prozentualer Zusatzbeitrag
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@KKA: Bei dem Beitrag stimmt nicht ganz dass "der Bund" spart weil die ZB an die Kassen gehen. "Der Bund" spart, weil man jährlich Bundes-Zuschüsse aus dem GF zurückfährt...
Das dem GF irgendwann fehlende Geld sollen die Versicherten über arbeitgeberunabhängige ARN-Beiträge aufbringen, die wir früher Zusatzbeiträge nannten aber nun mit einer schönen Maske versehen.
Das dem GF irgendwann fehlende Geld sollen die Versicherten über arbeitgeberunabhängige ARN-Beiträge aufbringen, die wir früher Zusatzbeiträge nannten aber nun mit einer schönen Maske versehen.
Ähmm....das eine schließt das andere nicht aus, oder? Der Bund spart, weil die GF Zuschüsse reduziert werden und infolgedessen die KK die fehlenden Mittel in Eigenregie vom Bürger einkassiert. Jacke wie Hose.Poet hat geschrieben:@KKA: Bei dem Beitrag stimmt nicht ganz dass "der Bund" spart weil die ZB an die Kassen gehen. "Der Bund" spart, weil man jährlich Bundes-Zuschüsse aus dem GF zurückfährt...
Das dem GF irgendwann fehlende Geld sollen die Versicherten über arbeitgeberunabhängige ARN-Beiträge aufbringen, die wir früher Zusatzbeiträge nannten aber nun mit einer schönen Maske versehen.
Tatsache ist, dass die Versicherten mit hohen Zusatzbeiträgen zu rechnen haben, AG und Finanzministerium sich die Hände reiben, die SPD wiedereinmal ihr Fundament anpinkelt und Steuerverschwendung immer noch blüht.. Schöne Aussichten.
Gruss
KKA
Referentenentwurf
http://www.haufe.de/download/gesetzentw ... 222090.pdf
Wenn es intressiert, hier ist der Referentenentwurf .
Wenn es intressiert, hier ist der Referentenentwurf .
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Besonders dreist finde ich diesen Absatz:
Geklärt ist ja jetzt, dass die Zusatzbeiträge an den Fonds fließen und von dort verteilt werden. Das Verfahren hört sich eigentlich logisch an.
War da nicht mal was mit Zuschuss aus dem Bundeshaushalt aufgrund der versicherungsfremden, sozialpolitischen Leistungen (beitragsfreie Mitversicherung, Mutterschaftsgeld, Beitragsfreiheit in der Erziehungszeit etc.)????? Noch offiziell zu finden: http://www.bmg.bund.de/?id=874 Konsequenterweise müsste man diese Leistungen dann aus dem Katalog der Krankenkassen streichen und direkt aus Steuermitteln finanzieren. Was natürlich nicht passieren wird, I know.Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich werden abgeschafft. Die Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz von den beitragspflichtigen Einnahmen. Mit diesen Maßnahmen wird die Einkommensumverteilung bei den Zusatzbeiträgen zukünftig innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert. Ein Sozialausgleich und
damit verbundene Mehrbelastungen des Bundeshaushalts sind nicht mehr erforderlich.
Geklärt ist ja jetzt, dass die Zusatzbeiträge an den Fonds fließen und von dort verteilt werden. Das Verfahren hört sich eigentlich logisch an.
Moment, das hat doch nichts mit dem von Dir genannten Zuschuss für vers.fremde Leistungen zu tun, oder?GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich werden abgeschafft.
Hier handelt es sich in meinen Augen nur um einen bislang nicht eingetretenen Sonderfall bei erhobenen Zusatzbeiträgen?!
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Stimmt, Römer, bei nochmaligem Lesen habe ich das un gefunden.roemer70 hat geschrieben:Moment, das hat doch nichts mit dem von Dir genannten Zuschuss für vers.fremde Leistungen zu tun, oder?GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich werden abgeschafft.
Hier handelt es sich in meinen Augen nur um einen bislang nicht eingetretenen Sonderfall bei erhobenen Zusatzbeiträgen?!
Ganz ehrlich, den Entwurf kann ich noch nicht mal richtig kritisieren. Diese Lösung ist auf jeden Fall praktikabler als die bisherige.
...interessant ist auch dass man die Zielungenauigkeit der Zuwendungen für KRG erkannt hat und beseitigen will.
Höchst interessant ist, dass eine Kasse, welche einen ZB nehmen muss, ggf. mehr Mittel aus dem Fonds zurückbekommt als sie eingezogen hat. Das ist ein deutliches Signal an die Kassen mit guter Versichertenstruktur. Mir war gleich klar dass die Vorsteher des Verschiebahnhofes die Beiträge im Fonds haben wollen.
Höchst interessant ist, dass eine Kasse, welche einen ZB nehmen muss, ggf. mehr Mittel aus dem Fonds zurückbekommt als sie eingezogen hat. Das ist ein deutliches Signal an die Kassen mit guter Versichertenstruktur. Mir war gleich klar dass die Vorsteher des Verschiebahnhofes die Beiträge im Fonds haben wollen.
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... atzbeitrag
Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag
Zusatzbeitrag ab 1.1.2015 – Bürokratiemonster für Entgeltabrechner?
