prozentualer Zusatzbeitrag

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

KKA
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Beitrag von KKA » 10.02.2014, 14:41

derKVProfi hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Mir erschließt sich nicht, was die Neuregelung mit einer sich einschleichenden Privatisierung zu tun haben soll, eher mit neuem Wein in alten Schläuchen.

Bisher: allgemeiner Beitragssatz 15,5 %, davon trägt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %, Reicht das Geld nicht aus, trägt der Arbeitnehmer weitere Zusatzbeiträge alleine.

Neuregelung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon trägt der Arbeitgeber 7,3 %, der Arbeitnehmer 7,3 % plus die erforderlichen Zusatzbeiträge.
Applaus!

So ist es!

Das Beitragsaufkommen, also der Bedarf, hat etwas mit den Leistungsausgaben zu tun. Da wird nicht willkürlich an den Beitragssatzschrauben gedreht!

Das ist die Regelung alt und die gelben Streifen wurden rot umlackiert!
Bedarfsdeckung im Zusammenhang mit frei gestaltbaren Zusatzbeiträgen
bedeutet in Anbetracht steigender Kosten im Gesundheitswesen und im Endeffekt Mehrkosten für die Versicherten. Willkür? Wer schreibt / sagt das?

Im Übrigen, von gelb auf schwarz mit ein Quäntchen rot.

Gruss
KKA

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 10.02.2014, 16:19

Wo steht bitte, dass die Zusatzbeiträge frei gestaltbar sind? So par ordre du mufti?

1. kann das Mitglied die Kasse wechseln - man nennt es Wettbewerb, wobei das insgesamt natürlich Unsinn ist!

2. muss das BVA dem Finanzplan absegnen und auch den Zusatzbeiträge zustimmen.

Also? Bitte!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 10.02.2014, 18:21

Poet hat geschrieben:@Swantje: Das mit dem Grundeinkommen kann ich mir nur so vorstellen dass der Gesetzgeber die Kassen zu einem Sockel-ZB verpflichtet,der um einen Betrag X aufgestockt werden kann, welcher in € aber eine Höchstgrenze ausgehend vom durchschn. Einkommen nicht überschreiten darf. Ich kann noch nicht glauben, dass die 0,9% ab 2015 nicht mehr dem GF zur Verfügung stehen sollen.
Sorry, das ist mir zu hoch. Beispielberechnung vielleicht?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 10.02.2014, 19:28

Swantje B. hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:@Swantje: Das mit dem Grundeinkommen kann ich mir nur so vorstellen dass der Gesetzgeber die Kassen zu einem Sockel-ZB verpflichtet,der um einen Betrag X aufgestockt werden kann, welcher in € aber eine Höchstgrenze ausgehend vom durchschn. Einkommen nicht überschreiten darf. Ich kann noch nicht glauben, dass die 0,9% ab 2015 nicht mehr dem GF zur Verfügung stehen sollen.
Sorry, das ist mir zu hoch. Beispielberechnung vielleicht?
Grundlage wäre die Grundlohnsumme, wie Kassendino scho skizziert hat.

gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp.

Davon ausgehend der Betrag X als Mindestbeitrag = 0,9 % die zu erheben sind um die Ausgaben zu decken. Wenn die Leistungsausgaben niedriger sind entsprechend dem allgemeinen Durchschnitt wird ein niedriger Zusatzbeitrag genommen. Sind die Ausgaben höher wird denn auch entsprechnd der Zusatzbeitrag höher. Entsprechend müßten denn noch der zu erwartende Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen mit eingerechnet usw.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 10.02.2014, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 19:36

CiceroOWL hat geschrieben: Davon ausgehend der Betrag X als Mindesrtbeitrag = 0,9 % die zu erheben sind um die ausgaben zu decken. Wenn die Leistugnsausgaben niedriger sind entsprechend dem allgemeine durchschnitt wird ein niedriger Zusatzbeitrag genommen.
Nach dieser Systematik müsste der Zusatzbeitrag dann aus dem Gesundheitsfonds ausgelagert werden. Ich bin wirklich mal auf die Gesetzesvorlage gespannt und welche unerwarteten und unerwünschten Folgen sich aus diesen Änderungen ergeben.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 10.02.2014, 19:46

