Rückwirkende freiwillige Krankenversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Rückwirkende freiwillige Krankenversicherung
Hallo,
Mir ist was zimlich blödes passiert und ich weis nicht so recht was ich jetzt machen soll.
Also mal von vorne:
Ich habe bis Ende letzten Jahres (2010) studiert, das Studium aber abgebrochen weil ich anfang nächsten jahres (2012) ein neues beginne.
Jetzt bin ich aber im Mai diesen Jahres 23 Jahre geworden und wusste nicht das ich damit nicht mehr familienversichert sein kann.
Ich war über meinen Vater mitversichert, der uns aber vor ca. 2 jahren verlassen hat und ich somit kaum mehr Kontakt zu ihm hatte. Er wusste allerdings das ich mein Studium abgebrochen habe, hat dies aber wohl der versicherung nicht mitgeteilt.
Jedenfalls bekam ich jetzt vor ner woche nen anruf von der versicherung, welche mir mitteilte das ich seit Mai nicht mehr versichert bin (wusste ich ja nicht) und ich müsse micht jetzt freiwillig rück und weiterversichern 145€ im Monat
Ich arbeite nebenher leider auch nur auf 400€ Basis, bin darüber also nicht versichert, bisher war ja auch alles super so wegen dem studium ect. und ich ja auch ein neues beginnen will..
Ich denke es wäre kein Problem mit meiner Chefin zu reden um in der Gleitzone zu arbeiten, hätte ich das vorher schon gewusst hätte ich das natürlich auch gemacht und mir somit ne Menge geld gespart.
Ich weis gar nicht wie ich das alles zaheln soll, muss ich denn die rückwirkende versicherung wirklich zahlen? Ich war in der Zeit nicht beim Arzt oder hab rezepte geholt ect. habe der krankenkasse also keinerlei Kosten verursacht.
Sowas blödes echt und ich wette wenn mir in der zeit was passiert wäre hätte ich das auch selber zahlen müssen
Vielen dank schonmal fürs lesen und villeicht wisst ihr ja mehr.
Lg Claudia
Mir ist was zimlich blödes passiert und ich weis nicht so recht was ich jetzt machen soll.
Also mal von vorne:
Ich habe bis Ende letzten Jahres (2010) studiert, das Studium aber abgebrochen weil ich anfang nächsten jahres (2012) ein neues beginne.
Jetzt bin ich aber im Mai diesen Jahres 23 Jahre geworden und wusste nicht das ich damit nicht mehr familienversichert sein kann.
Ich war über meinen Vater mitversichert, der uns aber vor ca. 2 jahren verlassen hat und ich somit kaum mehr Kontakt zu ihm hatte. Er wusste allerdings das ich mein Studium abgebrochen habe, hat dies aber wohl der versicherung nicht mitgeteilt.
Jedenfalls bekam ich jetzt vor ner woche nen anruf von der versicherung, welche mir mitteilte das ich seit Mai nicht mehr versichert bin (wusste ich ja nicht) und ich müsse micht jetzt freiwillig rück und weiterversichern 145€ im Monat
Ich arbeite nebenher leider auch nur auf 400€ Basis, bin darüber also nicht versichert, bisher war ja auch alles super so wegen dem studium ect. und ich ja auch ein neues beginnen will..
Ich denke es wäre kein Problem mit meiner Chefin zu reden um in der Gleitzone zu arbeiten, hätte ich das vorher schon gewusst hätte ich das natürlich auch gemacht und mir somit ne Menge geld gespart.
Ich weis gar nicht wie ich das alles zaheln soll, muss ich denn die rückwirkende versicherung wirklich zahlen? Ich war in der Zeit nicht beim Arzt oder hab rezepte geholt ect. habe der krankenkasse also keinerlei Kosten verursacht.
Sowas blödes echt und ich wette wenn mir in der zeit was passiert wäre hätte ich das auch selber zahlen müssen
Vielen dank schonmal fürs lesen und villeicht wisst ihr ja mehr.
Lg Claudia
Wie denn, wenn die KK es bisher nicht wusste?CiceroOWL hat geschrieben:Hast du oder dein Vater Post von der Kasse bekommen das die Familienversicherung wegen Vollendungdes 23 Lebensjahres geendet hat?
MfGIch war über meinen Vater mitversichert, der uns aber vor ca. 2 jahren verlassen hat und ich somit kaum mehr Kontakt zu ihm hatte. Er wusste allerdings das ich mein Studium abgebrochen habe, hat dies aber wohl der versicherung nicht mitgeteilt.
ratte1
Hallo,
Ob mein Vater was bekommen hat weis ich nicht, ich denke nicht da er mir nichts gesagt hat. Die von der Krankenkasse meinte nur sie hätte mit ihm telefoniert und er wisse auch bescheid.
