Guten Tag,
a) trifft es zu dass man als GKV-Vollversicherter im Falle eines Krankenkassenwechsels und entsprechender gesundheitlicher Disposition (deutliches Übergewicht) als freiwilliges Mitglied mit einen gewissen Risikozuschlag bei einigen Marktanbieter rechnen muss ?!
b) Sollte das zutreffen: stellt sich überdies die Frage ob das nicht den
Sachtatbestand der Diskreminierung in bestimmten Fällen erfüllen kann.
Risikozuschläge für Übergewichtige
Moderatoren: Czauderna, Karsten