Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage. Es betrifft in meinem Fall Baden-Württemberg aber eventuell auch die anderen Bundesländer mit "pauschaler Beihilfe".
Und zwar bin ich Waisengeldempfänger nach beamtenrechtlichen Vorschriften und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Bislang musste ich meine Krankenversicherung komplett alleine zahlen. Seit diesem Jahr gibt es beim Beihilfeträger die Möglichkeit, eine monatliche pauschale Beihilfezahlung in Höhe von 50 % der Kosten der freiwilligen Krankenversicherung zu beantragen.
Nun meine Frage, ob ich sicher sein kann, dass meine gesetzliche Krankenkasse diese monatliche Zahlung von etwas über 100 Euro nicht als Einkommen berücksichtigen wird, worauf dann wiederum Krankenkassenbeiträge fällig werden würden. (Was in einer Art Teufelskreis dann wiederum die pauschale Beihilfe erhöhen würde, da ja die Krankenkassenbeiträge stiegen, worauf dann wieder höhere Beiträge fällig würden die wieder zu einer höheren Beihilfe führen würden usw.) Und leider darf der Beihilfeträger das Geld nicht direkt an die Krankenkasse überweisen.
Die Mitarbeiterin der Abteilung für Freiwillige Versicherung konnte mit dem Begriff der "pauschalen Beihilfe" nichts anfangen, daher stelle ich die Frage hier.
ich habe noch eine weitere Frage. Es betrifft in meinem Fall Baden-Württemberg aber eventuell auch die anderen Bundesländer mit "pauschaler Beihilfe".
Und zwar bin ich Waisengeldempfänger nach beamtenrechtlichen Vorschriften und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Bislang musste ich meine Krankenversicherung komplett alleine zahlen. Seit diesem Jahr gibt es beim Beihilfeträger die Möglichkeit, eine monatliche pauschale Beihilfezahlung in Höhe von 50 % der Kosten der freiwilligen Krankenversicherung zu beantragen.
Nun meine Frage, ob ich sicher sein kann, dass meine gesetzliche Krankenkasse diese monatliche Zahlung von etwas über 100 Euro nicht als Einkommen berücksichtigen wird, worauf dann wiederum Krankenkassenbeiträge fällig werden würden. (Was in einer Art Teufelskreis dann wiederum die pauschale Beihilfe erhöhen würde, da ja die Krankenkassenbeiträge stiegen, worauf dann wieder höhere Beiträge fällig würden die wieder zu einer höheren Beihilfe führen würden usw.) Und leider darf der Beihilfeträger das Geld nicht direkt an die Krankenkasse überweisen.
Die Mitarbeiterin der Abteilung für Freiwillige Versicherung konnte mit dem Begriff der "pauschalen Beihilfe" nichts anfangen, daher stelle ich die Frage hier.
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo,
vielen Dank für die Frage - eine Antwort von unseren aktiven Experten (Heinrich ?!) wird sicher noch folgen. Ich meine, dieser "Zuschuss" zählt nicht als Einkommen, da er wie bei Arbeitnehmern als "Arbeitgeberanteil" zu sehen ist.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Frage - eine Antwort von unseren aktiven Experten (Heinrich ?!) wird sicher noch folgen. Ich meine, dieser "Zuschuss" zählt nicht als Einkommen, da er wie bei Arbeitnehmern als "Arbeitgeberanteil" zu sehen ist.
Gruss
Czauderna
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo Freiwill, bist du denn als beamtenrechtlicher Waisengeldempfänger beihilfeberechtigt?
Die Pauschale Beihilfe betrifft Beamte, die beihilfeberechtigt sind.
Wie das aussieht mit den Beiträgen auf Pauschale Beihilfe (bei freiwillig versicherten Beamten), finde ich trotzdem eine interessante Frage.
MfG
Die Pauschale Beihilfe betrifft Beamte, die beihilfeberechtigt sind.
Wie das aussieht mit den Beiträgen auf Pauschale Beihilfe (bei freiwillig versicherten Beamten), finde ich trotzdem eine interessante Frage.
