Hallo,
eine Bekannte wurde von ihrer KK aufgefordert neben 6 ausstehenden Zusatzbeiträgen (6*8Eur) plus 6*0.80Eur Mahngebühren einen Betrag von 24Eur Säumnisgebühr zu zahlen. Diese Säumnisgebühr wurde ohne Vorankündigung oder vorherige Rechtsbelehrung erhoben. Eine entsprechende Aufklärung geschah erst mit dem eigentlichen Schreiben der Forderung.
Sämtliche vorausgehende Schreiben, die sie mir vorlegte, räumen in der Tat nur Konsequenzen über Pfändung ein, nicht aber über eine weitere Zusatzgebühr von 24Eur.
Sind solche Forderungen ohne vorherige Ankündigung und Rechtsbelehrung überhaupt wirksam?
Säumnisgebühr ohne vorherige Rechtsbelehrung?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo MichBert,
die eigentliche Aufklärung steht im § 242 Abs. 6 Satz 1 SGB V. Die Krankenkasse muss deinen Bekannten nicht noch mal gesondert darüber informieren, da die Zahlungspflicht und eventuelle Säumniszuschläge gesetzlich geregelt sind. Wer es meiner Ansicht nach soweit kommen lässt ist selber Schuld.
Ciao
die Laus
die eigentliche Aufklärung steht im § 242 Abs. 6 Satz 1 SGB V. Die Krankenkasse muss deinen Bekannten nicht noch mal gesondert darüber informieren, da die Zahlungspflicht und eventuelle Säumniszuschläge gesetzlich geregelt sind. Wer es meiner Ansicht nach soweit kommen lässt ist selber Schuld.
Ciao
die Laus