Sind Medikamenten-Zuzahlungen von 50€ zulässig?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Sind Medikamenten-Zuzahlungen von 50€ zulässig?
Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich bekam von meinem Arzt ein Rezept, und wollte das in der Apotheke einlösen. Jetzt wollte der Apotheker eine Zuzahlung von über 50€ von mir haben, obwohl es ein normales Kassenrezept ist. Dachte bisher, dass man höchstens 10€ bei Medis zuzahlen muss. Ist das wieder ein neuer Trick der Krankenkassen um Kosten zu sparen?
Danke
ich habe folgende Frage. Ich bekam von meinem Arzt ein Rezept, und wollte das in der Apotheke einlösen. Jetzt wollte der Apotheker eine Zuzahlung von über 50€ von mir haben, obwohl es ein normales Kassenrezept ist. Dachte bisher, dass man höchstens 10€ bei Medis zuzahlen muss. Ist das wieder ein neuer Trick der Krankenkassen um Kosten zu sparen?
Danke
Trick? Mitnichten!
Neu? Eher ein altes Thema!
1. Festbeträge:
https://www.dimdi.de/static/de/amg/index.htm
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... traege.jsp
https://www.dimdi.de/static/de/amg/fest ... /index.htm
2. Rabattverträge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel-Rabattvertrag
Der Apotheker hätte Auskunft geben können und müssen!
Der verordnende Arzt auch!
Wann wurden Apotheker oder Arzt um Auskunft ersucht? Mit welchem Ergebnis?
Wurde ein konkreter Hersteller und ein konkretes Präparat verordnet? Wurde begründet? War es der Wunsch des Patienten? War das aus dem Rabattvertrag nicht lieferbar?
Oder mal andersherum:
Name des Präparats, Name des Herstellers, Grund der Verordnung und Ablauf der Verodnung bzw. Liederung?
Am Besten ist es aber, wenn Sie die Patientenakte einscannen und hier Online stellen
P.S.: Zuordnung zu "Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze" wäre auch noch zu klären, oder?
Neu? Eher ein altes Thema!
1. Festbeträge:
https://www.dimdi.de/static/de/amg/index.htm
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... traege.jsp
https://www.dimdi.de/static/de/amg/fest ... /index.htm
2. Rabattverträge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel-Rabattvertrag
Der Apotheker hätte Auskunft geben können und müssen!
Der verordnende Arzt auch!
Wann wurden Apotheker oder Arzt um Auskunft ersucht? Mit welchem Ergebnis?
Wurde ein konkreter Hersteller und ein konkretes Präparat verordnet? Wurde begründet? War es der Wunsch des Patienten? War das aus dem Rabattvertrag nicht lieferbar?
Oder mal andersherum:
Name des Präparats, Name des Herstellers, Grund der Verordnung und Ablauf der Verodnung bzw. Liederung?
Am Besten ist es aber, wenn Sie die Patientenakte einscannen und hier Online stellen
P.S.: Zuordnung zu "Zusatzbeiträge, Fusionen, Beitragssätze" wäre auch noch zu klären, oder?
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Re: Sind Medikamenten-Zuzahlungen von 50€ zulässig?
Wenn es um die hohen Beiträge geht, sollen die Kassen gefälligst mal der Pharmaindustrie zeigen, wo es lang geht. Aber sobald es um mein Medikament geht, will ich das haben und die Kasse soll nicht mit "Tricks" auf meine Kosten sparen. Unmöglich zu erfüllen.Beitragszahler hat geschrieben: Ist das wieder ein neuer Trick der Krankenkassen um Kosten zu sparen?
Ergänzend zu den Links von KV-Profi:
http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/ ... ittel.html
https://www.g-ba.de/institution/presse/ ... ungen/388/
Welche Farbe hatte denn das Rezept oder waren es mehrere ? (@ Poet - sorry wegen ? !).
http://www.apotheken-umschau.de/Medizin ... 92477.html
Das rote Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte bekommen das rote Kassenrezept. Es ist drei Monate lang gültig, allerdings bezahlt die Kasse die verschriebenen Medikamente nur bei Einlösung innerhalb eines Monats. Die übrigen zwei Monate erhält man die aufgeschriebenen Arzneimittel zwar noch, muss aber den vollen Preis selber tragen.
Eine Ausnahme bei der Gültigkeit sind Rezepte für den Akne-Wirkstoff Vitamin-A-Säure und damit verwandte Substanzen. Sie müssen innerhalb einer Woche eingelöst werden. Vitamin-A-Säure und ähnliche Substanzen sind stark fruchtschädigend – Frauen, die diese Medikamente einnehmen, dürfen nicht schwanger sein und müssen sicher verhüten.
Das grüne Rezept
Das grüne Rezept nutzt der Arzt, wenn er seinem Patienten ein Arzneimittel empfehlen möchte, das nicht verschreibungsfähig ist. Der Patient zahlt in der Apotheke den vollen Preis, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Das grüne Rezept hat üblicherweise kein Ablaufdatum.
http://www.apotheken-umschau.de/Medizin ... 92477.html
Das rote Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte bekommen das rote Kassenrezept. Es ist drei Monate lang gültig, allerdings bezahlt die Kasse die verschriebenen Medikamente nur bei Einlösung innerhalb eines Monats. Die übrigen zwei Monate erhält man die aufgeschriebenen Arzneimittel zwar noch, muss aber den vollen Preis selber tragen.