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben: Davon ausgehend der Betrag X als Mindesrtbeitrag = 0,9 % die zu erheben sind um die ausgaben zu decken. Wenn die Leistugnsausgaben niedriger sind entsprechend dem allgemeine durchschnitt wird ein niedriger Zusatzbeitrag genommen.
Nach dieser Systematik müsste der Zusatzbeitrag dann aus dem Gesundheitsfonds ausgelagert werden. Ich bin wirklich mal auf die Gesetzesvorlage gespannt und welche unerwarteten und unerwünschten Folgen sich aus diesen Änderungen ergeben.
Geht ja nicht anders, der Zusatzbeitrag soll ja die Liquidität decken, wie beschrieben und nicht zur Sanierung dienen, ergo muss denn jede Kasse diese Einnahmen für sich verbuchen, zur Deckelung der laufenden Kosten. Ist ja nur ein Gedankenspiel Der Morbi RSA spielt da denn auch mit rein usw.

Ich bin da auch mal gespannt drauf.

KKA
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Beitrag von KKA » 10.02.2014, 20:41

derKVProfi hat geschrieben:Wo steht bitte, dass die Zusatzbeiträge frei gestaltbar sind? So par ordre du mufti?

1. kann das Mitglied die Kasse wechseln - man nennt es Wettbewerb, wobei das insgesamt natürlich Unsinn ist!

2. muss das BVA dem Finanzplan absegnen und auch den Zusatzbeiträge zustimmen.

Also? Bitte!
Bitte, danke..

Dann bitte mal lesen, Herr Profi:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/hoehere-zusatz-beitraege-ab-2015-krankenkassen-verlangen-bald-bis-zu-40-euro-mehr-im-monat_id_3512574.html

BVA WIRD zustimmen und absegnen.

Und letztlich:
1. kann das Mitglied die Kasse wechseln

Kann es...und dann? Bonus/Dividenden, Sportangebote für Gesunde, Leistungskürzungen für Kranke. Passt gut zusammen.
man nennt es Wettbewerb, wobei das insgesamt natürlich Unsinn ist!
Sag ich doch die ganze Zeit und deine GKV Kollegen widersprechen mir.
So par ordre du mufti?
Es bedarf keiner fachlichen Kompetenz, um festzuhalten, dass Kostensteigerungen in der GKV ausschließlich mit Leistungsminderung und/oder Beitragserhöhungen aufzufangen sind. Es sei denn, wir erleben eine grundsätzliche und tiefgreifende Reform. Aber bevor das geschieht, hat Nordkorea eine lupenreine Demokratie.

Gruss
KKA

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 20:58

KKA hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:
man nennt es Wettbewerb, wobei das insgesamt natürlich Unsinn ist!
Sag ich doch die ganze Zeit und deine GKV Kollegen widersprechen mir.
Dass der Wettbewerb je nach Sichtweise Unsinn ist, bedeutet ja nicht, dass es ihn nicht gibt.

KKA
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Beitrag von KKA » 10.02.2014, 21:35

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: Mitarbeiten? Na klar, ich stelle mich zur Wahl des nächsten Kanzlers zur Verfügung... :wink:

Wie kann das Leben doch einfach sein...oder einfach gestrickt werden.

Gruss
KKA
In unserer Verhandlungsdemokratie gibt es viele Möglichkeiten der Mitarbeit, da muss es nicht unbedingt das Kanzleramt sein.
Verhandlungsdemokratie...so kann man es auch nennen. Sicher, es gibt Beispiele von 'guten' Kompromissen in der Politik, aber leider auch viele, ja zuviele, welche grundliegende und notwendige Reformen im Stau stehen lassen, stets zu Lasten der Bürger. Die 'neuen' (nur im neuen Kostüm) / alten Richtlinien im Gesundheitswesen illustrieren nur Eines: Kurzsichtigkeit.