Der neue einkommensabhängige Zusatzbeitrag soll zum 1.1.2015 eingeführt werden. Bereits heute läuft das Verfahren dazu auf Hochtouren. Denn: Der Zusatzbeitrag soll künftig von den Arbeitgebern eingezogen werden. Auf den Zusatzbeitrag müssen deshalb alle gut vorbereitet sein.
Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag
Zusatzbeitrag ab 1.1.2015 – Bürokratiemonster für Entgeltabrechner?
Der neue einkommensabhängige Zusatzbeitrag soll zum 1.1.2015 eingeführt werden. Bereits heute läuft das Verfahren dazu auf Hochtouren. Denn: Der Zusatzbeitrag soll künftig von den Arbeitgebern eingezogen werden. Auf den Zusatzbeitrag müssen deshalb alle gut vorbereitet sein.
Sehe nicht das Problem
Ich sehe nicht das Problem für die Entgeltabrechner.
Schließlich waren kassenindividuelle Beitragssätze bis 2008 Usus. Jetzt gibt es ab 2015 eben kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Das sollte sich wirklich einfach in die Beitragssatzdateien einpflegen lassen.
Ich finde es auch deutlich effizienter das Ganze über das Arbeitgebereinzugsverfahren zu regeln. Hätte es mehr und höhere pauschale Zusatzbeiträge gegeben, hätten wir drei Zahlungsflüsse gehabt:
- Arbeitgebereinzug an den Gesundheitsfonds
- Lastschrifteinzug der Kasse für den pauschalen Zusatzbeitrag (mit vorheriger Mandatserteilung und dem ganzen Inkassoaufwand)
- Steuerfinanzierter Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag für Geringverdiener (plus Beantragung und Prüfung)
Man kann natürlich immer auf die Politiker meckern, weil das eben so schön ist, aber die nun gewählte Lösung ist doch vom Grundsatz her einfach viel sinnvoller, als der bürokratische Aufwand einer "solidarischen" Mini-Kopfpauschale.
Schließlich waren kassenindividuelle Beitragssätze bis 2008 Usus. Jetzt gibt es ab 2015 eben kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Das sollte sich wirklich einfach in die Beitragssatzdateien einpflegen lassen.
Ich finde es auch deutlich effizienter das Ganze über das Arbeitgebereinzugsverfahren zu regeln. Hätte es mehr und höhere pauschale Zusatzbeiträge gegeben, hätten wir drei Zahlungsflüsse gehabt:
- Arbeitgebereinzug an den Gesundheitsfonds
- Lastschrifteinzug der Kasse für den pauschalen Zusatzbeitrag (mit vorheriger Mandatserteilung und dem ganzen Inkassoaufwand)
- Steuerfinanzierter Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag für Geringverdiener (plus Beantragung und Prüfung)
Man kann natürlich immer auf die Politiker meckern, weil das eben so schön ist, aber die nun gewählte Lösung ist doch vom Grundsatz her einfach viel sinnvoller, als der bürokratische Aufwand einer "solidarischen" Mini-Kopfpauschale.
Und hier jetzt die Kabinettfassung:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 140326.pdf
Da will wohl jemand an die Reserven einiger Kassen...
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 140326.pdf
Da will wohl jemand an die Reserven einiger Kassen...
7. Zwischenfinanzierung der Kosten von Kassenschließungen oder -InsolvenzenPoet hat geschrieben:Und hier jetzt die Kabinettfassung:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 140326.pdf
Da will wohl jemand an die Reserven einiger Kassen...
Die bis Ende 2014 befristete Möglichkeit für den GKV-Spitzenverband, im Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse zur kurzzeitigen Zwischenfinanzierung vonSchließungskosten Kapitalmarktdarlehen aufnehmen zu können, wird durch eine Regelung ersetzt, wonach er Darlehen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis zu
einem Betrag von 750 Millionen Euro aufnehmen kann. Der Betrag ist spätestens nachsechs Monaten zurückzuzahlen. Die Mindesthöhe der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird in diesem Zusammenhang von 20 Prozent auf 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe angehoben
CiceroOWL hat geschrieben:Was denn sonst, normalerweise sollte jetzt die kohle weitergebunkert werden, wenn man wie in dem Interview dargestellt Verhältnisse vermeiden will wo Gesundheitsleistungen weiter eingeschränkt werden.
krankenkassen-direkt.de/kassen/kassenprofil.pl?sheet=pm&pm=235069905&kasse=14380638&val=1391851408Frage: Was sind die Kostentreiber?
Antwort: In allen Bereichen der Gesundheitsversorgung - Kliniken,
Medikamente, ärztliche Behandlung - haben wir Kostensteigerungen von
etwa fünf Prozent pro Jahr. Wenn man nicht rechtzeitig gegensteuert,
käme es zu Rationierungen. Dann bekäme ich ab 60 keine Hüfte mehr
oder dürfte nicht mehr zur Dialyse, wenn ich nicht mehr arbeite. Das
würde ich für extrem unmoralisch halten. Im englischen
Gesundheitssystem fängt man schon damit an.
Das Ganze wird eh immer mehr in den Bereich Rationierung hinauslaufen.