Eine Ausnahme bei der Gültigkeit sind Rezepte für den Akne-Wirkstoff Vitamin-A-Säure und damit verwandte Substanzen. Sie müssen innerhalb einer Woche eingelöst werden. Vitamin-A-Säure und ähnliche Substanzen sind stark fruchtschädigend – Frauen, die diese Medikamente einnehmen, dürfen nicht schwanger sein und müssen sicher verhüten.
Das grüne Rezept
Das grüne Rezept nutzt der Arzt, wenn er seinem Patienten ein Arzneimittel empfehlen möchte, das nicht verschreibungsfähig ist. Der Patient zahlt in der Apotheke den vollen Preis, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Das grüne Rezept hat üblicherweise kein Ablaufdatum.
Hallo,
jetzt macht mal halblang - wollen wir uns jetzt gegenseitig vorschreiben ob wir ein ? oder ein ! in unseren Beiträgen setzen müssen oder wollen.
Ich habe auch nicht den Eindruck, dass hier irgendjemand "verhört" wird.
Bleibt mal locker - ich bin mit der Entwicklung der letzten Wochen sehr zufrieden.
Gruss
Czauderna
jetzt macht mal halblang - wollen wir uns jetzt gegenseitig vorschreiben ob wir ein ? oder ein ! in unseren Beiträgen setzen müssen oder wollen.
Ich habe auch nicht den Eindruck, dass hier irgendjemand "verhört" wird.
Bleibt mal locker - ich bin mit der Entwicklung der letzten Wochen sehr zufrieden.
Gruss
Czauderna
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Danke für eure zahlreichen Antworten. Na dann ist das wohl doch leider rechtens so wie es aussieht. Es war ein rotes Rezept, also das was man unter Kassenrezept gemeinhin versteht. Das Problem war hier, dass es den Wirkstoff nur von einem bestimmten Hersteller gibt, und deshalb kein Reimport / Ersatz etc.. möglich war. Ich werde jedoch nun versuchen, den Festbeitrag über das Kostenerstattungsverfahren wiederbekommen, da ich nicht so viel verdiene. Hat das mal jemand von euch versucht?
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Wenn das so sein sollte, bin ich skeptisch, dass das Problem tatsächlich am Festbetrag liegt.Beitragszahler hat geschrieben:Das Problem war hier, dass es den Wirkstoff nur von einem bestimmten Hersteller gibt, und deshalb kein Reimport / Ersatz etc.. möglich war.
Wie können Patienten eine Zuzahlung vermeiden, wenn der Hersteller den Preis nicht absenkt?
Ärztinnen und Ärzte können ihren Patientinnen und Patienten ein ebenfalls zur Behandlung geeignetes Arzneimittel der gleichen Festbetragsgruppe ohne Zuzahlung verordnen oder eine andere therapeutische Alternative aus dem GKV-Leistungskatalog anbieten. Eine solche gibt es bei Festbetragsgruppen-Arzneimitteln immer, denn ein Wirkstoff darf überhaupt nur dann in eine Festbetragsgruppe eingeordnet werden, wenn für ihn medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. (§ 35 Abs. 1 S. 3 SGB V). Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neuartig ist oder die nachweislich eine bedeutende therapeutische Verbesserung erzielen, zum Beispiel auch durch geringere Nebenwirkungen, dürfen nicht in eine Festbetragsgruppe eingeordnet werden (4. Kapitel § 22 Abs. 1 Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)).
https://www.g-ba.de/institution/themens ... estbetrag/
Von wem kam denn die Aussage? Und um welches Arzneimittel handelt es sich? Zu Sortis, bei dem die Problematik bekannt ist, habe ich ja bereits ein Gerichtsurteil verlinkt.
Das ist kein Problem, wenn du das Medikament komplett selbst bezahlt hast. Das deutet jedoch eher darauf hin, dass du ein bestimmtes Medikament gewünscht hast, das der Apotheker aufgrund eines Rabattvertrages hätte austauschen können. Irgendwas passt m. E. hier nicht zusammen.Beitragszahler hat geschrieben: Ich werde jedoch nun versuchen, den Festbeitrag über das Kostenerstattungsverfahren wiederbekommen, da ich nicht so viel verdiene. Hat das mal jemand von euch versucht?
Exakt so ist es GKV - wenn es nur das eine Medikament gibt und/oder der Azt auf dem roten Rezept das richtige Kreuz setzt, gibt es kein Problem.
Ich mutmaße mal - Arzt hat das falsche Kreuz gemacht und es gibt Alternativen, die aber aus irgendwelchen Gründen (Arzt war gerade golfen oder hat eine eigene (falsche) Meinung oder Patient will es so, weil er etwas gelesen oder gehört hat, etc., nicht greifen.
Alternativ: Apotheker hat gepennt?? Oder an neue Alufelgen gedacht??!!
Patient hat mehr als einen Monat gewartet?
Ich mutmaße, dass es eine Melange aus Allem ist
Ich mutmaße mal - Arzt hat das falsche Kreuz gemacht und es gibt Alternativen, die aber aus irgendwelchen Gründen (Arzt war gerade golfen oder hat eine eigene (falsche) Meinung oder Patient will es so, weil er etwas gelesen oder gehört hat, etc., nicht greifen.
Alternativ: Apotheker hat gepennt?? Oder an neue Alufelgen gedacht??!!
Patient hat mehr als einen Monat gewartet?
Ich mutmaße, dass es eine Melange aus Allem ist
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