Sind Medikamenten-Zuzahlungen von 50€ zulässig?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
vorweg: Ich habe jetzt mal in die Datenbank geschaut. Es gibt keine Tropfen, Augentropfen oder Nasentropfen, deren Preis auch nur annähernd an die 50 Euro heran kommt, die das hier in den Raum gestellte Präparat über dem Festbetrag liegen soll. Und dass das Rezept abgelaufen war, wurde ja hier ebenso ausgeschlossen, wie dass es nicht rot war.
Es gibt auch zur Zeit keinen Wirkstoff auf der Festbetragsliste, der nur von einem Hersteller produziert wird, und zudem gibt es für jeden Wirkstoff auf der Liste eine in der Regel gleichwertige Alternative durch einen anderen Wirkstoff. Es passiert wirklich selten, dass ein Patient absolut alle anderen in Frage kommenden Wirkstoffe nicht verträgt, und für solche Fälle hat das Bundessozialgericht fest gelegt, dass die Krankenkassen dann auch den Preis über den Festbetrag hinaus erstatten muss.
Aber die Frage stellt sich momentan nicht, weil es mittlerweile auch für den Sonderfall Sortis ein Generikum gibt, dessen Preis in der Gegend des Festbetrags liegt.
Wenn man nun trotzdem vor dem Apotheker steht, und viel Geld bezahlen soll, dann sollte man sich an seinen Arzt wenden, und ihn darum bitten, etwas anderes aufzuschreiben: Die Alternativen sind da.
Nur: Wenn man trotzdem unbedingt das teure Medikament haben will, und es keinen sehr guten Grund (siehe oben) gibt, dann muss man eben auch zuzahlen. Denn wenn man jetzt nicht zuzahlen will, dann zahlt man eben später - über die Krankenkassenbeiträge.
vorweg: Ich habe jetzt mal in die Datenbank geschaut. Es gibt keine Tropfen, Augentropfen oder Nasentropfen, deren Preis auch nur annähernd an die 50 Euro heran kommt, die das hier in den Raum gestellte Präparat über dem Festbetrag liegen soll. Und dass das Rezept abgelaufen war, wurde ja hier ebenso ausgeschlossen, wie dass es nicht rot war.
Es gibt auch zur Zeit keinen Wirkstoff auf der Festbetragsliste, der nur von einem Hersteller produziert wird, und zudem gibt es für jeden Wirkstoff auf der Liste eine in der Regel gleichwertige Alternative durch einen anderen Wirkstoff. Es passiert wirklich selten, dass ein Patient absolut alle anderen in Frage kommenden Wirkstoffe nicht verträgt, und für solche Fälle hat das Bundessozialgericht fest gelegt, dass die Krankenkassen dann auch den Preis über den Festbetrag hinaus erstatten muss.
Aber die Frage stellt sich momentan nicht, weil es mittlerweile auch für den Sonderfall Sortis ein Generikum gibt, dessen Preis in der Gegend des Festbetrags liegt.
Wenn man nun trotzdem vor dem Apotheker steht, und viel Geld bezahlen soll, dann sollte man sich an seinen Arzt wenden, und ihn darum bitten, etwas anderes aufzuschreiben: Die Alternativen sind da.
Nur: Wenn man trotzdem unbedingt das teure Medikament haben will, und es keinen sehr guten Grund (siehe oben) gibt, dann muss man eben auch zuzahlen. Denn wenn man jetzt nicht zuzahlen will, dann zahlt man eben später - über die Krankenkassenbeiträge.