'Rezepte vorlegen, aktiv werden oder ich hätte Möglichkeiten der Mitarbeit' (die Sozialpolitik grundliegend zu verändern)...Leute, soll ich Lenin und Marx ausgraben? Mich als Vorstandsvorsitzender bei VW bewerben, oder den Everest in 2 Stunden erklimmen? Oder mich einer Partei anschließen, um den Wanderweg von geschützten Molchen mit Befürwortern der geplanten Autobahn zu diskutieren? Entschuldigung, aber mit solchen 'Anregungen' kann niemand etwas anfangen; sie sind rhetorischer Blödsinn.

Gruss
KKA

KKA
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Beitrag von KKA » 10.02.2014, 21:51

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben: Sag ich doch die ganze Zeit und deine GKV Kollegen widersprechen mir.
Dass der Wettbewerb je nach Sichtweise Unsinn ist, bedeutet ja nicht, dass es ihn nicht gibt.
Ich werde müde über den Begriff 'Wettbewerb' zu diskutieren. Nimm es einfach hin, dass bei gesetzlich geregeltem Einheitsbeitrag für im Sinne des Wortes Wettbewerb, keine, oder sehr geringfügige Bedingungen vorliegen.

Auszug Wiki: Als soziale (gesellschaftspolitische) Funktionen von marktwirtschaftlichem Wettbewerb gelten:
Handlungsfreiheit: Die Marktteilnehmer sollen auf dem Markt ohne Wettbewerbsbeschränkungen handeln können


Und? Können Krankenkassen ohne Wettbewerbsbeschränkungen agieren?

Gruss
KKA

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 22:19

KKA hat geschrieben: Entschuldigung, aber mit solchen 'Anregungen' kann niemand etwas anfangen; sie sind rhetorischer Blödsinn.
Und während du diese Anregungen als rhetorischen Blödsinn bezeichnest, haben halt andere Einfluss auf die Gesundheitspolitik. "Mitmachen" ist nunmal etwas anderes als "bestimmen" wie ein absolutistischer Fürst. Noch nicht mal als Bundeskanzler könntest du bestimmen, wie die zukünftige Gesundheitspolitik aussieht. Interessanter Artikel:

http://www.bpb.de/apuz/32389/reformunmo ... itik?p=all
Gesundheitspolitik ist die Kunst, es keinem recht zu machen – Entscheidungen, die den Interessen und Werten aller Beteiligten gerecht werden und allgemeine Zustimmung erhalten könnten, sind auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Im Gegenteil: Der Ausgleich zwischen den konkurrierenden Interessen und Normen im Rahmen der deutschen Verhandlungsdemokratie bleibt auch zukünftig die reformpolitische Normalstrategie. Das bedeutet aber auch, dass Veränderungen im Politikfeld Gesundheit weiterhin vornehmlich durch eine schrittweise Anpassung stattfinden werden. Die ständigen Reformbemühungen im Politikfeld Gesundheit sind somit nicht unbedingt Ausdruck eines Politik(er)versagens. Sie spiegeln vielmehr bleibenden Anpassungsdruck sowie strukturelle Besonderheiten dieses Feldes wider.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 22:31

KKA hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:
Dass der Wettbewerb je nach Sichtweise Unsinn ist, bedeutet ja nicht, dass es ihn nicht gibt.
Ich werde müde über den Begriff 'Wettbewerb' zu diskutieren. Nimm es einfach hin, dass bei gesetzlich geregeltem Einheitsbeitrag für im Sinne des Wortes Wettbewerb, keine, oder sehr geringfügige Bedingungen vorliegen.