MfG
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo Kehlchen,
ja bin ich, zu 80 %. Allerdings hatte ich als freiwillig gesetzlich Versicherter von dem Beihilfeanspruch bislang sogut wie nichts. (Außer geringer Zuschuss für Sehhilfen). Daher bin ich erleichtert, dass ich offenbar die Pauschale beantragen kann. Ich hatte nämlich die Befürchtung, dass das nur für Beamte möglich gemacht wird. Allerdings entfällt dann der Zuschuss für Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen (die ich aber nie in Anspruch genommen habe) würden nicht mehr zu 80 % getragen werden. Hat also auch Nachteile. Der Wechsel der Beihilfeart ist dann unwiderruflich, für immer und ewig.
Ja, denn ich bin überrascht, dass meine Krankenkasse (eine große mit grünem Logo hier in Bawü) noch nie davon gehört hatte, obwohl das Gesetz am
21. Dezember beschlossen wurde.
ja bin ich, zu 80 %. Allerdings hatte ich als freiwillig gesetzlich Versicherter von dem Beihilfeanspruch bislang sogut wie nichts. (Außer geringer Zuschuss für Sehhilfen). Daher bin ich erleichtert, dass ich offenbar die Pauschale beantragen kann. Ich hatte nämlich die Befürchtung, dass das nur für Beamte möglich gemacht wird. Allerdings entfällt dann der Zuschuss für Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen (die ich aber nie in Anspruch genommen habe) würden nicht mehr zu 80 % getragen werden. Hat also auch Nachteile. Der Wechsel der Beihilfeart ist dann unwiderruflich, für immer und ewig.
Ja, denn ich bin überrascht, dass meine Krankenkasse (eine große mit grünem Logo hier in Bawü) noch nie davon gehört hatte, obwohl das Gesetz am
21. Dezember beschlossen wurde.
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo,
Ja, denn ich bin überrascht, dass meine Krankenkasse (eine große mit grünem Logo hier in Bawü) noch nie davon gehört hatte, obwohl das Gesetz am
21. Dezember beschlossen wurde.
Meines Wissens gibt es eine gleichartige Regelung in Hamburg schon seit längerer Zeit und dort, so meine Recherche, wird dieser Zuschuss eben nicht als Einkommen gewertet, was auch wirklich Sinn macht.
Wahrscheinlich sind nur wenige Beamte/innen Mitglied der GKV in deinem Bundesland.
Gruss
Czauderna
Ja, denn ich bin überrascht, dass meine Krankenkasse (eine große mit grünem Logo hier in Bawü) noch nie davon gehört hatte, obwohl das Gesetz am
21. Dezember beschlossen wurde.
Meines Wissens gibt es eine gleichartige Regelung in Hamburg schon seit längerer Zeit und dort, so meine Recherche, wird dieser Zuschuss eben nicht als Einkommen gewertet, was auch wirklich Sinn macht.
Wahrscheinlich sind nur wenige Beamte/innen Mitglied der GKV in deinem Bundesland.
Gruss
Czauderna
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Zuständig und Ansprechstelle für Nachfragen ist die Beihilfestelle, nicht die KK.
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo, die GKV hat für freiwillige Mitglieder diesen „Katalog“:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf
Dort steht unter P Pauschale Beihilfe und dass sie nicht beitragspflichtig ist, „soweit nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei“.
MfG
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... _final.pdf
Dort steht unter P Pauschale Beihilfe und dass sie nicht beitragspflichtig ist, „soweit nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei“.
MfG
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Danke, leider steht Baden-Württemberg noch nicht drin. Wann kommt denn die nächste Auflage dieser Richtlinien?
Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich hoch, dass es auch in Baden-Württemberg nicht beitragspflichtig ist.
Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich hoch, dass es auch in Baden-Württemberg nicht beitragspflichtig ist.
