Statement - Berlin, 29.07.2014
Zusatzbeiträge auf breiter Front aufgrund Beitragssatzsenkung
GKV-Spitzenverband
„Mit der Senkung des allgemeinen Beitragssatzes durch den Gesetzgeber fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung 11 Mrd. Euro. Diese Lücke muss gegenfinanziert werden. Es wird daher vermutlich keine Kasse geben, die auf einen Zusatzbeitrag verzichten kann. Wie hoch die Zusatzbeitragssätze sein werden, hängt von der Finanzsituation der einzelnen Kassen und der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ab. Wir rechnen nicht damit, dass es im Durchschnitt gravierende Veränderungen gegenüber der heutigen Situation geben wird. Verlässlich lässt sich das aber erst am Jahresende feststellen, wenn die einzelnen Kassen ihre Haushaltsplanung abgeschlossen haben“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Hintergrund
Ab Januar 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent durch den Willen des Gesetzgebers auf 14,6 Prozent.
Die entstandene Finanzierungslücke von 11 Mrd. Euro bzw. 0,9 Prozent sollen die Kassen über individuelle Zusatzbeiträge schließen. Wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag bei den einzelnen Kassen sein wird, legen diese im Herbst 2014 bei ihren Haushaltsplanungen fest und informieren dann rechtzeitig ihre MiItglieder.
Der Beitrag der Arbeitgeber wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Arbeitnehmer müssen ebenfalls 7,3 Prozent finanzieren und zugleich auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... 156864.jsp
http://www.versicherungsbote.de/id/8053 ... kasse-HEK/
Beitragsrückstände: Wenn der BRH hustet, dann folgt der Gesetzgeber
(dfg 32 – 14) Wenn der Bundesrechnungshof (BRH) hustet, dann folgt in der Regel der Gesetzgeber. Nur manchmal mahlen nicht nur die Berliner Mühlen langsam. Schon in seinen „Bemerkungen 2010“ hatte sich die in Potsdam beheimatete BRH-Abteilung IX an das Thema „Beitragsrückstände“ bei den Sozialversicherungsträgern herangewagt. Immerhin hatte es in diesem Jahrtausend schon Zeiten gegeben, da mußten landesunmittelbare Krankenkassen wie z.B. eine AOK im Osten, aber auch andere bekennen, daß ihre Außenstände eine zweistellige Höhe erreicht hatten. Das konnte nicht nur für die Liquidität der betroffenen Körperschaft Probleme nach sich ziehen. Mittlerweile dürfte die Situation sich geändert haben. 2013 überprüfte der BRH noch einmal die Situation und fand zum Stichtag 31. Dezember 2013 ein Minus-Saldo von 6,8 Mrd. € vor. Bei über 321,38 Mrd. € Gesamtversicherungsbeiträgen in 2013 nicht mehr so viel wie früher, aber immer noch eine beachtliche Summe. Der BRH sah „Optimierungsbedarf“, machte Vorschläge und das Bundesinnenministerium (BMI) folgte artig mit einem „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes“.
Es fand nur wenig Beachtung in der Öffentlichkeit. Über den Entwurf (BR-Drs.: 225/14) beriet der Bundesrat in 1. Lesung bereits am 11. Juli 2014, die endgültige Verabschiedung im Bundestag dürfte im Herbst 2014 erfolgen. Der Bund will mit dem Gesetz eine „Vollstreckungspauschale“ für uneinbringliche Gebühren und Auslagen einführen, die die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger zahlen sollen.
http://www.versicherungsbote.de/id/4801 ... e-Wechsel/
Ein Drittel lässt sich über Bonuszahlungen locken
Generell können 14 Prozent der GKV-Mitglieder im Alterssegment 18-65 Jahre (ca. 6,3 Mio.) als wechselaffin gelten (Repräsentativstudie von Heute und Morgen, August 2013). Die größte Wechselaffinität zeigen jüngere Versicherte unter 30 Jahren. Hier gibt jeder dritte Wechselbereite an, seine Kasse in jedem Fall wechseln zu wollen.
Der Wechselentschluss steht schon recht frühzeitig fest. 15 Prozent der GKV-Versicherten, die sich intensiver mit der GKV auseinandersetzen, starten ihre Suche nach einer neuen Kasse mit dem ausdrücklichen Ziel, ihre bisherige Kasse wechseln zu wollen. Zwei Drittel davon setzen den Wechsel im Anschluss auch in die Tat um.
Konkrete Leistungen oder Optionen, die die eigene Kasse nicht bietet, waren meist wechselentscheidend. Jeder dritte Wechsler ließ sich zudem von einer Wechselprämie locken. Wer nicht wechselte, konnte keine klaren Vorteile bei anderen Kassen erkennen oder hat sich aufgrund der intensiven Beschäftigung vom Leistungsangebot der eigenen Kasse „zurückgewinnen“ lassen. In zeitlicher Perspektive variiert die Dauer der Entscheidungsphase bei den Versicherten stark und erstreckt sich von einigen Tagen bis hin zu vielen Wochen und auch Monaten.
Mitgliederbindung über alle relevanten Kontaktpunkte stärken
„Prägnante Herausarbeitung und Kommunikation von USP ́s gegenüber dem Wettbewerb, aktives Bindungsmanagement, Stärkung des Empfehlungsmarketings und nicht zuletzt auch Markenpflege stellen wichtige Strategiesäulen im GKV-Markt dar“, sagt Tanja Höllger, Geschäftsführerin bei Heute und Morgen. „Alle relevanten Kontaktpunkte sollten genutzt werden, um bestehende Mitgliederbindungen zu stärken und potenzielle Neukunden zu gewinnen.“
Insgesamt gesehen kann man also davon ausgehen das Krankenkassen die über kein hohes bBndungspotentzial, noch über eine effektive Marketing, bzw stark veraltete Marketingstrategie verfügen, sowie sonstige starke wirtschaftliche Probleme habne, weder Prämie noch Bonie haben und weniger als 0,5 Montsbeiträge Rücklagen haben, über kurz oder lang vom Markt verschwinden. Die bereits beginnenden Resturkurierungsmaßnahmen im Bereich BEK - GEK sowie die Fusionsplanungen im BKK Bereich werden denn weiter ab 2015 zu einer verstärkten Konzentration im KV Markt führen........