Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Guten Tag,
eine Bekannte von mir arbeitet zu 50% abhängig und nebenbei noch selbständig.
Eine Hinterbliebenenrente ist bewilligt aber wird ab dem 4. Monat wg. Einkommensanrechnung nicht gezahlt.
Die BKK verlangt von Ihr jetzt ca 250 € monatlich KV und PV aus der selbständigen Tätigkeit weil die
Hinterbliebenenrente als bezogen gilt obwohl sie nicht gezahlt wird.
Ist das in Ordnung?
Vielen Dank für Informationen.
eine Bekannte von mir arbeitet zu 50% abhängig und nebenbei noch selbständig.
Eine Hinterbliebenenrente ist bewilligt aber wird ab dem 4. Monat wg. Einkommensanrechnung nicht gezahlt.
Die BKK verlangt von Ihr jetzt ca 250 € monatlich KV und PV aus der selbständigen Tätigkeit weil die
Hinterbliebenenrente als bezogen gilt obwohl sie nicht gezahlt wird.
Ist das in Ordnung?
Vielen Dank für Informationen.
Re: Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Hallo,
in den Beitragsverfahrengrundsaetzen für Selbstzahler ist bei beitragspflichtigen Einnahmen u.a. nur vom Zahlbetrag der Rente die Rede. Ich sehe das so, wenn kein Rente gezahlt wird, muss auch dafür kein Beitrag entrichtet werden. Sie wird ja offensichtlich wegen Anrechnung von Arbeitseinkommen nicht gezahlt und für dieses Arbeitseinkommen wird ja schon der Beitrag gezahlt.
Was gibt denn die Kasse für eine Rechtsgrundlage für diese Forderung an - "Gilt als bezogen - wenn das zutreffen würde, wäre das jetzige Gesamteinkommen doch real höher, also Arbeitseinkommen und Rente.
Gruss
Czauderna
in den Beitragsverfahrengrundsaetzen für Selbstzahler ist bei beitragspflichtigen Einnahmen u.a. nur vom Zahlbetrag der Rente die Rede. Ich sehe das so, wenn kein Rente gezahlt wird, muss auch dafür kein Beitrag entrichtet werden. Sie wird ja offensichtlich wegen Anrechnung von Arbeitseinkommen nicht gezahlt und für dieses Arbeitseinkommen wird ja schon der Beitrag gezahlt.
Was gibt denn die Kasse für eine Rechtsgrundlage für diese Forderung an - "Gilt als bezogen - wenn das zutreffen würde, wäre das jetzige Gesamteinkommen doch real höher, also Arbeitseinkommen und Rente.
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Guten Tag Herr Czauderna,
vielen Dank für die Antwort.
Ich sende Ihnen anliegend das Schreiben der BKK zu. Es geht wohl um Beiträge aus deer selbständigen Tätigkeit. Die BKK nimmt dabei Bezug auf ein nichtgezahlte Rente.
Ich hoffe, Sie können den Anhang lesen. PDF ging nicht und JPEG musste ich extrem verkleinern.
Vielen Dank
Comburg
vielen Dank für die Antwort.
Ich sende Ihnen anliegend das Schreiben der BKK zu. Es geht wohl um Beiträge aus deer selbständigen Tätigkeit. Die BKK nimmt dabei Bezug auf ein nichtgezahlte Rente.
Ich hoffe, Sie können den Anhang lesen. PDF ging nicht und JPEG musste ich extrem verkleinern.
Vielen Dank
Comburg
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Re: Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Hallo,
es geht hier um das Arbeitseinkommen, das beitragspflichtig ist und nicht um die Rente. Arbeitseinkommen neben der Rente ist beitragspflichtig und die Rente gilt als bezogen, auch wenn sie nicht ausgezahlt wird, d.h. für die Rente wird kein Beitrag gezahlt.
Alles okay und richtig seitens der Kasse, meine ich. Man muss eben doch die weiterführende Inforamtion haben.
Gruss
Czauderna
es geht hier um das Arbeitseinkommen, das beitragspflichtig ist und nicht um die Rente. Arbeitseinkommen neben der Rente ist beitragspflichtig und die Rente gilt als bezogen, auch wenn sie nicht ausgezahlt wird, d.h. für die Rente wird kein Beitrag gezahlt.
Alles okay und richtig seitens der Kasse, meine ich. Man muss eben doch die weiterführende Inforamtion haben.
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Kurze Nachfrage: Gilt das auch, wenn die betreffende Person gleichzeitig auch noch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat?
Frdl. Grüße
Comburg
Kurze Nachfrage: Gilt das auch, wenn die betreffende Person gleichzeitig auch noch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat?
Frdl. Grüße
Comburg
Re: Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Hallo,
in solchen Fällen wird durch die Krankenkasse/Rentenversicherung festgestellt ob es sich bei der Selbständigkeit (Arbeitseinkommen) um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt, dann ist die Beschaeftigung als Arbeitnehmer nicht Krankenversicherungspflchtig und das Bruttoentgelt zählt voll zum beitragspflichtigen Einkommen des hauptberuflich Selbständigen, oder ob es sich um eine nebeneberufliche Selbständigkeit handelt, dann ist die Beschäftigung als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig und das Arbeitseinkommen bleibt beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig,abhängig beschäftigt und Witwenrente Beiträge
Vielen Dank
Comburg
Comburg