Auszug Wiki: Als soziale (gesellschaftspolitische) Funktionen von marktwirtschaftlichem Wettbewerb gelten:
Handlungsfreiheit: Die Marktteilnehmer sollen auf dem Markt ohne Wettbewerbsbeschränkungen handeln können


Und? Können Krankenkassen ohne Wettbewerbsbeschränkungen agieren?

Gruss
KKA
Das nenne ich mal elegant, die Funktion des Wettbewerbs und die Definition der Handlungsfreiheit als Definition von Wettbewerb zu verkaufen. Nach deiner Definition gäbe es in der Autoindustrie ebenfalls keinen Wettbewerb, da kein Autohersteller ohne Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben agieren kann. Keinen Wettbewerb am Arbeitsmarkt. Keinen Wettbewerb... wo gibt es eigentlich den Wettbewerb nach deiner Lesart?

Aus demselben Wiki-Artikel:
Wettbewerb bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Streben von mindestens zwei Akteuren (Wirtschaftssubjekten) nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Akteurs einen niedrigeren Zielerreichungsgrad des anderen bedingt.
Geradezu klassisch bei den Krankenkassen.

Poet
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Beitrag von Poet » 10.02.2014, 22:34

@KKA: In Deutschland kann keine Firma ohne Wettbewerbsbeschränkungen agieren, jedes Unternehmen muss den Spagat zwischen dem GWB und dem UWG hinbekommen, hinzu kommen staatlich angeordnete Geldverteilmechanismen von oben nach unten und unten nach oben. Du kannst in D öffentlich unsere Kanzlette beschimpfen aber nicht lange frei wettbewerblich tätig sein.

Du machst es Dir etwas einfach: Beim Thema Preis lässt Du nicht gelten, dass dieser in der GKV in enorme Wirkung hat aber beim einheitlichen Preis findet Deiner Argumentation folgend gar kein Wettbewerb statt.

Die Zahl der Krankenkassen ist von rd. 1200 auf 140 gesunken. Ohne Wettbewerb? Einfach so weil es schöner ist?

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 10.02.2014, 23:50

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: Entschuldigung, aber mit solchen 'Anregungen' kann niemand etwas anfangen; sie sind rhetorischer Blödsinn.
Und während du diese Anregungen als rhetorischen Blödsinn bezeichnest, haben halt andere Einfluss auf die Gesundheitspolitik. "Mitmachen" ist nunmal etwas anderes als "bestimmen" wie ein absolutistischer Fürst.
Danke, GKV, das lag mir auch auf der Zunge!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 11.02.2014, 00:01

dass es hier in Deutschland - und in den meisten anderen Staaten dieser Erde ebenfalls - eine Menge Wettbewerbsbeschränkungen gibt, ist doch klar und muss nicht mehr diskutiert werden..... kennt jemand von euch die Wettbewerbsstrategien?

Es gibt viele unterschiedliche Strategietypen. Porter nennt drei erfolgsträchtige Grundtypen von Strategien. Diese sind:

Strategie der Kostenführerschaft
Bei der Strategie der Kostenführerschaft werden möglichst minimale Produktions- und Distributionskosten angestrebt. Damit soll ein niedriger Preis und ein großer Marktanteil erreicht werden.

Strategie der Differenzierung
Die Strategie der Differenzierung ist das genaue Gegenteil zu Strategie der Kostenführerschaft. Statt einem geringen Preis steht hier eine überlegene Produktleistung im Mittelpunkt. So wird beispielsweise eine Führerschaft in Service, Qualität oder Design angestrebt.

Strategie der Nischenbesetzung
Bei der Strategie der Nischenbesetzung konzentriert sich das Unternehmen auf kleine, klar eingegrenzte Marktsegmente die für Großunternehmen oft zu klein und damit uninteressant sind. Innerhalb dieser Nischen strebt das Unternehmen dank Spezialisierung dann die Kostenführerschaft oder Differenzierung an.

nun setzt das mal auf Krankenkassen um..... :D dann bekommt ihr vielleicht eine Idee, wie der Wettbewerb zwischen Kassen zukünftig ablaufen kann[/img]

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