sie können auch die Vorauszahlung für bestimmte Personenkreise festlegen.
Zur Not einfach die Zuzahlungen bis zur Grenze von 46 € sammeln und dann den Antrag für den Rest des Jahres stellen. Vom Ergebnis der einzige Unterschied das man den Betrag stückchenweise an die Apotheke zahlt statt in einer Summe an die Kasse.
Belege sammeln entfällt auch, wenn man ein Kundenkonto bei der Apotheke einrichtet.
Ergänzung zum Eröffnubgsbeitrag...
In den letzten 4 - oder 5 Jahren habe ich jeweils Anfang Dez. eine Aufforderung der Tk zur Vorabzahlung für den Zuzahlungsbetrag bekommen.
Kurze Zeit danach, und nach meiner umgehenden Zahlung, kam dann der Befreiungsausweis per Post.
Diesmal eben nicht... Und wenn die Apothekerin mich nicht auf das Fehlen dieser Befreiung hingewiesen hätte, wäre ich in dem Glauben geblieben diesen Betrag bereits gezahlt zu haben.
Diese halte ich für eine umständliche Vorgehensweise.
Inzwischen habe ich den Ausweis ja bekommen.
Gruß
Kurze Zeit danach, und nach meiner umgehenden Zahlung, kam dann der Befreiungsausweis per Post.
Diesmal eben nicht... Und wenn die Apothekerin mich nicht auf das Fehlen dieser Befreiung hingewiesen hätte, wäre ich in dem Glauben geblieben diesen Betrag bereits gezahlt zu haben.
Diese halte ich für eine umständliche Vorgehensweise.
Inzwischen habe ich den Ausweis ja bekommen.
Gruß
Re: TK fordert mich nicht zur Zahlung des Zuzahlungsbetrages
Hallo Hajco,Hajco hat geschrieben:Meine Rückfrage bei der TK wurde derart beschieden, dass die TK die Patienten seit Jahresbeginn diese zwecks Vorauszahlung nicht mehr anschreiben dürfe...
eine Regelung, die den Kassen dieses Angebot untersagt, ist mir nicht bekannt.
Ich vermute eher, dass man die Anschreibeaktion entweder ausgesetzt oder in den Empfängern eingeschränkt hat.
Aus Sicht der Verwaltungskosten ist die vorherige Einzahlung aber definitiv ein enormer Vorteil!
Gruß
roemer70