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo Freiwill, der „Katalog“ ist von der GKV und gilt für alle, die freiwillig versichert sind. Was beitragspflichtig in GKV ist, hängt nicht vom Bundesland oder von der Wahl der KK ab, es ist einheitlich geregelt. BaWü ist noch nicht drin, weil die Pauschale Beihilfe dort noch nicht lange angeboten wird. Dennoch gilt die Beitragsregelung auch dort.
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- Beiträge: 5
- Registriert: 30.10.2022, 13:06
Re: Pauschale Beihilfe einkommensrelevant bei freiwilliger Versicherung?
Hallo Freiwill,
in Berlin besteht seit 2020 die Möglichkeit des unwiderruflichen Wechsels von der individuellen zur pauschalen Beihilfe auch für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte.
Ich habe mich für den 50%igen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag entschieden, da auch ich wenig über die individuelle Beihilfe abrechnen konnte.Allerdings bezogen sich die Möglichkeiten nicht nur auf Sehhilfen, sondern insbesondere auf Zahnersatz (auch Implantate), zusätzliche private Leistungen von anderen Ärzten (Haut, Augenarzt ect.). Man muss nur auf die Rechnungslegung achten; keinesfalls darf da draufstehen, dass man sich die Leistung über die kassenärztliche Versorgung "gewünscht" hat. Aber das nur nebenbei und außerdem ist Beihilfe auch Ländersache.
Die Entscheidung darüber, was sich finanziell auf Dauer lohnt, muss man selber treffen.
Bevor ich mich für den Wechsel entschieden hatte, habe ich meine KK gebeten, eine verbindliche schriftliche Auskunft hinsichtlich der Verbeitragung der pauschalen Beihilfe zu erteilen. Das lief völlig problemlos. Die Zuschusszahlungen werden nicht verbeitragt.
Alle gesetzlichen KK sind verpflichtet, den schon oben erwähnten Einnahmekatalog des Spitzenverbandes der GeK anzuwenden.
Sollte deine Sachbearbeiterin unsicher sein, weil dein Bundesland da (noch) nicht erwähnt ist, muss sie sich mit dem Spitzenverband abstimmen. Schließlich muss die KK später ohnehin prüfen, ob die Beträge beitragspflichtig sind.
Du solltest in jedem Fall auf eine schriftliche Auskunft bestehen - niemals auf telefonische Auskünfte vertrauen.
Viel Erfolg und Grüße
in Berlin besteht seit 2020 die Möglichkeit des unwiderruflichen Wechsels von der individuellen zur pauschalen Beihilfe auch für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte.
Ich habe mich für den 50%igen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag entschieden, da auch ich wenig über die individuelle Beihilfe abrechnen konnte.Allerdings bezogen sich die Möglichkeiten nicht nur auf Sehhilfen, sondern insbesondere auf Zahnersatz (auch Implantate), zusätzliche private Leistungen von anderen Ärzten (Haut, Augenarzt ect.). Man muss nur auf die Rechnungslegung achten; keinesfalls darf da draufstehen, dass man sich die Leistung über die kassenärztliche Versorgung "gewünscht" hat. Aber das nur nebenbei und außerdem ist Beihilfe auch Ländersache.
Die Entscheidung darüber, was sich finanziell auf Dauer lohnt, muss man selber treffen.
Bevor ich mich für den Wechsel entschieden hatte, habe ich meine KK gebeten, eine verbindliche schriftliche Auskunft hinsichtlich der Verbeitragung der pauschalen Beihilfe zu erteilen. Das lief völlig problemlos. Die Zuschusszahlungen werden nicht verbeitragt.
Alle gesetzlichen KK sind verpflichtet, den schon oben erwähnten Einnahmekatalog des Spitzenverbandes der GeK anzuwenden.
Sollte deine Sachbearbeiterin unsicher sein, weil dein Bundesland da (noch) nicht erwähnt ist, muss sie sich mit dem Spitzenverband abstimmen. Schließlich muss die KK später ohnehin prüfen, ob die Beträge beitragspflichtig sind.
Du solltest in jedem Fall auf eine schriftliche Auskunft bestehen - niemals auf telefonische Auskünfte vertrauen.
Viel Erfolg und Grüße