Die Krankenkasse hat an das Finanzamt die Höhe der gezahlten bzw. erstatteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemeldet. Unter der Rubrik "Rückforderung Beitragszuschuss Krankenversicherung" ist eine Summe von fast 3000 Euro aufgeführt. In der Einkommensteuererklärung soll ich diesen
Betrag in die "Anlage Vorsorgeaufwand" (Zeile 12 bis 22) eintragen. Gezahlte und erstattete Beiträgen sollen getrennt eingetragen werden.
Jetzt ist die große Preisfrage in welche Zeile genau dieser Betrag eingetragen werden soll.
Rückforderung Beitragszuschuss Krankenversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Rückforderung Beitragszuschuss Krankenversicherung
Hallo,
das ist jetzt nicht unbedingt eine Frage für dieses Forum, deshalb auch nur eine Vermutung von mir - ich würde Zeile 22 wählen
Gruss
Czauderna
das ist jetzt nicht unbedingt eine Frage für dieses Forum, deshalb auch nur eine Vermutung von mir - ich würde Zeile 22 wählen
Gruss
Czauderna