Ich habe jetzt Post bekommen und eben die Anträge die ich stellen soll also zur nachträglichen und Weiterversicherung.
Lg Claudia
Ob mein Vater was bekommen hat weis ich nicht, ich denke nicht da er mir nichts gesagt hat. Die von der Krankenkasse meinte nur sie hätte mit ihm telefoniert und er wisse auch bescheid.
Ich habe jetzt Post bekommen und eben die Anträge die ich stellen soll also zur nachträglichen und Weiterversicherung.
Lg Claudia
Es sei denn, das Kind befindet sich noch in der Ausbildung; Schüler und Studenten können bis 25 familienversichert werden.
Hm das studium wurde bereits 2010 geschmissen.
Quod erat demonstrandum. Ergo juxt das die 2 Grenze nicht es geht einzig und alleindarum das damit die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Strittig kann es höchstens sein ab wann. Mit dem Bekannt werden bei der Kasse oder ab dem moment wo der Vater es wußte. Grundsätzlich hätte der Vater die Kasse informieren müssen. Sieht schlecht aus würde ich sagen,
grundsätzlich müßten jetzt Beiträge rückwirkend gezahlt werden, allerdings nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sondern nach § 9 SGB V, mit dem Bekannt werden das keine Familienversicherung mehr besteht.
...aus meiner Sicht kann dich die Kasse nicht zwingen, eine freiwillige Versicherung rückwirkend einzugehen, daher "freiwillige" Versicherung.
Da allerdings seit einigen Jahren eine allgemeine Versicherungspflicht besteht (d. h. jeder muss sich irgendwo versichern, niemand darf ohne Versicherung sein), könnte die Kasse evtl. eine Versicherung nach §5.1.13 SGB V einrichten und dir einen Beitragsbescheid zusenden.
Laut Bundesversicherungsamt (BVA) setzt eine Versicherung nach § 5.1.13 SGB V (sofern KEINE LEISTUNGEN in Anspruch genommen worden sind), jedoch eine Mitwirkung des Kunden voraus. D. h. ohne Unterschrift keine Zwangsversicherung möglich.
Allerdings müsstest du m. E. nach schnellsmöglich deine Chefin bitten (wenn sie es denn macht) dein Beschäftigungsverhältnis in die Gleitzone zu heben, damit du aktuell wieder versichert bist.
Da allerdings seit einigen Jahren eine allgemeine Versicherungspflicht besteht (d. h. jeder muss sich irgendwo versichern, niemand darf ohne Versicherung sein), könnte die Kasse evtl. eine Versicherung nach §5.1.13 SGB V einrichten und dir einen Beitragsbescheid zusenden.
Laut Bundesversicherungsamt (BVA) setzt eine Versicherung nach § 5.1.13 SGB V (sofern KEINE LEISTUNGEN in Anspruch genommen worden sind), jedoch eine Mitwirkung des Kunden voraus. D. h. ohne Unterschrift keine Zwangsversicherung möglich.
Allerdings müsstest du m. E. nach schnellsmöglich deine Chefin bitten (wenn sie es denn macht) dein Beschäftigungsverhältnis in die Gleitzone zu heben, damit du aktuell wieder versichert bist.
§ 5 abs. 1 Nr. 13 und § 9 ist ein kleiner aber feiner Unterschied, § 5 Abs. 1 Nr. 13 wäre es erst denn wenn, wenn jetzt innerhalb der nächsten 3 Monate keine frewillige KV abgeschlossen wird. Denn wären bei Abschluss ab Monat 4 wo keine Beitragszahlungen erfolgen Säumniszuschläge fällig. 5% per anno. Und nu? Im Zweifelsfall darfst du jetzt gegen deinen Vater klagen
Hallo,
Also ich treff mich am Samstag mit meiner Chefin um über die Gleitzone zu reden, ich denke mal schon das sie es macht...
Dann werde ich mal weitersehen, gegen meinen Vater werde ich auf keinen Fall klagen.
Ich weis nur gar nicht was ich jetzt zahlen muss oder nicht, auf einer seite wird gesagt es ist ja ein freiwilliger antrag also nicht auf anderer seite die lückenlöse versicherungspflicht eijei, echt nicht einfach da irgendwie durchzublicken
Lg Claudia
Also ich treff mich am Samstag mit meiner Chefin um über die Gleitzone zu reden, ich denke mal schon das sie es macht...
Dann werde ich mal weitersehen, gegen meinen Vater werde ich auf keinen Fall klagen.
Ich weis nur gar nicht was ich jetzt zahlen muss oder nicht, auf einer seite wird gesagt es ist ja ein freiwilliger antrag also nicht auf anderer seite die lückenlöse versicherungspflicht eijei, echt nicht einfach da irgendwie durchzublicken
Lg Claudia